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1998 (im Regionalkrimi âMordsverkehrâ)
Wenn die Kripo zweimal klingeltÂ
ZufĂ€llig entdecke ich in der Stadtbibliothek meines Wohnorts Karlsruhe die 1998er Taschenbuch-Erstauflage von âMordsverkehrâ, einem Regionalkrimi von Wolfgang Burger. Das Wahndreieck auf dem Cover weckt mein Interesse, obwohl mich dieses Genre ansonsten kalt lĂ€sst. Das BĂŒchlein wird kurzerhand einerseits zur ReiselektĂŒre erkoren und andererseits zum Studienobjekt fĂŒr die im Buch beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten und -gepflogenheiten bei der örtlichen Kriminalpolizei Ende der 1990er Jahre:
Ein Kriminalkommissar ist Ende 20 und hat als einziger einen PC auf seinem Schreibtisch stehen, âworum ihn die anderen nicht beneidenâ. Ansonsten tĂŒrmt sich auf den Schreibtischen der Kripo-Beamten âein Berg abgegriffener Aktenâ.Â
Der Innenminister hatte den Kripo-Beamten zu Weihnachten jeweils ein neues Handy geschenkt, um âĂŒbriggebliebene Haushaltsmittel noch vor dem Jahreswechsel auszugebenâ â nicht etwa, weil das als sinnvoll oder gar fĂŒr die Ermittlungsarbeiten notwendig erachtet wird.
Im Autoradio laufen Verkehrsnachrichten, deren Inhalt jedes Mal fĂŒr den Handlungsverlauf relevant ist. Ebenso wird in der Tagesschau, regelmĂ€Ăig in der Tageszeitung sowie âĂŒber Videotextâ die Bevölkerung ĂŒber die neuesten Entwicklungen des Kriminalfalls informiert.
Beim Verhören von VerdÀchtigen lÀuft ein TonbandgerÀt mit. Auch die Telefonzentrale der Polizei arbeitet mit Tonband-Kassetten, um die Anrufe mitzuschneiden. Diese Kassetten haben aber offenbar die Eigenschaft, hÀufig verloren zu gehen, ebenso wie Akten vom LKA, die gerne auf dem Postweg wochenlang verschwinden.
Mehrere Bekennerschreiben werden jeweils am Abend vor den BombenanschlĂ€gen bei der Hauptpost eingeworfen, sodass sie am Tag des Anschlags an eine Tageszeitung zugestellt werden. Die Kriminaltechniker ermitteln, dass das Schreiben mit einem Textverarbeitungssystem geschrieben und mit einem âsogenannten Tintenstrahldruckerâ gedruckt wurde. Nachdem dieser als âTintendingsbumsâ bezeichnet wurde, wird eine kurze ErlĂ€uterung ĂŒber die Austauschbarkeit von Tintenpatronen und deren Preis (â50 Markâ) nachgeliefert.
VerdĂ€chtige werden bei der Kripo mit eigenen (vermutlich digitalen) âTĂ€terdateienâ sowie mit âINPOLâ abgeglichen und eine âSPUDOC-Dateiâ (sic!) wird zu jedem Fall angelegt. Gemeint ist âSPUDOKâ, kurz fĂŒr Spuren-Dokumentationssystem, in dem seit den 1970er Jahren vom Bundeskriminalamt (BKA) teils verdachtsunabhĂ€ngig Daten ĂŒber BĂŒrger gespeichert wurden. Die Existenz dieser illegalen Datensammlung wurde 1982 mit der âSpudok-AffĂ€reâ der Ăffentlichkeit bekannt.
Zur AufklĂ€rung des Kriminalfalls wird kurzerhand eine âRasterfahndungâ angesetzt. Dabei âfĂŒtterte das Einwohnermeldeamt die Daten in seine Computerâ und die Kripo erhĂ€lt daraufhin einen mehrseitigen Computerausdruck mit 157 Namen, was zu einer âKnochenarbeitâ fĂŒr die kurzerhand einberufene Sonderkommission mit â10 Mannâ fĂŒhrt. Der letzte ĂŒbrig gebliebene VerdĂ€chtige wird ferner mit einem Anruf beim Einwohnermeldeamt, mit Hilfe des Branchentelefonbuchs und einer (vermutlich gedruckten) Liste der Industrie- und Handelskammer nach insgesamt drei Tagen Arbeit ermittelt. Meldungen kommen vom BKA per Fax ins Dezernat und werden in der Ermittlungsakte abgeheftet.
