Drainagearbeiten sind besonders überwachungspflichtig!
1. Der Architekt hat nicht die am besten geeignete Lösung auszuwählen hat. Es stellt keinen Planungsfehler dar, wenn ein Architekt nicht die „Ideallösung“ erbringt. 2. Entscheidend sind vielmehr die Vorgaben des Bauherrn. Wird von diesen abgewichen, führt dies regelmäßig zu einer mangelhaften Planung, auch wenn dem Architekten ein gewisses Maß an planerischem Ermessen zuzugestehen ist. Die…














