seen from Japan
seen from China
seen from China
seen from Netherlands

seen from Belgium

seen from Thailand

seen from Australia
seen from United States
seen from Thailand
seen from United States
seen from Belgium
seen from United States

seen from United States

seen from Netherlands
seen from China
seen from United States
seen from Argentina
seen from United Kingdom
seen from Malaysia

seen from South Africa

Anya is live and ready to show you everything. Watch her strip, dance, and perform exclusive shows just for you. Interact in real-time and make your fantasies come true.
Free to watch âą No registration required âą HD streaming
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert nicht
Wer rechte Propaganda meldet wird gesperrt
đ·Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll Beleidigungen und Hass im Netz in den Griff bekommen, meint die Bundesregierung. Schon 2-mal hat sie das Gesetz geĂ€ndert, zuletzt, weil selbst das BVerfG meinte, dass die Vorschriften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Unsere Kritik ist vor allem das Abschieben der Verantwortung auf private Internetprovider. Im Zweifelsfall sind es dann die, die Zensur gegen Inhalte ausĂŒben und der Betroffene muss sich dann denen gegenĂŒber rechtlich zur Wehr setzen.
Die RealitĂ€t ist jedoch viel schlimmer, wie Josefina Bajer in einem Interview in der Jungen Welt beschreibt. Aus ihren Erfahrungen in einer Facebook-Gruppe von etwa 50 Menschen, die Rechte Kommentare im Internet beobachten, konnte sie berichten, dass Facebook nicht etwa die beanstandeten Hasskommentare löschte und die Hetzer sperrte, sondern diejenigen, die diese Kommentare meldeten. Um dies genauer zu untersuchen, starteten sie eine Erhebung ĂŒber eine Zetraum von 3 Monaten.
Ab Anfang Dezember meldeten 65 Personen mit Screenshots Hasskomentare. Das ergab bis Ende Februar 70 Meldungen, das war fast tĂ€glich ein Vorfall. Die Reaktion war erschreckend. Fast keine Hasskommentare wurden gelöscht, dafĂŒr aber die Gegenkommentare. Die Ursache dafĂŒr kann nur sein, dass die "Crawler", die Hass erkennen sollen, nicht richtig programmiert sind oder, dass sie nach falschen Begriffen suchen. Wenn es keine programmiertechnischen GrĂŒnde gibt, kann man nur annehmen, dass die Löschteams schon "rechts" unterwandert sind.
Vergessen wir nicht die Macht, die Facebook auch in Deutschland besitzt - Jede/r 2. in unserem Land ist auf Facebook angemeldet. Die Menschen mĂŒssen sich ihrer selbst besinnen. Wir dĂŒrfen uns nicht zum Stimmvieh dieses Konzerns und damit zu seinem Produkt machen lassen.
Aktion Freiheit statt Angst hat bereits 2011 - also nach 2 Jahren - Facebook verlassen und können nur allen empfehlen, dies auch zu tun. Es gibt so viele Alternativen (Diaspora, Mastodon, ...).
Mehr dazu in der Jungen Welt vom 7.5.21, S. 8 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7640-20210513-das-netzwerkdurchsetzungsgesetz-funktioniert-nicht.htm
LNP332 | Check mal die Crimeline
LNP332 | Check mal die Crimeline Logbuch Netzpolitik mit Linus Neumann und Tim Pritlove Podcast 22.2.2020
Feedback â Hanau â NetzDG â Roger Stone â Julian Assange â Crypto AG â Grenell â All The Music â Termine
Logbuch Netzpolitik Podcast 22.2.2020
Heute setzen wir uns zuerst mit Eurem recht umfangreichen Feedback und dann natĂŒrlich mit dem rechten Terroranschlag in Hanau auseinander und diskutieren auch die netzpolitischen Aspekte im Kontext der angekĂŒndigten Ănderungen amâŠ
View On WordPress
NetzDG-Erweiterung: Wie der Staat mit Gummiparagrafen Zugriff auf die Accounts der BĂŒrger:innen erhalten will
http://dlvr.it/RLV3Wh
Meinungsfreiheit wird weiter eingeschrÀnkt: Bundesregierung will Beleidigungen hÀrter bestrafen
