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Dass der ĂŒberhaupt noch ans Mikro darf. Jens Spahn, der Mann, der die RealitĂ€t auf den Kopf stellt, hat auf dem #CDU-Parteitag in Stuttgart mal wieder gezeigt, was er am besten kann: mit dem Finger auf andere zeigen, wĂ€hrend die eigene Partei das Land in den Abgrund regiert. Seine Anschuldigungen gegen die Linke und den â#Sozialismusâ sind nicht nur infam, sie sind eine dreiste Umkehrung der Tatsachen. Denn wenn es um Verarmung, Verschmutzung und Bespitzelung geht, sollte Spahn lieber in den eigenen Reihen nachschauen â oder in den Spiegel.
Spahn sagt: âSozialismus ist Armutâ. - Gehen wir dem doch mal nach: Wer macht die Menschen arm? đ€Źđ€Ź
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Heute muss ich ihn sehen und es fĂŒhlt sich an, als wĂŒrde ich aus diesem Albtraum nie erwachen.
Heute muss ich den Richter davon ĂŒberzeugen, dass ich nicht gelogen habe, mit dem was er mir angetan hat.
Ich Ertrage das kaum. Das wahre Opfer muss seine Unschuld beweisen.
Meine Therapeutin wÀre eigentlich heute dabei gewesen, aber sie ist erkrankt...
Bei unserer letzten Sitzung sagte sie mir, sie wĂŒrde mir nicht nochmal raten zur Polizei zu gehen. Wir leben zwar in einem Rechtsstaat, aber nicht in einem Gerechtigkeitsstaat.
Warnung: FĂŒr die französische Revolution typische Gewalt. ErwĂ€hnung von Tod, der Guillotine, Folter, erzwungenen Aussagen, Frauenfeindlichkeit und Inzest.
Summary: Der Prozess der Marie-Antoinette, Königin von Frankreich. Mit Darstellung der wichtigsten Personen im Saal, den Drei Prozesstagen und der Feststellung, dass es sich bei diesem Prozess um einen Schauprozess handelte.
 Marie-Antoinette, Königin von Frankreich, ist heutzutage bekannt wie ein bunter Hund.
Ăber ihr Leben gibt es Filme und Serien, in Romanen wird sie dargestellt und ihr falsches Zitat âHat das Volk kein Brot, soll es doch Kuchen essen.â wird immernoch gebracht.
Aber mehr als ihr Leben, fasziniert uns ihr Tod. Der Tod durch die Guillotine.
Ich versuche heute zu klĂ€ren, wie es dazu kam das die junge Königin aus Ăsterreich ihren Kopf verlor. Ihr Prozess.
Und wenn wir einmal dabei sind, ging bei diesem ĂŒberhaupt alles mit rechten Dingen zu? War es vielleicht ein Schauprozess?
Zuerst einmal ein paar Eckdaten zu der Person Marie-Antoinette von Ăsterreich-Lothringen:
Geboren: * 2. November 1755 in Wien
Gestorben: â 16. Oktober 1793 in Paris
Eltern: Kaiser Franz I. von Lothringen (1708â1765) und von Maria Theresia von Ăsterreich (1717â1780)
Geschwister: Kaiser Joseph II (1741-1790) Â und andere
Ehegatte: Ludwig XVI. von Frankreich, â als BĂŒrger Louis Capet
Bei diesem Treffen wÀhlten die Anwesenden Herren die Strafe von Marie Antoinette, Tod durch die Guillotine. Die Abgelehnte Alternative, wÀre die Verbannung gewesen.
Der Tod Marie-Antoinettes sollte damit als Symbol fĂŒr den Triumph der Republik, ĂŒber der Monarchie stehen.
Die wichtigsten Personen im Saal.
Die wichtigsten Personen im Saal wÀhrend des Prozesses, lassen sich leicht in drei Gruppen einteilen:
            ⹠Die Angeklagte und die Verteidigung
            ⹠Die AnklÀger
            ⹠Die Geschworenen und der Vorsitzende
 Die Angeklagte war Marie-Antoinette, Witwe von Loui Capet (König Ludwig XVI), als Witwe Capet
 Als Verteidiger agierten Claude François Chauveau-Lagarde & Guillaume Alexandre Tronson du Coudray.
Diese beiden hatten vor Verhandlungsbeginn eine Stunde Zeit, um mit ihrer Mandantin die Verteidigung vorzubereiten.
 Als AnklĂ€ger fungierten die MĂ€nner, welche schon bei der Ăbereinkunft vier Wochen zuvor entscheidend gewesen waren:
Maximilien de Robespierre (*6. Mai 1758,â 28. Juli 1794), ein  Rechtsanwalt, RevolutionĂ€r und fĂŒhrender Politiker der Jakobiner.
