September 2025 (ja, 2025)
Ja, das ging wĂ€hrend Corona mal vorĂŒbergehend auch per E-Mail. Aber dieser Wildwuchs ist vorbei! Mit dem Auslaufen der Corona-Sonderregeln wurde eine RĂŒckwĂ€rtsrolle gemacht und es ist wieder eine papieraktenfĂŒhrende Behörde
Ich reiche eine Reisekostenabrechnung per E-Mail ein. Ich erinnere mich, dass das neulich mal bei einem anderen Kunden möglich war.
Die Antwort: Ich solle bitte alles noch einmal auf Papier einreichen. Im Original unterschrieben. Denn es handelt sich um eine papieraktenfĂŒhrende Behörde. WĂ€hrend der Coronazeit gab es mal Sonderregeln, die auch Abrechnungen in elektronischer Form erlaubt hĂ€tten, aber die Coronaverordnungen sind ja schon seit lĂ€ngerer Zeit ausgelaufen und jetzt mĂŒsse man wieder auf Papier bestehen. Das sei eine rechtliche Vorgabe.
Die Hotelrechnungen habe ich selbst lediglich elektronisch per E-Mail erhalten. Wie bitte, woanders ist sowas möglich? Da gelten elektronische Unterlagen als rechtsgĂŒltig? Das ist ja unglaublich. Die Behörde hat fĂŒr diese FĂ€lle ein Verfahren entwickelt: Es gibt ein Papierformular, das ausgefĂŒllt, ausgedruckt und unterschrieben werden muss, dazu wird die Rechnung ausgedruckt, wird passend gekennzeichnet - und so wird die ehemals nur elektronisch vorliegende Rechnung zu einem papiernen Original und kann mit abgeheftet werden.
Ich versuche eine kurze Diskussion, dass es doch auch rechtsgĂŒltige digitale Unterschriften⊠aber, nein: Keine Chance.
Um möglichen MissverstÀndnissen an dieser Stelle vorzubeugen: Ich mag meine Arbeit, ich schÀtze die Kolleg:innen, ich mag die Einrichtung. Sehr sogar! Bei manchen Themen jedoch - naja. Aber es bleibt zumindest der Trost, dass ganz bestimmt alles seine Ordnung hat.