Erst klauen, dann zahlen: Warum Anthropic trotz Rekordstrafe der groĂe Gewinner ist
Das KI-Ablasshandel-Prinzip: Wie Anthropic sich fĂŒr 1,5 Milliarden Dollar Freifahrtscheine kauft
Wer dachte, das Urheberrecht könnte dem unersĂ€ttlichen Daten-Hunger der KI-Konzerne Einhalt gebieten, wird einmal mehr eines Besseren belehrt. Anthropic â das Unternehmen hinter der hochgelobten Claude-KI â zahlt im bislang gröĂten Urheberrechtsvergleich der US-Geschichte schlappe 1,5 Milliarden US-Dollar.
Ein historischer Sieg fĂŒr Autorinnen und Autoren? Kaum. Eher ein verdammt cleverer Schachzug fĂŒr Big Tech.
Die Trickserei mit den Raubkopien
Was war passiert? Anthropic bediente sich fĂŒr das Training seiner Modelle ungefragt an Piraterie-Plattformen wie Library Genesis. Eine Sammelklage betroffener Autor:innen folgte. Nun gibt es Bares: Rund 3.000 Dollar pro Werk flieĂen in die Kassen der Betroffenen, wĂ€hrend die beteiligten Anwaltskanzleien ĂŒber 100 Millionen Dollar abgreifen.
Doch der eigentliche Haken liegt im Kleingedruckten der Justiz: Das US-Gericht befand nĂ€mlich keineswegs das KI-Training selbst fĂŒr illegal â sondern lediglich die Beschaffung der Daten ĂŒber Raubkopie-Börsen. Das Training mit urheberrechtlich geschĂŒtzten Werken stufte das Gericht unter das schwammige US-Prinzip des âFair Useâ ein.
Portokasse statt PrÀzedenzfall
FĂŒr Anthropic ist dieser Vergleich ein absoluter Prachtdeal:
Glimpflich davongekommen: Ein Jury-Verfahren zur Schadensersatzhöhe hĂ€tte um ein Vielfaches teurer werden können. 1,5 Milliarden sind fĂŒr eine hochbewertete KI-Bude peanuts im Vergleich zum drohenden Desaster.
Keine Grundsatzentscheidung: Durch den Vergleich wird eine Revision vor einem höheren Berufungsgericht verhindert. Das Urteil schafft keinen echten PrĂ€zedenzfall, lĂ€sst den KI-Konzernen aber freie Hand, weiterhin fremdes geistiges Eigentum unter dem Deckmantel des âFair Useâ abzusaugen.
Beraubt, abgespeist und ausgelacht
WĂ€hrend die Authors Guild den Deal brav als âstarkes Signalâ feiert, bleibt der bittere Nachgeschmack: Die KI-Branche kauft sich einmal mehr von ihren SĂŒnden frei.
Das GeschĂ€ftsmodell bleibt unberĂŒhrt: Erst im groĂen Stil stehlen, daraus MilliardengeschĂ€fte bauen und im Erwischt-Fall ein paar Brosamen an die Urheber abwerfen. Schöne neue KI-Welt â in der Kultur schamlos ausgeschlachtet wird und am Ende nur die Tech-Giganten und ihre AnwĂ€lte lachen.
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#DĂ€nemark schafft ein Gesetz, das allen #BĂŒrgern ein #urheberrechtliches Recht auf ihr ĂuĂeres (Stimme, Gesicht, Körper) gibt. Ziel ist der Schutz vor Deepfakes: Betroffene können leichter klagen und FĂ€lschungen löschen lassen und Schadensersatz verlangen. Das Gesetz soll Missbrauch durch KI verhindern, Ausnahmen gibt es fĂŒr Parodie und Satire.
Jaja, dieses Thema ist schon alt, ich habe schon so viel darĂŒber geschrieben und im letzten Jahr bereits ein Video dazu gemacht. Es ist aber eben ein wichtiges Thema, eines an dem wir im Profi-Business nicht vorbeikommen.