Bei einer Ermittlung im RedaktionsbĂŒro der örtlichen Tageszeitung erfĂ€hrt ein Kripo-Beamter, dass alle abgedruckten Leserbriefe (vermutlich ausgeschnitten) abgeheftet werden, ca. 1000 pro Jahr. Dort stellt er zudem fest, dass in der Zeitungsredaktion âĂŒberall auf Computertastaturen herumgetipptâ und stĂ€ndig telefoniert wird, und ununterbrochen Leute mit Papieren umherlaufen.
Eine junge Bauingenieurin philosophiert ĂŒber die Möglichkeiten der Telearbeit. Das meiste ginge doch heutzutage problemlos per Telefon oder Fax. âDen Rest könnte man zum gröĂten Teil problemlos per DatenfernĂŒbertragung, Videokonferenzen oder solchen Kram erledigen.âÂ
Der Abgleich einer vom Einwohnermeldeamt vorgelegten elektronischen Liste von VerdĂ€chtigen mit der Kundendatenbank einer ĂŒberregionalen Wochenzeitung aus Hamburg gestaltet sich nicht nur aus datenschutztechnischen GrĂŒnden schwierig. Die SekretĂ€rin in Hamburg bietet schlieĂlich an, einen âDatenauszugâ elektronisch an den âE-Mail-AnschluĂâ in der Pressestelle der Karlsruher Polizei zu senden. âDas ist so was ganz Neumodisches mit Computern.â Die Pressestelle meldet sich telefonisch beim Ermittler, dass die E-Mail eingegangen sei, allerdings könne man das âAttachmentâ nicht lesen.Â
Sicherheitshalber sollen zusĂ€tzlich zur E-Mail die Daten zusĂ€tzlich auf Diskette kopiert und per Kurier geschickt werden. Dazu schlĂ€gt sie den Intercity-Kurierdienst der Bahn vor (den es ĂŒbrigens als âic:kurierâ zum Aufschreibezeitpunkt 2019 noch immer gibt). Der ICE fĂ€hrt jede Stunde und benötigt fĂŒr die Strecke von Hamburg nach Karlsruhe rund 5 Stunden (zuzĂŒglich den rund 20 Minuten VerspĂ€tung im Buch und dem Transport des DIN-A5-Umschlags zum entsprechenden âIntercity-Kurierâ-Schalter). Mit der enthaltenen Diskette fĂ€hrt der Ermittler zu einem âRechenzentrumâ, wo die Daten zunĂ€chst erfolgreich eingelesen und dann mit den Daten des Einwohnermeldeamts âzusammengefĂŒhrtâ werden sollen. Die âASCII-Dateiâ in einem unbekannten Format stellt das âseltsame Volk in diesem Rechenzentrumâ jedoch vor eine unlösbare Aufgabe, die erst ein zufĂ€llig bekannter âComputerfreakâ in einer Hauruckaktion ĂŒber Nacht mit einem selbstgeschriebenen Programm löst, das die Daten âSet fĂŒr Setâ vergleicht. Dazu benötigt werden neben den zwei Disketten mit den Daten zudem ein paar DIN A4-BlĂ€tter mit âSchlĂŒsselnummernâ, mit denen z.B. die Spalte âBerufâ codiert ist. Der E-Mail-Versand war also völlig unnötig. Erst im letzten Augenblick merkt der âComputerfreakâ, dass der alte âsieben-bit ASCII-Codeâ des Einwohnermeldeamts keine Umlaute beherrscht und hierfĂŒr eine Sonderbehandlung erforderlich ist.
