Dachvermessung per Drohne: Auch gegen den Willen eines Bewohners
AG München, Beschluss vom 05.01.2026 – 222 C 2/26 München: „…Die kurzfristige und zuvor angekündigte Erstellung von Bild- oder Videodaten einer Wohnliegenschaft mittels Drohne begründet keinen rechtswidrigen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewohner, wenn sie als mildestes Mittel einem legitimen sachlichen Zweck dient und durch geeignete organisatorische Maßnahmen eine…












