OLG Naumburg zur unterbliebenen Auslagenentscheidung (1 Ws 213/26 B-Sonst)
Wie nicht selten bei Gerichten hat das Landgericht Halle in einer zu Gunsten eines Betroffenen gefällten Entscheidung zwar die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt, aber “vergessen”, in den Tenor aufzunehmen, dass auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen von der Staatskasse zu tragen sind. Ich habe dann das getan, was ich jeder Kollegin und jedem Kollegen empfehle, und wie folgt…
