Liebe Kunden, liebe Unternehmerinnen, liebe ZahnĂ€rzte: Ich weiĂ, dass rechtliche Fragen immer unangenehm sind, manchmal auch schwer verstĂ€ndlich. Sie deshalb aber zuâŠ
Warum ist das wichtig? Na, weil am 1. Januar "Public Domain Day" war. Mit jedem Jahreswechsel werden die BĂŒcher gemeinfrei, deren Autoren seit mehr als 70 Jahren verstorben sind. Sie sind damit nicht mehr urheberrechtlich geschĂŒtzt, sondern gehen in die Public Domain ĂŒber, also gewissermaĂen in den Besitz der Allgemeinheit, schreibt netzpolitik.org.
Nun dĂŒrfen sie ohne Genehmigung veröffentlicht werden.
Das betrifft in diesem Jahr die 1955 verstorbenen Schriftstellerinnen und Schriftsteller, wie
und die Filme mit Marlene Dietrich wie "Der blaue Engel" und "Marokko",
und in der Wissenschaft betrifft es die Veröffentlichungen des Physikers Albert Einstein, des Mediziners und Mitentdeckers des Antibiotikums Penicillin, Alexander Fleming, sowie des Mathematikers Hermann Weyl.
Beachten sollte man, dass das Urheberrecht in verschiedenen LÀndern unterschiedlich sein kann. So gilt in den USA, dass nur die Werke die vor 1930 veröffentlicht wurden gemeinfrei werden.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2026/public-domain-day-diese-werke-sind-ab-heute-gemeinfrei/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Mk
Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9399-20260106-tuecken-des-urheberrechts.html
ZunĂ€chst habe ich zwei zur Wahl. Den Google â Code und den WP-Code. FĂŒr den weltweiten Schutz ist der Google â Code wahrscheinlich besser geeignet. Zumal ich auch Google -Market benutze. In dem Zusammenhang ist unglaublich Viel zu lesenâŠund könnte Einen leicht bis mittelschwer ĂŒberfordern. Jetzt bietet sich die Möglichkeit, das in meine Fotos zu integrieren. Ich muss den Support befragen dafĂŒr.âŠ
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#RIP Tom Lehrer. Hier der wunderbare Elements' Song zur Melodie des im angelsÀchsischen Raum sehr bekannten Major General's Song von Gilbert und Sullivan.
In D wurde er bekannt, weil er Georg Kreisler vorwarf, daĂ âTauben vergiften im Parkâ ein Plagiat von âPoisoning Pidgeons in the Parkâ sei. Da aber Text und Musik verschieden sind, bleibt nur ein rechtlich unerheblicher Ideenschutz.
#GilbertandSullivan #Urheberrecht #Chemie #Musik #Kabarett
âMöchtest Du mit mir zu einer Lesung gehen?â, hast Du mich gefragt und ich war verwundert, weil Du selten zu solchen Veranstaltungen gehen möchtest und noch seltener von Dir die Frage kommt.âWarum möchtest Du dort hingehen?â, wollte ich deshalb von Dir wissen.âWeil die Autorin eine Freundin von mir ist, also gewesen istâ, gabst Du zu, âIch habe sie allerdings lange nicht mehr gesehen. Nur damals,âŠ
Die Rechte an einer Fotografie hat nach deutschem Urheberrecht stets der Fotograf, also derjenige, der auf den Auslöser gedrĂŒckt hat. Komplizierter wird die Rechtslage, wenn eine Fotografie die Rechte Dritter tangiert. Wenn in einem Foto ein fremdes Werk abgelichtet wird, verletzen wir regelmĂ€Ăig die Rechte des Urhebers des abgebildeten Werkes, wenn wir das Foto nutzen. Ausnahmen können sich aus § 57 UrhG ergeben, wonach unwesentlicher Beiwerkstatus bei einem Motiv gegeben sein kann. Es ist jedoch entscheidend, ob der Durchschnittsbetrachter dies als unwesentlich erachtet. Aktuelle Gerichtsurteile, wie das des LG Köln, zeigen, wie intensiv diese Thematik ist und welche Konsequenzen eine missbrĂ€uchliche Nutzung haben kann. âïžđ·
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