Viele Anträge auf Ausnahmen und mehr ...
(M)ein (Kurz)Protokoll der Bauausschusssitzung vom 21.6.2023:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde nicht form- und fristgerecht geladen. Alle Mitglieder haben aber einer Sitzung heute trotzdem zugestimmt. Es gab keine Einsprüche. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Umbaumaßnahmen FFW Starnberg
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umbauarbeiten der Dachterrasse Bereitschaft, der Einsatzzentrale und verschiedener kleinerer Maßnahmen mit einem Kostenrahmen von 230.000 € im Jahr 2023 zu vergeben und umzusetzen.
angenommen: einstimmig
TOP 4 Feuerwehrhaus Hanfeld; Erweiterung um einen Umkleidecontainer - Erhöhung des Kostenrahmens
Beschlussvorschlag
Der Kostenrahmen für die Maßnahme Erweiterung des Feuerwehrhauses Hanfeld um einen Lager- und Umkleidecontainer wird um 14.000 € auf 78.000 € erhöht. Zur Deckung wird der Ansatz auf der Haushaltsstelle 5600.9401 um 14.000 € reduziert.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Anfrage zur Errichtung von Terrassen- und Balkonüberdachungen im Bereich des Einheimischenmodells Am Wiesengrund
Antrag Jägerhuber:
Die Verwaltung wird beauftragt, erneut zu prüfen, ob eine Befreiung nach BauBG §31 Abs 2 möglich ist.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Das ist wieder ein schönes Beispiel des “neuen” Stadtrats. Wenn sich abzeichnet, dass der Beschlussvorschlag abgelehnt werden würde, wird versucht, einen positiven Beschlussvorschlag in der Sitzung zu entwickeln.)
TOP 6 Voranfrage für die Errichtung eines Windrades auf den Grundstücken Fl.Nrn. 557, 558 und 558/1, Gemarkung Hadorf (südlich des Waldweges von Hadorf nach Hanfeld)
Beschlussvorschlag
Die Voranfrage für die Errichtung eines Windrades auf den Grundstücken Fl. Nrn. 557, 558 und 558/1, Gemarkung Hadorf, wird abgelehnt, da die Fläche außerhalb der in der 45. Flächennutzungsplanänderung (sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windkraft") ausgewiesenen Konzentrationsflächen "Windkraft" liegt.
angenommen: 10:2
(Anm. d. Verf.: Ich möchte nicht wissen, was für ein Aufschrei im Landkreis entstehen würde, wenn der Flächennutzungsplan für ganzen den Landkreis aufgrund dieses Antrags dahingehend geändert werden sollte, dass Windräder generell ab 600 Meter zur nächsten Bebauung zulässig wären Das wäre meiner Meinung nach die Doppelbüchse der Pandora.)
TOP 7 Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 177/10, Gemarkung Percha, Schiffbauerweg 23 (Antrag Nr. 2023/071)
Beschlussvorschlag
Die Fragen zum Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 177/10, Gemarkung Percha, Schiffbauerweg 23 (Antrag Nr. 2023/071) werden wie folgt beantwortet:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 1 wird vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung erteilt.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Fragen 2. – 4. wird nicht erteilt, da die Vorhaben gemäß § 35 BauGB im Außenbereich nicht zulässig sind.
3. Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 5 wird nicht erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Andechser Straße 55; Sanierung einer städtischen Wohnung - Erhöhung des Kostenrahmens
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung der Wohnung Andechser Straße 55 mit einem um 20.000 € erhöhten Kostenrahmen von 74.000 € durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Anfrage zur Errichtung eines Carports in der Vorgartenzone des Grundstücks Bozener Str. 3, Fl.Nr. 669/29, Gemarkung Starnberg
Beschlussvorschlag
1. Der Anfrage zur Errichtung eines Carports in der Vorgartenzone des Grundstücks Bozener Str. 3 wird nicht stattgegeben.
2. Eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 8159, 1. Änderung zugunsten von überdachten Stellplätzen in den Vorgartenzonen wird nicht befürwortet.
angenommen: 11:1
TOP 10 Bauantrag für den Teilabbruch einer Scheune und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 14, Gemarkung Hadorf, Dorfstraße 26 (Antrag-Nr. 2023/090)
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Teilabbruch einer Scheune und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 14, Gemarkung Hadorf, Dorfstraße 26 (Antrag Nr. 2023/090) wird vorbehaltlich des Nachweises der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB sowie des Nachweises der gesicherten Erschließung erteilt.
2. Eine abschließende Prüfung des Antrags hinsichtlich der neuen städtischen Stellplatzsatzung sowie der Grünordnungs- und Gestaltungssatzung ist nicht möglich bzw. es ergeben sich aufgrund der offensichtlich noch auf der Satzung über Stellplätze, Garagen und Einfriedungen basierenden Planung Abweichungen, ohne dass hierfür Befreiungen beantragt wurden. Abweichungen von der neuen Stellplatzsatzung sowie von der Grünordnungs- und Gestaltungssatzung wird jedoch nicht zugestimmt.
angenommen: 10:2
TOP 11 Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigungen für den Neubau eines Milchviehstalls (Antrag Nr. 2023/075) und für den Neubau einer Güllegrube (Antrag Nr. 2023/072) auf den Grundstücken Fl. Nrn. 557/0 und 558/0, Gemarkung Wangen, Mesnerstraße 6
Beschlussvorschlag
1. Zu Antrag Nr. 2023/072 Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehstalls auf dem Grundstück Fl. Nr. 557/0, Gemarkung Wangen wird vorbehaltlich des Nachweises der Privilegierung nach § 35 BauGB und der ausreichenden Erschließung um zwei weitere Jahre erteilt.
2. Zu Antrag Nr. 2023/075 Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung auf dem Grundstück Fl. Nr. 558/0, Gemarkung Wangen für den Neubau einer Güllegrube wird vorbehaltlich des Nachweises der Privilegierung nach § 35 BauGB und der ausreichenden Erschließung um zwei weitere Jahre erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Antrag auf Vorbescheid für den Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 928/40, Gemarkung Starnberg, Starnberger Wiese 13 (Antrag-Nr. 2023/080)
Beschlussvorschlag
Die im Rahmen des Vorbescheids zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 928/40, Gemarkung Starnberg, Starnberger Wiese 13 (Antrag-Nr. 2023/080) gestellten Fragen werden folgendermaßen beantwortet:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Wintergartens wird nicht erteilt, da das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht einhält und somit bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist.
2. Zu erforderlichen Befreiungen für den Anbau des Wintergartens wird seitens der Stadt Starnberg weder das gemeindliche Einvernehmen noch die Zustimmung erteilt.
angenommen: 8:3
TOP 13 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 446/3, Gemarkung Starnberg, Almeidaweg 23 (Antrag Nr. 2023/070)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 446/3, Gemarkung Starnberg, Almeidaweg 23 (Antrag Nr. 2023/070) um zwei weitere Jahre wird erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 14 Errichtung zweier Doppelhäuser mit Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 837/7, Gemarkung Söcking, Nibelungenweg 5 und 5a; Entscheidung über die Übernahme von Abstandsflächen - Wiedervorlage
Antrag Jägerhuber:
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Es soll eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden.
angenommen: einstimmig
TOP 15 Bekanntgaben, Sonstiges
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