Die Suche zum dringend TatverdĂ€chtigen fĂŒhrt in ein BĂŒrogebĂ€ude. Zur RĂŒcksprache mit dem Dezernat nutzt der Kripo-Beamte den Festnetzanschluss vor Ort und gibt fĂŒr einen RĂŒckruf seine aktuelle Nummer durch, unter der er hier im BĂŒrogebĂ€ude erreicht werden kann. Ob es sich um einen internen Anruf handelt oder ob das Dezernat zurĂŒckruft, lĂ€sst sich erst nach dem Abheben des Hörers herausfinden und sorgt fĂŒr einige Verwirrung. Dass die Ermittler die ganze Zeit ihr Diensthandy dabei haben, fĂ€llt ihnen offenbar erst ein, als sie eine Verfolgungsjagd beginnen möchten und geklĂ€rt wird, wie man weiterhin in Kontakt bleiben könne; Die Handynummer sei bekannt und jederzeit erreichbar. Der Dezernatsleiter antwortet âAch ja richtig. Ich werde mich wohl nie an diese neuen Dinger gewöhnen.â SpĂ€tere Anrufe auf dem Handy gelingen problemlos, auf der Autobahn bricht jedoch einmal kurzzeitig die Funkverbindung bei der Fahrt in eine Senke ab. Immerhin werden aber die letzen Worte des Buchs ĂŒbers Handy gesprochen.
Wir lernen also, dass in der RealitĂ€t dieses Buches es im Gegensatz zur Zeitungsredaktion in den Amtsstuben der Kripo im Jahr 1998 mit der Digitalisierung noch nicht besonders weit her ist. Bei der fiktiven Kripo Karlsruhe zieht man ein ausgedrucktes Dokument, ein Fax oder eine handschriftliche Notiz in jedem Fall einer âDateiâ oder gar einer ominösen âE-Mailâ vor. Immerhin beschwert sich selbst die PolizeiprĂ€sidentin aber ĂŒber die âunsĂ€gliche Computerausstattungâ.
Handys gibt es zwar und sind auch die meiste Zeit verwendbar, die damit einhergehende Kommunikationserleichterung wird aber erst ganz zum Schluss und eher zufÀllig erkannt und genutzt.
Die teils leicht befremdlichen Beschreibungen der eingesetzten Technik sagen jedoch möglicherweise mehr ĂŒber das TechnikverstĂ€ndnis und das Vorstellungsvermögen des Krimiautors aus, der Dr.-Ing. der Elektrotechnik und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Buchs 46 Jahre alt ist, als ĂŒber die tatsĂ€chlich von der Kripo zu dieser Zeit eingesetzte Kommunikationstechnologie.
(Und ganz nebenbei: In den BĂŒros, bei Krisensitzungen mit der PolizeiprĂ€sidentin und mit Lokalpolitikern sowie wĂ€hrend Autofahrten wird selbstverstĂ€ndlich im Dienst geraucht, nein, vielmehr pausenlos gequalmt.)
(Martin HĂ€berle)
USA wollen europÀische biometrische Datenbanken lesen
Zugriff auf alle Daten - auch wenn nur wenige reisen
đ·Seit 2008 gibt es das Visa Waiver Program (VWP). Damit gestattet die US-Regierung Staatsangehörigen von 40 LĂ€ndern eine visafreie Einreise, wenn sie vorher eine Anmeldung, die Electronic System for Travel Authorization â ESTA, ausgefĂŒllt haben. Auch ein biometrischer Reisepass muss mitgefĂŒhrt werden . Das allein sind natĂŒrlich schon wieder MaĂnahmen einer Zwangsdigitalisierung, die wir ablehnen - aber es ist immerhin einfacher als der Aufwand ein Visum fĂŒr die USA zu beantragen.
Nun kommt eine Salamischeibe dazu: Die USA hat allen Partnerstaaten geschrieben, dass die US-Behörden "in einer VerstĂ€rkten Partnerschaft fĂŒr Grenzsicherheit" (Enhanced Border Security Partnership) Zugriff auf gespeicherte biometrische Daten âunter anderem von Reisendenâ haben wollen.
Ăffnung aller staatlichen Biometriedatenbanken fĂŒr fremden Zugriff,
"unter anderem von Reisenden" umfasst auch die Daten derjenigen, die nie vorhaben in die USA zu reisen.
Das Schweizer AuĂenministerium befĂŒrchtet, der Austausch könnte also nicht nur FingerabdrĂŒcke, sondern auch Gesichtsbilder oder sogar DNA-Daten umfassen. Auch deutsche Behörden machen keine genauen Angaben, welche Daten weitergegeben werden sollen.
