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âRubelnutteâ bleibt straffrei - Amtsgericht OsnabrĂŒck stuft Meinungsfreiheit hoch ein.
Eine Klimaaktivistin hat bei einer Blockade in #Bremen einen #Papierflieger geworfen und musste dafĂŒr vor Gericht.
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Wie kannst Du so ein Schwein vertreten?
Die immer wieder gestellte Partyfrage, wenn jemand herausfindet, dass ich Strafverteidiger bin â und das seit ĂŒber 40 Jahren und auch weiterhin mit Leib und Seele. Ich kenne Kollegen, die bei der Frage nach ihrem Beruf Angestellter oder Tischler antworten, nur, um sich mit dieser Frage nicht auseinandersetzen zu mĂŒssen. Die Frage an sich birgt ja eigentlich schon den Vorwurf in sich, dass esâŠ
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Mutige Menschen ins EU-Parlament
Konstantin Wecker: Einsatz fĂŒr Menschlichkeit
Das ist die Forderung des SĂ€ngers Konstantin Wecker und damit ruft er zur Wahl der parteilosen Kandidatin der Linken, Carola Rackete, auf. "Weil wir auch im EU-Parlament mutige Menschen wie sie brauchen", so argumentiert Konstantin Wecker. Als Grund fĂŒr seine Entscheidung gibt er an:
"Die Entscheidung des letzten EU-Parlaments gegen GeflĂŒchtete und ihr Recht auf Asyl ist ein Kniefall vor Rechten und Rassisten: Es ist ein Angriff auf die Menschlichkeit und die universellen Menschenrechte. ... Das Sterben an den AuĂengrenzen der Festung Europa ist unertrĂ€glich."
Ăber Carola Rackete schreibt der Stern: Sie war als KapitĂ€nin im Juni 2019 im Rahmen einer Rettungsaktion mit ihrem Schiff, der Sea Watch 3, mit 41 Migranten an Bord trotz eines Verbots im Hafen der italienischen Insel Lampedusa eingelaufen und kurz danach von den italienischen Behörden festgenommen worden. Das Verfahren wurde zwei Jahre spĂ€ter eingestellt.
Wecker argumentiert weiter: Und nun fliehen die Ărmsten vor deinen Gewehren, und du lĂ€sst sie ersaufen in verseuchten Meerenâ, so habe ich in meinem Lied SchĂ€m dich Europa geschrieben. Es endet: "Rassisten, Faschisten, wie konnts soweit kommen, haben in Parlamenten Sitze gewonnen. (âŠ) Du hattest die Chance zu einem wirklichen Sieg: Nie wieder Faschismus. Nie wieder Krieg.
DafĂŒr lasst uns gemeinsam singen, streiten und kĂ€mpfen, solange es noch nicht zu spĂ€t ist. Mit meinem Lied SchĂ€m Dich Europa möchte ich uns allen Mut machen: https://www.youtube.com/watch?v=ZNkmr7fboyc
Mehr dazu bei https://www.stern.de/politik/deutschland/europa-wahl--seenotretterin-rackete-bekommt-prominenten-unterstuetzer-34746282.html und https://wecker.de/warum-ich-carola-rackete-meine-stimme-gebe-wir-brauchen-mutige-menschen-auch-im-eu-parlament
Kategorie[23]: Flucht & Migration Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3AR Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8792-20240530-mutige-menschen-ins-eu-parlament.html

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Vor 20 Jahren - Freispruch fĂŒr Abdelghani Mzoudi
Abdelghani Mzoudi nach seinem Freispruch | Foto: Markus Hansen | Vertrieb: actionpress Abdelghani Mzoudi nach seinem Freispruch | Foto: Markus Hansen | Vertrieb: actionpress Abdelghani Mzoudi nach seinem Freispruch | Foto: Markus Hansen | Vertrieb: actionpress Stundenlang habe ich wegen dieses Mannes in der KĂ€lte gestanden, nĂ€mlich als er aus der Untersuchungshaft entlassen werden sollte. DerâŠ
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Ein Freispruch ist ein Freispruch.
#Bundesverfassungsgericht entscheidet: Ein #Freispruch ist ein Freispruch.
