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Heute eine ganz andere Stadtratssitzung ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 31.01.2022:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
(Anm. d. Verf.: Und wer sich wundert, dass diese Formalie immer im ersten TOP abgehandelt wird, erinnert sich vielleicht noch an https://www.politik-starnberg.de/post/167081800254/mehr-zuhörer-als-stadträte-eine-sehr-sonderbare und https://www.politik-starnberg.de/post/167586881544/eine-weitere-rechtswidrige-stadtratssitzung-und. Wenn etwas ohne Regel nicht funktioniert, ist dann halt eine Regel zu definieren ...)
Der Erste Bürgermeister möchte heute eine andere Art der Sitzung durchführen. Er hat damals nach der Wahl um Respekt gebeten. Das hat ca. 1,5 Jahre gehalten. Er möchte alle Tagesordnungspunkte verschieben, außer die notwendig Punkte TOP 4, TOP 7 und TOP 8.
Alternativ möchte er eine Aussprache über die Presseberichte in Folge des Pressegesprächs von Teilen der der Fraktion von B90/Grüne (von den drei Stadträten Kienzle, Dr. Sengl und Täubner-Benicke) im Zusammenhang mit dem Haushalt (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-gruene-verweigern-ihre-zustimmung-1.5516467 und https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/finanzen-janiks-retourkutsche-1.5517716).
Er möchte vermeiden, dass ihn noch einmal die Emotionen überkommen. Kritik in der politischen Auseinandersetzung ist normal. Im Dezember haben wir uns alle auf die Schulter geklopft. Es ist dabei aber ein gewisser Grundkonsens erforderlich.
In der Presse wurde harsche Kritik am Haushalt und direkt auch am Kämmerer festgemacht. Als Erster Bürgermeister hat man so etwas ausgehalten. Aber der gewählte Weg in Form des Pressegesprächs ist der Falsche gewesen. Jede andere Fraktion ist in der Lage, das Telefon in die Hand zu nehmen, wenn etwas nicht stimmt. Nur die Fraktion B90/Grüne meldet sich nicht bei möglichen Problemen. Das Angebot besteht weiterhin. Es wurde nicht genutzt, sondern es wurde ein öffentliches Pressegespräch gesucht. Das hat ihn persönlich tief enttäuscht.
Die Krönung war, dass nicht “die Stadtverwaltung” oder “der Erste Bürgermeister” kritisiert wurde, sondern ein städtischer Mitarbeiter herausgepickt wurde. Die Wahl der Zielscheibe ist daneben gegangen - ausgerechnet die von den Grünen.
Die Haushaltsverhandlungen waren heuer im Prinzip wie letztes Jahr. Seit November lag der Haushalt allen Stadträten vor. Bis zur ersten Sitzung des Haushaltsausschusses gab es keine Anmerkung von der Fraktion B90/Grüne. Es ist nicht die Aufgabe eines Kämmerers, für den Stadt den Haushalt zusammenzustreichen.
Für ihn ist das “ganz schön vom Leder gezogen.”
Der Stadtrat ist Teil des Organs “Stadt Starnberg” und somit auch im Prinzip der Arbeitgeber der städtischen Mitarbeiter.
Das aktuelle Bild der Stadt Starnberg als Arbeitgeber ist jämmerlich. Das ist für die Stadt gefährlich.
Im politischen Reibungskampf kritisiert man die anderen Fraktionen oder den Ersten Bürgermeister, aber nicht Mitarbeiter der Stadtverwaltung - und ausgerechnet von “den Grünen”.
(Anm. d. Verf.: Wer den Ersten Bürgermeister kennt, weiß, dass er so richtig, richtig sauer ist, auch wenn der Vortrag in sachlichem Ton vorgebracht wird.)
Er möchte öffentlich die Kritik von B90/Grüne bis zur nächsten Wahl nur noch an die Fraktionen oder an den Ersten Bürgermeister gerichtet sehen.
Wertschätzung und Respekt wünscht sich die deutliche Mehrheit im Stadtrat. Das ausgerechnet die Grünen da ausscheren, macht ihn fassungslos.
Wenn sich ein leitender Angestellter politisch einbringt, darf der danach auch kritisiert werden. Wenn das aber jemand bewusst vermeidet, ist eine öffentliche Kritik durch eine politische Gruppierung erst recht unangebracht.
