Keine Besichtigung/Betretung der Mietwohnung ohne Anlass
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.11.2024 – 33055 C 113/24 1. Der Mieter hat den Einbau von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu dulden. Diese Duldungspflicht erstreckt sich nicht nur auf den erstmaligen Einbau solcher Zähler, sondern auch auf deren Austausch. 2. Darüber hinaus steht dem Vermieter ein Anspruch auf Betreten der Wohnung und Duldung von Arbeiten nicht anlasslos zu, sondern…