Antoine Quentin Fouquier-Tinville (*10. Juni 1746, â 7. Mai 1795) RevolutionĂ€r und öffentlicher AnklĂ€ger des Revolutionstribunals.
 Der Vorsitzende war Martial Joseph Armand Herman (* 29. August 1759, â 7. Mai 1795) ein Anwalt sowie Richter am Revolutionstribunal und ein enger Vertrauter Robespierres.
Man kann also davon ausgehen, dass die nicht die Schweiz spielten und besonders neutral waren.
Erster Prozesstag: 14. Oktober 1793
Der erste Prozesstag war am 14. Oktober 1793. An diesem Tag wurde die Anklageschrift verlesen und Zeugen wurden gehört â einen davon sehen wir uns gleich nochmal an, zusammen mit den dazugehörigen Prozessprotokollen.
Die Anklageschrift bestand unteranderem aus GerĂŒchten welche ĂŒber Marie-Antoinette kursierten, z.B. sei sie âAuslĂ€nderinâ, âgrausamâ und âniedertrĂ€chtigâ. Sowie hĂ€tte es einen geheimen Schriftwechsel mit Ăsterreich gegeben. Durch welchen die Witwe Capet, Marie-Antoinette, Geheimnisse an Ăsterreich ĂŒbergeben hĂ€tte. Und schlussendlich das Hauptargument der Anklage, das Marie-Antoinette ihrem Bruder Kaiser Joseph II von Ăsterreich Geld aus der französischen Staatskasse geschickt hĂ€tte.
Der einzige stimmende Vorwurf davon, war der Verrat von Staatsgeheimnissen:
Dazu muss man wissen, dass sie in eine politische Familie hineingeboren wurde.
Ihre Mutter, Maria Theresia Kaiserin von Ăsterreich, war politisch hoch versiert und hatte von Anfang an Marie Antoinette, damals noch Maria Antonia, zur Verwirklichung ihrer hochtragenen HeiratsplĂ€ne vorgesehen.
So war Marie-Antoinette bereits mit Instruktionen nach Frankreich geschickt worden â zudem Zeitpunkt 14 Jahre - und hatte dann bis zum Tod Maria Theresias, 1780, einen Briefwechsel mit dieser.
Sie berichtete so nach Ăsterreich, zuerst zu ihrer Mutter und dann zu ihrem Lieblingsbruder Kaiser Joseph II, was sie am französischen Hof gehört hatte.
Dies war als Prinzessin ihre Aufgabe und an den Königshöfen Europas nichts ungewöhnliches.
Im Prozess stritt sie diesen Vorwurf jedoch ab und man konnte ihr auch nicht das Gegenteil beweisen.
Das Hauptargument der Anklagescchrift stimmte hingegen nicht. Sie hatte ihrem Bruder nie Geld geschickt. Das einzige was sie getan hatte, war ihm nach Ausbruch der Revolution ihre Juwelen zuschicken. FĂŒr den Fall, das sie der Revolution entkam, wollte sie so ihren Schmuck sicher wissen.
 Insgesamt wurden 41 Zeugen gehört. Dabei kam es zu absurden Zeugenaussagen.
Zeugenaussagen der Art âIch hab gehört, dass die Prostituierte XY von ihrem Freier, Graf X, gehört, das der im Palast gehört hat, das die KöniginâŠâ
Es fehlte fĂŒr alles Beweise und das ganze Schauspiel wurde von einem johlendem Publikum kommentiert.
âIch fand groĂe Unterschiede zwischen den echten Prozessprotokollen und ihrer Neufassung fĂŒr das revolutionĂ€re Publikum, dass man vielleicht erst noch gewinnen muss.â â Emmanuel de Waresquiel (franz. Historiker)
Zweiter Prozesstag: 15. Oktober 1793
Der zweite Prozesstag stand ganz unter dem Zeichen des Inzest von Mutter und Sohn.
Den es wurden die VorwĂŒrfe laut, Marie-Antoinette und ihr Sohn, Louis-Charles, der Thronerbe hĂ€tten eine Inzestuöse Beziehung miteinander gehabt.
Und wir sprechen hier nicht von einer Inzest-Beziehung wie Ădipus aus der griechischen Sage sie ungewollt mit seiner Mutter hatte. Sondern von einer bewussten Beziehung von einer 37 jĂ€hrigen Mutter mit ihrem zehnjĂ€hrigen Sohn.
Was sie dem Jungen, welcher sich seit der Trennung von seinen Eltern in den HĂ€nden eines gewaltbereiten RevolutionĂ€rs befand und durch diesen indoktriniert wurde, antat werde ich aus verschiedenen GrĂŒnden nicht genau nennen.