Ein Musterbeispiel ist, dass wir die Wahrnehmung des Stadtrats nach außen hin positiv verbessert haben. Er ist heute seit langen wieder mit einem mulmigen Gefühl in die Sitzung gegangen.
Gehen wir heute früh nach Hause und sparen uns die Debatten. Jeder soll die eingesparte Stunde nutzen, um zuhause mit einem Glas Rotwein darüber nachzusinnen. Es braucht heute hier keine Solidaritätsbekundungen - die gab es schon ausreichend bei den Gesprächen in den letzten Tagen.
Alles außer einer lupenreinen Entschuldigung wäre seiner Ansicht heute fehl am Platz.
(Anm. d. Verf.: Da ist die Messlatte durchaus in einer gewissen Höhe angebracht worden.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er verzichtet auf eine Stellungnahme, entschuldigt sich beim Kämmerer und bittet um ein Gespräch mit Kämmerer, Finanzreferent und Erstem Bürgermeister.
Antrag Janik: Neue Tagesordnung
angenommen: einstimmig
Antrag Janik: Distanzierung vom Pressebericht
Der Stadtrat distanziert sich von dem Pressebericht aufgrund des Pressegesprächs der Fraktion B90/Grüne vor allem wegen des Fehlens der Wertschätzung gegenüber dem Kämmerer.
angenommen: einstimmig
TOP 2 Bürger fragen
vertagt
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
vertagt
TOP 4 Jahresrechnung 2021; Bildung und Übertragung von Haushaltsausgaberesten
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, von dr. thosch gekürzt)
Nach dem Grundsatz der zeitlichen Bindung gelten die Haushaltsansätze des Haushaltsplans für ein Haushaltsjahr. Dieser Grundsatz wird durch die Übertragbarkeit von Haushaltsansätzen durchbrochen. Grundsätzlich verfallen nicht benötigte Ausgabenansätze mit Ablauf des Haushaltsjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch beim Jahresabschluss Haushaltsreste gebildet werden, wodurch diese übertragbaren Mittel von der zeitlichen Bindung befreit werden und im folgenden Jahr verfügbar bleiben. Haushaltsausgabereste (HAR) dürfen ausschließlich für die Maßnahmen Verwendung finden, für die sie ursprünglich veranschlagt sind.
Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung eines HAR nur ausnahmsweise zulässig. Voraussetzung ist, dass die betreffende Ausgabe durch einen Haushaltsvermerk im Haushaltsplan für übertragbar erklärt wurde und dass diese Übertragbarkeit eine sparsame Mittelbewirtschaftung fördert. Ist ein Haushaltsrest gebildet, bleibt dieser längstens bis zum Ende des folgenden Jahres verfügbar (§ 19 Abs. 2 Sätze 1 und 2 KommHV). Nicht übertragbar sind Verfügungsmittel und die Deckungsreserven (§ 11 Satz 2 KommHV). Der Haushalt der Stadt Starnberg enthält keine Übertragbarkeitsvermerke, d.h. es erfolgt im Verwaltungshaushalt keine Übertragung von HAR.
Im Gegensatz zum Verwaltungshaushalt bleiben im Vermögenshaushalt alle Ansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung kraft Gesetzes (§ 19 Abs. 1 KommHV) verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Die Bildung und Übertragung von HAR dient dazu, dass für die betreffende Ausgabe im Folgejahr kein erneuter Haushaltsansatz gebildet werden muss. HAR wirken sich auf das Ergebnis des Jahres, in dem sie gebildet werden, rechnerisch wie geleistete Ausgaben aus. Dies bedeutet, dass die Inanspruchnahme eines HAR (= tatsächliche Ausgabe) in einem Folgejahr dessen Rechnungsergebnis nicht mehr beeinflusst. Wird jedoch ein HAR in einem Folgejahr in Abgang gebracht, d.h. die Mittel werden „zurückgegeben“, wird dies in diesem Jahr rechnerisch wie eine Einnahme behandelt und verbessert damit dessen Rechnungsergebnis.
Alternative zur Bildung und Übertragung von HAR ist die Neuveranschlagung im Folgejahr. Hier verbessern die im laufenden Jahr nicht verbrauchten Mittel das Jahresergebnis und führen zu einer geringeren Rücklagenentnahme bzw. höheren Rücklagenzuführung. Da im Folgejahr der genaue Gegeneffekt eintritt, führen beide Varianten unter dem Strich zum gleichen Ergebnis.
