Nachwahl (Ergänzungswahl) nach Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds im Verein
Im Zeitpunkt der Wahl gehen in der Regel sowohl die Vereinsmitglieder als auch das gewählte Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins davon aus, dass das Vorstandsmitglied das ihm übertragene Amt bis zum Ende der etatmäßigen Amtsperiode wahrnimmt. In der Praxis enden jedoch Amtszeiten von Vorstandsmitgliedern häufig vorzeitig, etwa im Falle eines Rücktritts oder des Verlustes der persönlichen…
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