In der Strafverfolgungsdatenbank INPOL liegen derzeit durchsuchbare Gesichtsbilder zu 3,6 Millionen Personen, davon stammen 2,2 Millionen von Asylsuchenden aus dem AuslĂ€nderzentralregister. Im Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) liegen die Daten von 5,5 Millionen Menschen. Innerhalb der EU können die Polizeibehörden gemÀà der BeschlĂŒsse von PrĂŒm bereits jetzt auf diese Daten bei "Bedarf" zugreifen - und GroĂbritannien bleibt auch nach dem Brexit als "Drittstaat" Mitglied in diesem Kreis.
Vielleicht könnte die EU in ihrer geplanten Antwort an Stelle eines durckmĂ€userischen EinverstĂ€ndnisses umgekehrt den Zugriff auf die Polizeidatenbanken der USA fordern - beides stĂ€nde in krassem Gegensatz zu den Vorgaben der DSGVO ĂŒber Datensparsamkeit und Zweckbindung.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/neue-vorschrift-us-behoerden-verlangen-zugriff-auf-biometrische-daten-in-40-laendern/ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7969-20220329-usa-wollen-europaeische-biometrische-datenbanken-lesen.htm
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6384-20180228-polizeidatenbanken-muessen-ausgemistet-werden.htm
Polizeidatenbanken mĂŒssen ausgemistet werden
Polizeiliches Informationssystem INPOL mit gravierenden MĂ€ngeln
Auch Hamburgs PolizeiprĂ€sident Ralf Martin Meyer hatte angekĂŒndigt, den kompletten Datenbestand des polizeilichen Auskunftssystems (POLAS) ĂŒberprĂŒfen zu lassen. Dabei geht es immerhin um etwa 160.000 Einzelpersonen und ein Volumen von 900.000 DatensĂ€tzen - und INPOL ist noch ein wenig "dicker".
Und warum das alles?
Beim G20-Gipfel im Sommer waren Journalisten im Nachhinein kurz vor dem Gipfel ihre Akkreditierungen entzogen worden, da sie angeblich ein Sicherheitsrisiko darstellen wĂŒrden. Wir haben damals darĂŒber berichtet (GrenzĂŒberschreitender Datenaustausch und Einreisesperren zum G20 Gipfel). De Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz, Andrea VoĂhoff, hat nun gravierende MĂ€ngel auch beim zentralen polizeilichen Informationssystem INPOL festgestellt. Dort waren ungesetzlicherweise Personen gespeichert, gegen die nichts vorliegt. FĂŒr FreisprĂŒche oder Einstellungen von Verfahren gat es in INPOL kein eigenes Verfahren , wie man mit den erhobenen Daten umzugehen habe. Das sei ein "ein erheblicher struktureller Mangel des bisherigen INPOL-Systems," meint Frau VoĂhoff.
Das entspricht nicht ganz dem BDSG, denn dieses sieht als Gesetz mit Erlaubnisvorbehalt eine ganz klare Regelung vor: Daten fĂŒr die es keine Erlaubnis zur Speicherung gibt, dĂŒrfen in keinem Fall gespeichert werden!
Zugleich stellte sie bei der ĂberprĂŒfung der Daten von 32 Journalisten erhebliche Zweifel an der QualitĂ€t der gespeicherten Daten fest. Nun geht der Streit behördenintern weiter. Das BKA schiebt die Schuld bei 6 betroffenen Journalisten auf den Bundesverfassungsschutz , dessen ĂŒbermittelte Daten hĂ€tten "eine maĂgebliche Rolle" bei der Sicherheitsbewertung gespielt - und die waren wohl "unrichtig".
"Fahndungszettel"
Noch stĂ€rker beklagte die Bundesdatenschutzbeauftragte, dass die Namensliste mit den betroffenen Journalisten an Polizeibeamte an den Kontrollstellen verteilt wurden. Auch der Innenexperte der GrĂŒnen, Konstantin von Notz, forderte eine grundlegende ĂberprĂŒfung aller DatensĂ€tze durch die LĂ€nderpolizeien. "... Beim G20-Gipfel hat sich gezeigt, wohin es fĂŒhrt, wenn darin (in den Polizeidatenbanken) ĂŒber Jahre veraltete, falsche und irrefĂŒhrende Daten angehĂ€uft werden", kritisierte von Notz.
Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/g20-polizeidaten-101.html
und
Petition for me and Adam Driver to split Indiana in two and throw each half into the Ohio and Lake Michigan.

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Iâm not above throwing the entire state of Indiana into Lake Michigan if Tr*mp wins here in May.