Zuständig für die Bildung von Haushaltsresten ist der Stadtrat.
Die Verwaltung hat entsprechend § 79 Abs. 2 KommHV geprüft, inwieweit im Vermögenshaushalt die Übertragung von HAR in das Jahr 2022 zur Aufgabenerfüllung notwendig ist. Insgesamt sind im Vermögenshaushalt Mittel in Höhe von 15.410.307,69 € verfügbar, von denen 6.600.828,84 € übertragen werden sollten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Übertragung der HAR bei den Ansätzen im Vermögenshaushalt 2022 bereits berücksichtigt wurde.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 24.01.2022 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, wonach im Vermögenshaushalt Haushaltsausgabereste in Höhe von 6.600.828,84 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden sollen.
Antrag: Frau Pfister
1. HHSt. 6300.9505, städtische Straßen, Buswendeplatz Leutstetten Haushaltsansatz 0 Euro, verfügbare HAR 2.000 Euro
Es ist in der Diskussion, die Linienführung der Buslinie 904 in der nächsten Ausschreibung (muss bis Herbst 2022 durch den Landkreis fertiggestellt sein) zu verändern, sodass die für die öffentlichen Linienbusse ungeeignete und zu häufigen Verspätungen führende Linienführung über die Wangener Straße entfallen kann. Dazu soll an der Haltestelle Einbett! West in Leutstetten die Möglichkeit für die Wendevorgänge des Linienbusses (in Verbindung mit einem möglichen Kinderspielplatz im Dorf) geschaffen werden. Um wenigstens im Bedarfsfall kleinere technische Planungsleistungen in Auftrag geben zu können, beantragen wir die verfügbaren Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.000 Euro in das Jahr 2022 zu übertragen.
2. HHSt. 6300.9532, Querungshilfen, Haushaltsansatz 0 Euro, verfügbare HAR 50.000 Euro
Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 14.01.2021 wurde die Errichtung folgender sicherer Fußgängerüberwege beschlossen:
Söckinger Straße/Höhe Fischhaber Straße
-Leutstettener Straße / Höhe Wohnheim Lebenshilfe
Verkehrsinsel Ortseingang Wangen
Diese Beschlüsse wurden bis dato nicht umgesetzt, sind aber im Interesse sicherer Schulwege und der gleichberechtigten Teilhabe in der Mobilität eingeschränkter Menschen unbedingt erforderlich. Um einen Beschlussvollzug zu ermöglichen und die Errichtung zumindest der beiden innerstädtischen Fußgängerüberwege nun im Jahr 2022 zu ermöglichen, beantragen wir verfügbare Haushaltsausgabereste in Höhe von 30.000 Euro in das Jahr 2022 zu übertragen.
3. HHSt. 6300.9548, Fuß- und Radwege, Haushaltsansatz 40.000 Euro, verfügbare HAR 27.000 Euro
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität hat das in einem interfraktionellen Arbeitskreis mit Beteiligung Ehrenamtlicher entwickelte Maßnahmenpaket mit einem über mehrere Jahre verteilten Investitionsvolumen von rund 3,5 Millionen Euro zur Kenntnis genommen und sich für das Ziel ausgesprochen, die Fahrradinfrastruktur in Starnberg zu fördern und die Stadt in den kommenden Jahren schrittweise fahrradfreundlich umzubauen.
In Kenntnis der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen hat sich der Arbeitskreis zu Beginn diesen Jahres auf ein äußerst reduziertes Maßnahmenpaket für das Jahr 2022 verständigt, das keinerlei bauliche Maßnahmen vorsieht, sehr wohl aber die Einrichtung und Beschilderung von Fahrradzonen sowie die Markierung und Beschilderung notwendiger Fahrradschutzstreifen. Die dafür notwendigen Mittel hätten nach erster Schätzung 110.000 Euro betragen. Um dem Spargedanken Rechnung zu tragen, wurde daraufhin unter den Beteiligten einvernehmlich ein Budget von 90.000 Euro festgelegt, das im Entwurf eingestellt wurde, in der Sitzung des HFA am 24.01.2022 aber, zumindest öffentlich nicht begründet, auf 40.000 Euro gekürzt wurde. Mit dieser stark gekürzten Finanzausstattung können nicht einmal diese wie oben bereits erläutert stark reduzierten Maßnahmen umgesetzt werden.
