Oktober 2017
Ich und du und Müllers Online-Shop
Der 4. Oktober wird in die Geschichte eingehen als der Tag, an dem die Müller Holding Ltd. & Co. KG mich hinters Licht führte. Mein Vater macht mich auf ein Produkt im Angebot aufmerksam, das mich interessieren könnte. Es interessiert mich tatsächlich, aber ich habe keine Lust und auch nicht viel Zeit, in die Filiale zu gehen. Mein Vater sagt: Man kann doch auch im Online-Shop bestellen. Folgsam klicke ich auf den Link, den mein Vater gleich mitgeschickt hat, lege das Produkt in den Warenkorb und möchte bezahlen. Doch vor die Bezahlung hat der Müller den Login gesetzt. Es erscheinen die Worte: ›Mit einem Konto wird die Online-Bestellung noch einfacher‹. Normalerweise gibt es an dieser Stelle einen Button, auf dem sinngemäß steht: ›Stirb, ich brauche kein Konto, weiter‹. Nicht so hier. Ich gebe also alle meine Daten ein inklusive ›Telefonnummer für Rückfragen‹. Der Upload der Geburtsurkunde scheint gerade so nicht notwendig. Im nächsten Schritt will ich nun wirklich bezahlen. Stattdessen werde ich gebeten, meine bevorzugte Müller-Filiale auszuwählen. Hä?!
Was stellt sich raus? Man kann im Online-Shop von Müller gar nichts nach Hause bestellen. Man kann nur etwas in eine Filiale bestellen. Ich frage mich erstens, warum man das tun sollte. Zweitens bleibt unklar, warum sie dafür meinen Stammbaum bis ins dritte Glied und meine Telefonnummer kennen müssen. Da ich mich nun schon angemeldet habe, bestelle ich den Kram halt in die Filiale. Woanders komme ich sowieso nicht an die Ware – und dann ist es wenigstens nicht ausverkauft. Mit dem Gedanken ›Dann geh ich da morgen eben hin‹ klicke ich auf den Button ›Zahlungspflichtig bestellen‹.
Was stellt sich raus? Die Ware ist überhaupt nicht am nächsten Tag verfügbar und auch nicht am übernächsten. Es dauert von Mittwochabend bis Montag, 13:00 Uhr, um ein Produkt, das vermutlich einfach vorrätig gewesen wäre, wenn ich spontan hingegangen wäre, noch mal speziell in diese eine Filiale, in die ich es bestellt habe, bringen zu lassen. Und da ich, wie gesagt, ›zahlungspflichtig bestellt‹ habe, kann ich es auch nicht einfach dort verrotten lassen. Sonst nutzen sie vermutlich die ›Telefonnummer für Rückfragen‹ und schicken eine Rechnung. Argh.
(Christopher Bergmann)