âDas Verhörprotokoll ist ekelerregend.â
â Emmanuel de Waresquiel (franz. Historiker)
 Diese Fars war moralischer Königsmord:
Indem man die Mutter demĂŒtigte, demĂŒtigte man den Sohn und anders herum. Und dadurch das der Junge seine Mutter beschuldigte, wurde er als zukĂŒnftiger König unmöglich. Der kleine Junge verlor so sĂ€mtlichen Wert und wurde dann auch in Folge dessen fallen gelassen und verstarb in Folge dieser VernachlĂ€ssigung.
 Zuerst antwortete Marie-Antoinettes gar nicht auf die Anschuldigungen, sie soll wohl sehr schockiert gewesen sein, erst bei erneuter Nachfrage sagte sie einen ihrer wohl berĂŒhmtesten SĂ€tze:
âWenn ich nicht geantwortet habe, so geschah es deshalb, weil die Natur sich weigert, auf eine solche Beschuldigungen gegen eine Mutter etwas zu erwidern.â â Marie Antoinette
Die Reaktion des Publikums, war niederschmetternt. FĂŒr die AnklĂ€ger. Es wurde daraufhin Still auf den TribĂŒnen
Im Saal befanden sich viele Frauen und diese unterstĂŒtzten in diesem Fall mehr die Königin als die AnklĂ€ger.
Statt die einstige Königin als Verbrecherin zu brandmarken und zu entkrÀften in ihren Aussagen, machte es klar dass die Anklage bereit war sich Dinge auszudenken um zu einem Urteil zu kommen.
Dem Publikum wurde klar, dass es sich um einen Schauprozess handelte
Er zeigte des weiteren die frauenfeindliche Seite der Revolution auf.
Kleiner Fun Fact: Nur wenige Tage nach dem Tod Marie-Antoinettes, wurden alle politischen Frauenclubs durch Parlamentsbeschluss geschlossen, mit der BegrĂŒndung: Konstitution und Psychologie der Frauen erlaubte es ihnen nicht die Rolle der MĂ€nner zu spielen. Â
Dritter Prozesstag: 16. Oktober 1793
Am dritten und letzten Tag des Prozesses, dem 16. Oktober 1793 wurde dann das Urteil gesprochen.
Nach ihrem PlĂ€doyer, wurden die Verteidiger zuerst festgenommen, danach kam es dann zu einer öffentlichen Abstimmung des Urteils wegen. Bei dieser, waren dann alle 15 Geschworene fĂŒr Schuldig
Ăber Marie-Antoinette wurde so die Todesstrafe verhĂ€ngt, sie wurde noch am selben Tag guillotiniert. Â
 Was sagt uns das alles jedoch ĂŒber den Prozess an sich?
Bei dem Prozess von Marie-Antoinette handelte es sich um einen Schauprozess:
Ein Schauprozess definiert sich als öffentliches Gerichtsverfahren, bei dem die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Der Prozess wird daher nur zur Wahrung des Anscheins der Rechtsstaatlichkeit oder auch aus politischen GrĂŒnden durchgefĂŒhrt, wozu die öffentliche HerabwĂŒrdigung und DemĂŒtigung eines Angeklagten gehören kann.
Im Wesen dieser Prozesse liegt es, die Aufbauschung vermeintlicher oder unwesentlicher vergehen, oft geht es dabei um Hochverrat oder Spionage. Wenn es keine Verbrechen gibt werden oft welche dazu erfunden.
 Also warum war es ein Schauprozess?
Das Urteil stand bereits vor dem Prozess fest. Denn dieses wurde in der Nacht vom 2. auf den 3. September 1793 gefÀllt.
Beim Vorsitzenden handelte es um einen Vertrauten von einem der KlÀger.
Die Geschworenen waren AnhĂ€nger der AnklĂ€ger und daher nicht unparteiisch. Â
Es kam zu einem Urteil, obwohl es weder Beweise noch belastende Zeugenaussagen gab.
Verhör- sowie Prozessprotokolle wurden nachweislich gefÀlscht.
Der Vorwurf des Inzest wurde sich ausgedacht und durch Verhöre gestĂŒtzt, in welchem nachweislich der Verhörte gefoltert wurde.
Die Verteidiger der Angeklagten wurden nach dem Prozess selbst festgenommen.
  Am Ende werden die Toten gezÀhlt
Am Ende jedoch, ĂŒberlebten Marie-Anoinettes AnklĂ€ger sie nur um wenige Monate:
Ich habe dir so oft gesagt, dass ich zu sehr an Menschen hÀnge, sie entweder gar nicht an mich dran lasse oder viel zu sehr. Es ist vielleicht mein Fehler, ja. Aber sag nicht, du hÀttest es nicht gewusst.