Um zumindest einen Großteil der vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen zu können, beantragen wir die verfügbaren Haushaltsreste in Höhe von 27.000 Euro in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen. Ob und welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, entscheidet der UEM voraussichtlich in der Sitzung im März.
Die Debatte
Herr Janik: Das Geld ist kein Problem, sondern eher die Personalkapazität. Frau Kammerl (CSU): Das wurde im Ausschuss schon ausreichend debattiert. Das braucht hier nicht noch einmal beraten werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Er stimmt dem zu. Bei den Fahrradwegen gab es einen Mehrheitsbeschluss im Ausschuss.
Antrag Pfister: Übernahme weiterer Haushaltsreste:
1. Bushaltestelle Leutstetten
angenommen: 21:8
2. Querungshilfen
abgelehnt: 7:22
3. Radwege
abgelehnt: 8:21
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es wurde abgelehnt, da die Haushaltslage der Stadt prekär ist. Er ist bereit, seine Lieblingsprojekte dafür zu opfern.
Beschlussvorschlag
Im Vermögenshaushalt werden Haushaltsausgabereste in Höhe von 6.602.828,84 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Verpflegungsausschreibung in den städtischen Kindertagesstätten "Irmgard-Stadler" und "Hirschanger" sowie an den Grundschulen Söcking und Schloßbergschule
vertagt
TOP 6 Bewerbungsverfahren zur Austragung einer Bayerischen Landesgartenschau 2032, Hier: Vorstellung erster Arbeitsergebnisse des Bewerbungskonzeptes
vertagt
TOP 7 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept und Vorbereitende Untersuchungen für den Ortsteil Söcking, Hier: Weiteres Vorgehen, Wiedervorlage
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, von dr. thosch gekürzt)
In seiner Sitzung am 21.10.2021 hat der Bauausschuss auf Grundlage der Beschlussvorlage 2021/317 über das weitere Vorgehen im Konzeptentwicklungsprozess für den Ortsteil Söcking beraten. Anlass der Beratung waren die auslaufende Bewilligungsfrist des Förderprogramms, Verzögerungen der Konzepterarbeitung durch die Pandemie sowie derzeitige und zukünftige personelle und finanzielle Ressourcen der Stadt. Die Verwaltung hatte in diesem Zusammenhang empfohlen, das Projekt nicht fortzuführen und stattdessen Einzelmaßnahmen umzusetzen.
Im Ergebnis der Beratungen im Bauausschuss wurde der Erste Bürgermeister Patrick Janik damit beauftragt mit dem Fördermittelgeber, der Regierung von Oberbayern, hinsichtlich einer Verlängerung der Bewilligungsfrist zu verhandeln, um nach Möglichkeit den Prozess weiter fortsetzen und das Konzept fertigstellen zu können. Der Termin fand am 23.11.2021 statt. Die Regierung von Oberbayern stellte dar, dass aufgrund des fehlenden ISEKs als Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebiets bzw. Fördergebiets der Bund die Gesamtmaßnahme in Söcking ruhen lässt. Nicht gebundene Mittel wurden zu einer anderen Gemeinde umgeschichtet, die Vorlage des Gutachtens für Söcking ist jedoch Voraussetzung für die Anmeldung neuer Maßnahmen und der Bewilligung von Fördermitteln.
Die Regierung von Oberbayern empfahl jedoch, die Aufhebung des Förderbescheids und die Rückzahlung von Zuwendungen zu vermeiden. Der Abschlussbericht solle im derzeitig vorliegenden Bearbeitungsstand fertigstellt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt darauf aufzubauen und die fehlenden Schritte ergänzend umsetzen zu können. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, den Förderzweck zumindest teilweise zu erreichen, um Rückzahlungen zu vermeiden und die Maßnahme förderwirksam zum jetzigen Zeitpunkt abzuschließen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt,
1. das Einleitungsverfahren zum Sanierungsgebiet und die ISEK-Erarbeitung in Söcking mit Beschluss vom 22.10.2018 aufzuheben.
angenommen: 23:6
Der Stadtrat beschließt,
2. die Verwaltung zu beauftragen, die Regierung von Oberbayern als Fördermittelgeber über den Beschluss zu informieren und die Maßnahme in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber abzuschließen.
