Bolotnaja-Fall: Preis der Unfreiheit
Vier Jahre und sechs Monate Haft. Diese rigide Strafe verhĂ€ngte das Moskauer Stadtgericht am vergangenen Donnerstag fĂŒr den vermeintlich fĂŒr sogenannte Massenunruhen am 6. Mai 2012 verantwortlichen linken Politiker Sergej Udaltsow und den ebenfalls in der Linksfront aktiven Leonid Razwozzhajew. Damit geht ein langwieriger und wenig spektakulĂ€rer Prozess zu Ende, der faktisch zur Auflösung jenes Teils der russischen Linken gefĂŒhrt hat, der sich in einem breiten BĂŒndnis fĂŒr faire Wahlen einsetzte.
Die UmstĂ€nde der RĂŒckkehr Razwozzhajews aus der Ukraine hielt das Gericht indes nicht fĂŒr erwĂ€hnenswert, dabei hebt diese Episode die zweifelhaften Ermittlungsmethoden der russischen Behörden besonders hervor. Bei dem Versuch in der Ukraine Asyl zu beantragen wurde Razwozzhajew entfĂŒhrt und ĂŒber die russische Grenze verschleppt. Unter massivem Druck gab dieser ein SchuldgestĂ€ndnis ab, was er vor Gericht jedoch widerrief. Richter Zamaschnjuk nahm diesen Umstand jedoch gar nicht erst zur Kenntnis und hob stattdessen positiv hervor, dass der Angeklagte eigenstĂ€ndig in seine Heimat zurĂŒckgekehrt sei, schlieĂlich sei er ein Patriot.
Ăber die GrĂŒnde, weshalb das Gericht in seinem Urteil weit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten acht Jahre Freiheitsentzug blieb, lĂ€sst sich nur spekulieren. Es liegt nahe, nach einer politisch motivierten ErklĂ€rung zu suchen. Man sollte meinen, dass die als Verantwortliche fĂŒr schuldig befundenen Oppositionellen mit einer höheren Haftstrafe belegt werden als regulĂ€re Teilnehmer der mit Ausschreitungen endenden Protestkundgebung gegen die WiedereinfĂŒhrung von Wladimir Putin ins PrĂ€sidentenamt nach den letzten Wahlen von 2012. Seither haben bereits mehrere Prozesse stattgefunden. Der erste Angeklagte, Maxim Luzjanin, wurde trotz eines SchuldgestĂ€ndnisses ebenfalls zu viereinhalb Jahren verurteilt.
Mit der ersten Verurteilung schaffte das Gericht Fakten, denn somit entstand die Grundlage fĂŒr die Anklage wegen âMassenunruhenâ, obgleich der entsprechende Strafparagraf eine völlig andere Definition vorsieht als die von den Ermittlern prĂ€sentierte Beweislage untermauern konnte. Im Weiteren nahmen die Gerichte dann jeweils auf das erste Urteil Bezug, ohne sich mit dem Kern der Anschuldigung weiter auseinandersetzen zu mĂŒssen. Aber das war im November 2012, als der Protest der russischen Opposition zwar weitgehend abgeklungen war, aber immerhin noch einige GroĂkundgebungen und Demonstrationen stattfanden. Mit der Zeit â nicht zuletzt aufgrund massiver Verfolgungen â nahmen die AktivitĂ€ten im oppositionellen Spektrum allerdings immer weiter ab. Zudem verĂ€nderten sich zunehmend die Ă€uĂeren politischen Voraussetzungen, weshalb Protestaktionen, beispielsweise durch verschĂ€rfte gesetzliche Rahmenbedingungen, fĂŒr die Beteiligten mit zunehmenden Risiken belegt waren und sind.
Mit Blick auf die Ukraine musste die russische FĂŒhrung im Winter aufgrund einer nicht auszuschlieĂenden Wiederholung des Kiewer Maidan in Moskau bangen. Doch diese BefĂŒrchtung erwies sich letztlich als unbegrĂŒndet. Auch hatten die bisherigen Bolotnaja-Prozesse, die ihren Namen durch den Austragungsort der Protestkundgebung vom 6. Mai 2012 erhalten haben, ihre Aufgabe letztlich bereits erledigt. Eine auf BewĂ€hrung ausgesetzte Haftstrafe, ein Amnestie gegen einige Angeklagte nach einem lange und krĂ€ftezehrenden Prozess, zeitweilige Zwangspsychiatrisierung eines Protestteilnehmers und Haftstrafen zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren gingen dem gestrigen Urteil gegen die Aktivsten der Linksfront voraus.
Auch wenn sich in der Ăffentlichkeit kaum mehr Interesse fĂŒr die Verfolgung jener regt, die vor zwei Jahren ihrer Missbilligung der Politik des Kremls Luft verschafften, warten die Strafverfolgungsbehörden weiterhin mit latenten Drohungen auf. Im FrĂŒhjahr erfolgten erneute Verhöre und eine Festnahme, der Ermittlungszeitrum im Bolotnaja-Fall wurde vorerst auf November verlĂ€ngert. FĂŒr August wird das Urteil in einem Prozess gegen weitere vier Angeklagte erwartet, darunter auch gegen den Antifaschisten Aleksej Gaskarow. Gelangweilte StaatsanwĂ€ltinnen und eine Angeklagte und Zeugen disziplinierende, aber an AufklĂ€rung nur bedingt interessierte Richterin lassen den Eindruck entstehen, dass das Strafmass bereits feststeht und sich vermutlich an den bereits gefĂ€llten Urteilen orientiert, wie sehr sich die Verteidigung auch abmĂŒht, ihre Mandanten zu entlasten. Eine internationale SolidaritĂ€tswelle hat der Bolotnaja-Prozess, anders als fĂŒr die Frauen von Pussy Riot, nicht ausgelöst. Zwar unterliegen ihre Handlungsoptionen in Russland ebenfalls starken BeschrĂ€nkungen, sie aber können sich immerhin ihrer Bewegungsfreiheit erfreuen.
Ute Weinmann









