Juli 2023
Anwaltsdeko
In einem der zwei BĂŒcherregale der Kanzlei stehen gebundene JahrgĂ€nge der "Neuen Juristischen Wochenschrift", von 1982 bis ungefĂ€hr 2010:
Kathrin: Die nimmst du bestimmt regelmĂ€Ăig in die Hand, alle zwanzig Jahre mal.
Die AnwĂ€ltin: Seltener. Als die Kinder noch klein waren, haben wir da immer Herbarien drin gepresst, dafĂŒr eignen sie sich ausgezeichnet. Aber das ist genau wie mit Briefmarkensammlungen, frĂŒher waren die begehrt und hatten einen Wiederverkaufswert, wenn jemand eine Kanzlei aufgelöst hat. Jetzt werden sie verschenkt. Meine Familie nennt sie immer "Anwaltsdeko". Eigentlich haben wir sie hierher getan, damit es ein bisschen blickdicht ist. Das Regal war schon da, und dann haben wir gedacht, wie machen wir das, dass man da nicht durchgucken kann. Und dann haben wir einfach die NJW reingestopft.
FrĂŒher, als ich angefangen habe, im BĂŒro M., da war das der Stolz der Kanzlei, dass man die NJW von 1954 bis heute gebunden rumstehen hatte. Und die wurden auch tatsĂ€chlich als Sammlung verkauft fĂŒr 3000 Mark oder so damals. Inzwischen hĂ€ngen Zettel im Anwaltszimmer, wo draufsteht "NJW zum Selberabholen." Weil es komplett an Relevanz verloren hat.
Kathrin: Wann ist das ungefÀhr passiert?
Die AnwĂ€ltin: Kann ich nicht genau sagen. Vor zehn Jahren bestimmt. Vielleicht ist es auch schon lĂ€nger, dass man nicht mehr dafĂŒr bezahlt. Also, ich hab die NJW vielleicht vor fĂŒnf Jahren ungefĂ€hr abbestellt. UngefĂ€hr zwei Jahre davor habe ich aufgehört, die Einbanddecken zu kaufen, und ich habe die letzten JahrgĂ€nge einfach weggeworfen.
In einer Anwaltskanzlei liegt eh sehr viel Papier rum, zumindest in einer etwas altmodischen wie meiner, und dann habe ich gedacht, ich brauch das hier nicht mehr, ich guck da nie rein. Wo man's am ehesten braucht, ist, um Entscheidungen nachzugucken. Es gibt seit lĂ€ngerem gute Datenbanken wie Juris, wo die Entscheidungen veröffentlicht werden. Aber auch der BGH hat eine sehr gut funktionierende oder mittelgut funktionierende Homepage, wo man im Grunde mit einer einigermaĂen vernĂŒnftigen Suche immer das findet, was man braucht. Und auf jeden Fall findet man's leichter, als wenn man in der NJW nachguckt.
Kathrin: Wie hat das ĂŒberhaupt funktioniert, in der NJW Entscheidungen finden? Durch geduldiges BlĂ€ttern?
Die AnwĂ€ltin: Ja, durch NJW-Lesen eigentlich erst mal. Und dann gab es natĂŒrlich immer noch ein Register, das kam am Jahresende mit Stichworten. So wie man frĂŒher halt recherchiert hat. Man hat zum Stichwort Gesamtschuldnerausgleich in der NJW geguckt: Urteile Gesamtschuldnerausgleich, oder nach Paragraph ...
Kathrin: Und das musste man dann aber fĂŒr jedes Jahr extra machen, oder gab es auch noch mal zusammenfassende Register alle zehn Jahre oder so?
Die AnwĂ€ltin: Das weiĂ ich nicht mehr. Aber das war die ĂŒbliche Recherchemethode, in der NJW nachzuschauen, und es gab auch Urteile, dass es von einem Anwalt verlangt werden kann, regelmĂ€Ăig die NJW zu lesen, um sich juristisch auf dem neuesten Stand zu halten.
Kathrin: Was war der Anlass fĂŒr dieses Urteil?
Die AnwĂ€ltin: Ich weiĂ es jetzt nicht auswendig, aber es war bestimmt ein Anwaltshaftungsfall. Solche FĂ€lle sind immer AnwaltshaftungsfĂ€lle. Dass ein Anwalt einen Quatschprozess gefĂŒhrt hat und der Mandant hinterher auf Anwaltshaftung geklagt hat. Und dann geht's eben darum: Konnte der Anwalt das wissen? AnwĂ€lte sagen dann immer: Ja, pf, so eine abseitige Entscheidung konnte ich ja nicht kennen. Und dann geht es eben darum: Ist das sozusagen im Pflichtbereich des Anwalts, dass er diese Entscheidung kennen konnte?
Kathrin: Und wie wĂŒrde man da jetzt entscheiden, wo man offenbar nicht mehr voraussetzen kann, dass die NJW gelesen wird?
Die AnwĂ€ltin: Es wird immer noch vorausgesetzt, dass man die in Fachzeitschriften veröffentlichte Rechtsprechung kennt. Durch die OnlineverfĂŒgbarkeit von Rechtsprechung muss man sie aber nicht mehr in Papier aufheben.
(Fragen gestellt von Kathrin Passig)





