3. die Verwaltung zu beauftragen, das Planungsbüro auf Grundlage des Änderungsangebots mit der Fertigstellung des Berichts zu beauftragen.
4. die Verwaltung zu beauftragen, die Bevölkerung und Verfahrensbeteiligten in Form einer Ortsteilversammlung über den Beschluss zu informieren.
5. die Verwaltung zu beauftragen, die Planung und Umsetzung des Projekts Bründlwiese in Abhängigkeit der Personal- und Ressourcenverfügbarkeit in den kommenden Haushaltsjahren vorzusehen.
angenommen: einstimmig
Frau Pfister (BMS): Die BMS hat Punkt 1 abgelehnt, da sie die Städtebauförderung als notwendig erachtet.
TOP 8 Sanierung der Schlossberghalle; aktueller Stand und Abrufung der nächsten Leistungsstufe
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, von dr. thosch gekürzt)
Im Juli 2020 hatte der Bauausschuss der Stadt Starnberg die Verwaltung beauftragt, die Planungen zur Sanierung der Schlossberghalle voranzutreiben, mit dem Ziel die Schlossberghalle im Jahr 2022 technisch und brandschutzseitig zu ertüchtigen.
Die Submissionen waren für den 09.12., den 13.12., den 14.12 und den 15.12.2021 angesetzt, bei den Gewerken Trockenbau und Elektroarbeiten gingen jeweils 0 Angebote ein, die Ausschreibung für das Gewerk Heizung/Kälte musste aufgehoben werden.
Diese drei Gewerke müssen nun neu ausgeschrieben werden, die Submissionen sind für den 20.01.2022 (Trockenbau) und Anfang/ Mitte Februar (Elektro und Heizung/Kälte) angesetzt.
Wegen dieser oben geschilderten Situation kann der ursprüngliche Vergabeterminplan, bei dem die Auftragserteilung für Mitte Januar vorgesehen war, nicht gehalten werden. Die Binde- und Zuschlagsfristen wurden verlängert bis Mitte Februar; sobald abzusehen ist, dass für die fehlenden Gewerke zuschlagsfähige Angebote eingehen, sollen die Aufträge erteilt werden.
Vorausgesetzt, es gehen für die drei noch fehlenden Gewerke zuschlagsfähige Angebote ein, würde zeitnah mit der Sanierung begonnen werden können.
Für die Objektüberwachung der Baustelle muss bei den jeweiligen Planerverträgen die nächste Stufe abgerufen werden. Deshalb bittet die Verwaltung darum ermächtigt zu werden, bei den drei Planerverträgen – Objektplanung sowie Planung Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro - die Leistungsphase 8 zu beauftragen.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird ermächtigt bei den drei Planerverträgen – Objektplanung sowie Planung Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro - die nächste Stufe (Leistungsphase 8, Objektüberwachung) abzurufen.
2. Herr Erster Bürgermeister Patrick Janik wird ermächtigt, die Aufträge für die ausgeschriebenen Gewerke Remontage Decken und Sanitär für das Bauvorhaben Sanierung der Schlossberghalle zu vergeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauausschuss nach Planungs- und Baufortschritt regelmäßig über die Kostenentwicklung zu unterrichten und ggf. eine Erhöhung des Kostenrahmens vorzuschlagen.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie der Bay. Gemeindeordnung; Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Starnberg
vertagt
TOP 10 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung der Kompetenzen während erhöhter Infektionszahlen
vertagt
TOP 11 (neu) Antrag Herr Janik und Frau Pfister: Korrektur der Ausgaben für Kleidung der Feuerwehr
Die Debatte:
Herr Beigel (CSU): Er hofft auf Unterstützung aller Aktiven, um da eine gute Lösung zu finden. Er baut auf eine andere Herangehensweise beim nächsten Mal. Zur Stadtverwaltung gehört auch die Feuerwehr.
Frau Pfister (BMS): Unser Federführender Kommandant ist für seine Direktheit bekannt, die oft auch nützlich ist. Es ist gut, wenn darauf hingewiesen wird, dass man in die falsche Richtung galoppiert. In den Beratungen wurde diskutiert. Es wurde in der Haushaltssatzung als “disponibel” dargestellt. Auch die eigentliche Funktion der “Tagdienstkleidung” (Anm. d. Verf.: Es ist eher Unterwäsche und keine Ausgehuniform o. ä.) wurde dem Ausschuss nicht ausreichend genug vermittelt. Jede Verzögerung kostet allein aufgrund der Preissteigerung mehr. Sie wirbt für den Beschluss. (Anm. d. Verf.: Das Thema “Sicherheit” ist immer etwas heikel.)
