Beanstandungen zum Verschleppen von Stadtratsbeschlüssen?
Was sagt die Bayerische Gemeindeordnung?
Gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung §59 Absatz 2 darf der Bürgermeister Stadtratsentscheidungen, die er für rechtswidrig hält, aussetzen.
Art. 59 Zuständigkeit für den Gesetzesvollzug
(1) Der Vollzug der gesetzlichen Vorschriften im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis und die Durchführung der gesetzmäßigen Anordnungen und Weisungen der Staatsbehörden obliegen dem Gemeinderat, in den Fällen des Art. 37 dem ersten Bürgermeister.
(2) Hält der erste Bürgermeister Entscheidungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse für rechtswidrig, so hat er sie zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen und, soweit erforderlich, die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde (Art. 110) herbeizuführen.
Was mir bei diesem Paragraphen auffällt, es wird leider keine Aussage getroffen, in welchen Fällen die Entscheidung durch die Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen ist. Erst, wenn der Stadtrat erneut den von einem Bürgermeister beanstandeten Stadtratsbeschluss aufrecht erhält?
Was sagt die Geschäftsordnung der Stadt Starnberg?
Die Geschäftsordnung der Stadt Starnberg (http://www.starnberg.de/fileadmin/user_upload/starnberg/redakteure/Aemter_A-Z/Hauptamt/Geschaeftsordnung_i.d.F._der_3._AEnderung_vom_25.07.2016.pdf) hilft da auch nicht so richtig weiter. In §11, Absatz 2 steht:
Hält der erste Bürgermeister Entscheidungen des Stadtrats oder eines beschließenden Ausschusses für rechtswidrig, verständigt er den Stadtrat oder den Ausschuss von seiner Auffassung und setzt den Vollzug vorläufig aus. Wird die Entscheidung aufrecht erhalten, führt der die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbei.
Hier fehlen eindeutig Fristen. Denn so kann offensichtlich ein Bürgermeister eigentlich jeden beliebigen Stadtratsbeschluss ausbremsen und um einige Zeit verzögern, wenn der Bürgermeister aus irgendeinem Grund rechtliche Probleme sieht. Wer diese rechtlichen Probleme feststellt, wird leider auch nicht geregelt ...
Jetzt kennen wir einen weiteren möglichen Grund, warum die Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen, die vielleicht einem Bürgermeister nicht so gefallen, immer so lange dauern, um dann am Ende die Bürger sagen zu hören: “Es passiert ja nichts ...” Im umgekehrten Fall kann der Bürgermeister ihm genehme Stadtratsbeschlüsse natürlich entsprechend schnell umsetzten und diese dann als “seine” oder “gemeinsame” Entscheidungen vermitteln.