Artikel 17, Urheberrechtsrichtlinie Gedanken einer FF-Autorin dazu
Ich gebe es zu, auch ich ließ mich vor einigen Wochen von der Hysterie um die damals noch in Abstimmung befindliche EU-Urheberrechtsrichtlinie anstecken. Das Ausmaß dieser, wurde mir schlagartig bewusst, als ich darüber nachdachte, dass Fanworks ja mit Karacho unter das Urheberrecht fallen, und momentan nur eine geduldete Daseinsberechtigung finden, weil sich viele der Rechteinhaber sogar geehrt fühlen, dass ihre Fans aufgrund ihrer Bücher, Filme, Musik usw. inspiriert werden FanFictions zu schreiben, Fanarts zu zeichnen oder anderweitig kreativ zu werden.
Mit der verpflichteten Einführung des ominösen „Upload-Filters“, also einem Mechanismus, mit dem das Hochladen geschützten Materials verhindert werden soll, wenn der Dienstanbieter (YouTube, Fanfiktion.de, ArchivofOurOwn.com, Animexx.de, …) keine Lizenzen von dem Urheber des Werkes erworben hat, würde diese stille Duldung nichtig werden.
Fanworks jeglicher Art würden sterben, denn der größte Teil der Anbieter kann es sich schlichtweg nicht leisten Lizenzen zu erwerben oder einen solchen Filter anzuschaffen. Davon einmal abgesehen, dass es technisch auch sehr schwierig, wenn nicht unmöglich ist einen solchen zu programmieren, denn für die meisten Werke fehlen elektronische Datenbanken, mit denen ein Upload verglichen werden kann.
Beim Lesen der Schlussfassung der Richtlinie ist mir allerdings folgendes aufgefallen, was mich momentan so ein wenig beruhigt:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass sich alle Nutzer, die nutzergenerierte Inhalte auf Diensten für das Teilen von Online-Inhalten hochladen oder auf Diensten für das Teilen von Online-Inhalten zugänglich machen, in jedem Mitgliedstaat auf die jede der folgenden Ausnahmen oder Beschränkungen stützen können:
a) Zitate, Kritik und Rezensionen;
b) Nutzung zum Zwecke von Karikaturen, Parodien oder Pastiches.
[Artikel 17, Abs. 7, RICHTLINIE (EU) 2019/... DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG, https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-271_DE.pdf]
Nun, führt man sich einmal zu Gemüte was Pastiches eigentlich sind, dann stellt man schnell fest, dass Fanworks im Grunde unter diesem Begriff laufen.
Das Pastiche [pasˈtiːʃ] (von frz. pastiche „Nachahmung“, ital. pasticcio „Pastete“) ist ein Kunstwerk literarischer, musikalischer, filmischer oder architektonischer Art, das offen das Werk eines vorangegangenen Künstlers imitiert. [Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Pastiche]
Wir alle bedienen uns mehr oder weniger den Figuren, Welten, Handlungen, Ideen, Werten, Hintergründen, usw. der Fandoms, in denen wir schreiben. Wir tun dies offen, denn jeder erwähnt (hoffentlich) das Werk auf das er sich bezieht und wer es erschaffen hat. Zumindest ich tue das sehr ausführlich.
Ich hoffe nur, dass die ganzen Anwälte, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes 2021 dann wieder in Massen auf das Internet stürzen, das genauso sehen.
Bis dahin, heißt es abwarten und was auch immer trinken … Prost.