Herr Fiedler (FDP): Er hat sich schon mit Herrn Grasl ausgetauscht. Er kann den Antrag mitgehen. (Anm. d. Verf.: Warum dieser Beitrag? Dass der Posten besser erklärt werden hätte sollen, ist doch schon gesagt worden.) Er schlägt vor, das in den zukünftigen Haushaltssitzungen dem Haushaltsausschuss mögliche Posten z. B. direkt von der Feuerwehr erläutert werden. (Anm. d. Verf.: Ach so, das war die Einleitung zum Vorschlag. Dann passt es.)
Herr Prof. Gaßner (UWG): Für ihn kommt der Antrag etwas überraschend. (Anm. d. Verf.: Ich habe jetzt den Beschluss abgetippt und die Wortmeldung irgendwie verpasst.) Er fragt nach den Kosten einer Garnitur pro Mann.
Herr Grasl: Die im Haushalt eingestellte Summe ist genau berechnet und nicht als mögliche Wunschvorstellung dort eingetragen worden. Es gibt mittlerweile 18 Kommandanten, die unter einen Hut zu bringen sind. Bei der Branddienstkleidung und dem Hygienekonzept orientiert sich die gesamte Feuerwehr Starnberg strikt an der Berufs- und freiwilligen Feuerwehr der Stadt München. Richtwert sind etwas 1.500 EUR pro Person. Aufgrund der nicht tauglichen Feuerwehrhäuser sind drei Garnituren notwendig, um das Hygienekonzept umsetzen zu können. Die Feuerwehr braucht eine sachgerechte Ausstattung.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie ist nicht dagegen. Sie möchte vorschlagen, den Beschluss zu ergänzen. Für sie ist noch nicht klar genug, ob die 500.000 EUR schon ausreichend konkret begründet werden können.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Für wie viele Personen wird es neue Kleidung geben? Wenn sich die Ausgaben hier erhöhen, sind andere Ausgaben zu streichen.
Herr Grasl: 223 Personen
Herr Jägerhuber (CSU): Wir haben jetzt lang diskutiert (Anm. d. Verf.: Ja). Es wurde der Haushalt mit drei Stimmen an den Stadtrat weitergereicht. Er stellt den Antrag, den Kreditrahmen entsprechend zu erweitern.
Herr Janik: Es gibt ja auch noch eine 15-Punkte-Einsparliste von B90/Grüne. Vielleicht gibt es da noch weiteres Potential.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt,
a) dass die Beschlüsse des Haupt. und Finanzausschuss vom 17.01.2022 zur Reduzierung des Haushaltsansatzes der Haushaltsstelle 1310.9350 aufgehoben werden sowie
b) dass auf der Haushaltsstelle 1310.9350 im Haushaltsjahr 2022 eine Haushaltsansatz in Höhe von 1.405.400 Euro gebildet wird.
2. Vor jedem Beschaffungsvorgang, der in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses sowie den Stadtrat fällt, ist zunächst ein Durchführungsbeschluss zu fassen.
3. Der Ausgleich des Haushalts 2022 erfolgt durch eine Entnahme aus den Rücklagen sowie einer Kreditaufnahmeberechtigung für die Deckungslücke.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Bekanntgaben, Sonstiges
Es gibt nichts zu berichten und keine weiteren Wortmeldungen.
(M)ein Fazit:
Das war ja mal eine ganz andere Sitzung - wenn auch nicht zwingend vollständig im Positiven. Da wurden einigen Stadträten aber deutlich die Leviten gelesen und das sollte allen anderen Stadträten eine Warnung sein, in die politischen Debatten Verwaltungsmitarbeiter einzubeziehen, wenn die sich zuvor nicht eingemischt haben.
Deutlicher konnte sich der Erste Bürgermeister nicht äußern. Das war mehr als ein Warnschuss vor den Bug.
Die restliche Sitzung verlief dann wunschgemäß recht zügig und ich sitze jetzt bei einer Apfelschorle - dem Alkohol bin ich nicht so zugetan - und lasse die heutige Sitzung noch einmal im Kopf ablaufen.