12.08.2018
Das Smartphone im Schwimmbad ist verpönt
Inspiriert durch den Beitrag von Franz Scherer, gilt es, diese Anekdote vom gleichen Tag wiederzugeben.
Ich begleite an diesem schönen Sommersonntag meine beiden Töchter ins Freibad. Die GröĂere, mitten im Teenageralter sich befindend, hat noch ihre Schulfreundin dabei. Im Schwimmbad angekommen, versuchen die beiden, einer weiteren Freundin, die hinzukommen möchte, telefonisch unseren Platz auf der groĂen, zugegeben etwas unĂŒbersichtlichen Liegewiese zu erklĂ€ren. Ihre verbalen Schilderungen kommen gĂ€nzlich ohne konkrete Koordinaten wie âhintenâ, âlinksâ, âan der Westseiteâ o.Ă€. aus, sondern es wird versucht, mit ErklĂ€rungen wie âja, da wo wir auch letztes Mal lagen, aber nicht genau da, sondern weiter an dem Baum, nein, an dem kleinen Baum .â die Freundin herbeizudirigieren. Mein vĂ€terlicher Ratschlag, doch die Funktion Standort teilen von Google Maps zu nutzen, wird von den MĂ€deln brĂŒsk abgelehnt. Noch gröĂeren Widerspruch ernte ich mit meinem zweiten Vorschlag, nĂ€mlich dem, ein Foto von den beiden und der unmittelbaren Umgebung zu schieĂen, welches sie dann der Freundin zur besseren Orientierung zusenden könnten. âNein, das ist hier verboten!â weisen mich die beiden unisono zurecht.
TatsĂ€chlich erinnere ich mich nun, daĂ am KassenhĂ€uschen ein Hinweiszettel hĂ€ngt, der das Fotografieren im Schwimmbad untersagt. Die Freundinnen finden schlieĂlich doch ganz ohne weitere RatschlĂ€ge meinerseits zueinander, und kurze Zeit spĂ€ter beobachte ich tatsĂ€chlich, wie der Bademeister eine Mutter, die mit dem Smartphone ihren Sohn im Schwimmbecken fotografieren möchte, mit deutlichen Worten und Gesten davon abbringt.
Beruhigt verbringe ich den Rest des Sonntags, denn ich weià nun: der Persönlichkeitsschutz in hessischen FreibÀdern wird durch die DLRG gewÀhrleistet.
(tribarworld)