Die Bundesregierung hat den Anschlag von Halle als "Argument" genommen, um die Meinungsfreiheit immer weiter einzuschrĂ€nken. Die GesetzesverschĂ€rfung nennt sich "Paket zur BekĂ€mpfung von Rechtsextremismus", trifft aber die freie MeinungsĂ€uĂerung im Netz aller Nutzer. Das berichtete unter anderem die SĂŒddeutsche Zeitung. Mehr als ein Jahr stritten sich SPD und CDU/CSU ĂŒber die VerschĂ€rfung von Sicherheitsgesetzen. Durch den Anschlag von Halle hatte man endlich einen Grund gefunden, schĂ€rfere Gesetze gegen die Meinungsfreiheit zu installieren. Mit diesen GesetzesverschĂ€rfungen wolle man "abschrecken" - als ob Abschreckung jemals gegen AmoklĂ€ufer oder politische Fanatiker geholfen hĂ€tte. VerschĂ€rfung des NetzDG Die Neuregelungen das Internet betreffend will das SPD-gefĂŒhrte Bundesjustizministerium noch 2019 in einer neuen Version des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, kurz NetzDG, vorlegen. Dass es bereits am bestehenden NetzDG, welches der derzeitige AuĂenminister Heiko Masse durchgepeitscht hatte, massive Kritik gibt, scheint die Bundesregierung nicht zu stören. Das aktuelle NetzDG besteht bereits seit 2017 und verpflichtet Plattform-Betreiber wie Facebook beispielsweise, strafrechtlich relevante Postings und Kommentare innerhalb einer gewissen Frist zu löschen. Man macht damit also private Firmen wie Facebook oder Twitter gleichzeitig zur Judikative, Legislative und Exekutive. Bei Facebook haben seit dem NetzDG unverhĂ€ltnismĂ€Ăige Sperrungen massiv zugenommen. Und das durch teilweise dem Grundgesetz widersprechender und von den jeweiligen Zensoren der Bertelsmann-Tochter Arvato individuell interpretierter "Gemeinschaftsstandards". KĂŒnftig sollen die Plattformbetreiber neben dem Löschen der Aussagen auch eine Meldung an die deutschen Behörden machen mĂŒssen. Die selben Behörden ĂŒbrigens, die bereits heute durch PersonalkĂŒrzungen heillos ĂŒberfordert sind. Facebook und Co. werden dabei laut "SĂŒddeutscher Zeitung" gezwungen, nicht nur den Inhalt des Posts, sondern auch die IP-Adresse und weitere Daten des "auffĂ€lligen Nutzers" weitergeben. Es entscheidet also nicht mehr ein Gericht, ob Daten einfach an andere Behörden weitergegeben werden, sondern ein privater Anbieter. Das Bundeskriminalamt soll dafĂŒr eine eigene Zentralstelle einrichten und man muss auĂerdem das BKA-Gesetz und die Strafprozessordnung Ă€ndern. Denn bisher gibt es derartige Auskunftsbefugnisse nur bei schweren Delikten. Der Bayerische Runfunk gibt bereits Daten weiter In Bayern gibt es ĂŒbrigens eine Ă€hnliches Datenweitergabe ohne richterliche Genehmigung bereits. Auf freiwilliger Basis ist seit kurzem eine derartige Datenweitergabe zwischen bayerischen Medien und der Justiz vereinbart. Der Bayerische Rundfunk, der sich an diesem Projekt bereits beteiligt, leitet möglicherweise strafrechtlich relevante Kommentare per Online-Formular direkt an die MĂŒnchner Staatsanwaltschaft I weiter. Samt IP-Adresse und anderer bekannter Daten des Nutzers. Die Entscheidung der strafrechtlichen Relevanz ĂŒbernimmt also nicht, wie bisher in einer Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung ĂŒblich, die Staatsanwaltschaft beziehungsweise ein Richter, sondern eine private Firma. Straftatbestand der Beleidigung wird massiv verschĂ€rft Doch das ist noch nicht alles. Man will auch den Straftatbestand der Beleidigung massiv verschĂ€rfen. Bisher werden Beleidigungen mit Geldstrafen, im höchsten Fall mit einer GefĂ€ngnisstrafe bis zu einem Jahr, relativ geringfĂŒgig bestraft und recht hĂ€ufig eingestellt. Auch kann eine Beleidigung nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt werden. Denn zum Beleidigt-Werden gehört auch immer jemand, der sich beleidigt fĂŒhlt und es gilt abzuwĂ€gen, was zu der Beleidigung gefĂŒhrt hat. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dazu der "SĂŒddeutsche Zeitung": "Eine Beleidigung auf Twitter oder Facebook, die unzĂ€hlige Nutzer sehen können, ist etwas anderes als eine Beleidigung in der Kneipe." AuĂerdem wĂŒrden "Hetzer im Netz" nicht nur den "einzelnen Menschen attackieren", sondern das "gesellschaftliche Klima vergiften". Bereits heute ist eine Freie MeinungsĂ€uĂerung im Sinne des Grundgesetzes nicht mehr möglich. Denn wenn Facebook oder Twitter willkĂŒrlich Benutzer sperren, haben diese nicht mehr die im Grundgesetz garantierte Möglichkeit, ihre "Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu Ă€uĂern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugĂ€nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Grundgesetz, Artikel 5). Mit der VerschĂ€rfung des NetzDG und des Deliktes der Beleidigung wird die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit noch weiter ausgehöhlt. Read the full article