Die Gefahr erneuter Strafverfolgung nach einem Freispruch ist vom Tisch â auch wenn es um Mord geht. Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) entschied heute in einem Urteil ((Urt. v. 31.10.2023, Az 2 BvR 900/22)), dass auch bei schwersten Straftaten ein neuer Prozess unzulĂ€ssig ist. Grundlage ist eine GesetzesĂ€nderung der GroĂen Koalition aus dem Jahr 2021, welche so etwas bei MordfĂ€llen undâŠ
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Meiningsfreiheit hat gewonnen!
Kriegsgegner billigt keine Kriege
Ausgerechnet den Betreiber des Antikriegscafé COOP am Alexanderplatz hatte die Berliner Staatsanwaltschaft wegen "der Belohnung und Billigung eines Angriffskriegs" und "Störung des öffentlichen Friedens (StGB §140) mit einer Geldstrafe von 2000⏠belegt. In der heutigen Berufungsverhandlung wurde er nun von dieser Anklage freigesprochen.
Appell an die besondere Verantwortung Deutschlands gegenĂŒber den Völkern der Sowjetunion
Der Antragsteller der Strafanzeige, ausgrechnet ein Rechtsanwalt, sah den öffentlichen Frieden gestört durch eine Rede, die Heiner BĂŒcker bei einer Kundgebung der Friedenskoordination Berlin am 22. Juni 2022 anlĂ€sslich des Jahrestages des Ăberfalls auf die Sowjetunion gehalten hat, sowie durch eine Stellungnahme zum Russland-Ukraine-Konflikt auf seiner Webseite.
Seine Forderung: "Nie wieder dĂŒrfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir mĂŒssen uns zusammenschlieĂen und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen." Er zeigt in seiner Rede u.a. die historische Entwicklung zum heutigen Konflikt auf, deren Wurzeln schon im Vernichtungskrieg des faschistischen Deutschlands gegen die UdSSR und in der Kollaboration ukrainischer Faschisten mit den deutschen Besatzern liegen. Er bringt also das zur Sprache, was Politik und Medien zur Zeit verschweigen.
Zudem erklĂ€rt er sein UnverstĂ€ndnis darĂŒber, dass die deutsche Regierung, trotz der Rolle von faschistischer Ideologie und Russophobie in der aktuellen ukrainischen Politik, den gegenÂwĂ€rtigen Konflikt mit Waffenlieferungen an die Ukraine und Sanktionen gegen Russland anheizt.
BeweisantrĂ€ge wurden nicht gewĂŒrdigt
Mit Dokumenten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, der Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung und diversen MagazinbeitrĂ€gen von ARD Sendeanstalten aus den Jahren 2018-2022 zur Rolle der rechten KrĂ€fte unter dem Faschisten Bandera und der heutigen Nachfolger Asow u.a., ĂŒber die Gefahr der Kriegsbeteiligung Deutschlands durch Waffenlieferungen und die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland hat die Verteidigung klargestellt, dass auch ĂŒber die Geschichte des Ukraine-Kriegs seit 2014 verschiedene Ansichten existieren und auch im Rahmen der freien MeinungsĂ€uĂerung (Art 5 GG) ausgesprochen werden dĂŒrfen.
Auch wenn die Inhalte der genannten Aussagen vom Gericht als "wahr" akzeptiert wurden, so wurden sie nicht aufgenommen. Auf eine Diskussion oder gar Wertung politischer Aussagen wollte sich das Gericht nicht einlassen. Man wertete lediglich die Rede vor "Gleichgesinnten" nicht mehr als eine "Störung des öffentlichen Friedens". "WÀren jedoch Ukrainer anwesend gewesen, dann ..."
Warum man dann Ă€hnlich oder sogar gleichlautende Aussagen der oben genannten Institute oder öffentlich-rechtlichen Medien nicht verfolgt hĂ€tte, bleibt das Geheimnis des Gerichts. Wir freuen uns jedenfalls ĂŒber den Freispruch und etwas Wiederherstellung der Meinungsfreiheit.
Mehr dazu bei http://www.frikoberlin.de/ und das Antikriegscafé http://coopcafeberlin.de/
Kategorie[25]: Schule ohne MilitÀr Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tL Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8381-20230427-meiningsfreiheit-hat-gewonnen.htm