Anya is live and ready to show you everything. Watch her strip, dance, and perform exclusive shows just for you. Interact in real-time and make your fantasies come true.
Free to watch âą No registration required âą HD streaming
Datenschutz: Dorothee BĂ€r will den fĂŒr Patientenakte lockern und Ulrich Kelber will Ăffentlichkeit sensibilisieren
.#Datenschutz: @DoroBaer will den fĂŒr #Patientenakte lockern und @UlrichKelber will Ăffentlichkeit sensibilisieren
Auch 2019 wird das Thema Datenschutz ein sehr wichtiges Diskussionsfeld sein. Dorothee BĂ€r, die Beauftragte der Bundesregierung fĂŒr Digitalisierung, hat Ende des Jahres nochmals in der WELT auf die Pauke gehauen und eine Lockerung der Datenschutzgesetze im Gesundheitswesen gefordert, um die elektronische Patientenakte bis bis spĂ€testens Ende 2021 â Ende der Legislaturperiode â realisieren zuâŠ
View On WordPress
"DSGVO könnte die BemĂŒhungen um ein neues Internet und eine höhere DatensouverĂ€nitĂ€t unterstĂŒtzen" | JĂŒrgen Litz
"#DSGVO könnte die BemĂŒhungen um ein neues Internet und eine höhere #DatensouverĂ€nitĂ€t unterstĂŒtzen" | @JuergenLitz
Ganz sicher gibt es Dinge, die in der Umsetzung und Gestaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbessert werden können und mĂŒssen. Doch die DSGVO bietet auch Chancen â und das wird sogar im Silicon Valley bemerkt, Johannes Ceh hat sich mit JĂŒrgen Litz, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des CRM-Anbieters cobra, dazu unterhalten:
Die DSGVO ist nicht nur TotengrĂ€ber fĂŒr Unternehmen, die den Datenschutz nichtâŠ
View On WordPress
Intermediary Liability
In the beginning of this year the Act to Improve Enforcement of the Law in Social Netzworks (so called NetzDG) came into force in Germany. It applies a notice and takedown-obligation on big social network providers with the aim to fight against hate speech. Upon notification of content purportedly constituting hate speech on its social network, a provider has to decide whether the content falls under the NetzDGâs definition of hate speech and has to take it down within 7 days if it is unlawful, in case of manifestly unlawfulness even within 24h. Should the provider fail to respond to a notification in time, he faces high fines. (Further explained here).
The NetzDG is another, very recent and in terms of restriction of fundamental rights far reaching example of a law instrumentalising intermediaries for the enforcement of law on the internet. Intermediary liability is a concept that is applied worldwide. Power is vested unto the intermediaries to control whether the behaviour of users on the internet complies with the law and in case they find a violation to respond to it by i.a. blocking access or deleting content on the internet. This means that through the concept of intermediary liability capacity is vested on (typically) private actors to exercise executive powers of control and enforcement of laws that is originally in the hands of the state.
The transfer of state powers upon private entities is not an entirely new concept but exercised in analogue areas such as the use of private security services in trains. And the fundamental rights concerned may be sufficiently safeguarded as long as state judicial review of intermediary decisions is available for affected internet users (see as an example the Manila procedural principles). However, what the use of intermediaries does is create an intransparency and insecurity of how control is exercised and by whom. There is a risk that intermediaries are turned into puppets of the existing regime, as well as there is a danger of intermediaries extending their control (interesting article on power obstruction here).
This may not be the first issue with regard to the NetzDG in Germany, being bound to judicial review as well as the safeguards of European human rights law. The case may be different, however, with regard to the similar laws enacted by e.g. Russia.