Zwangs-ePA steht vor der TĂŒr
Wer sich jetzt nicht wehrt, lebt ... kĂŒnftig mit ePA
In vielen Artikeln hatten wir bereits ĂŒber die Risiken einer zentralen Lagerung unser aller Gesundheitsdaten geschrieben. Zuletzt wurde uns zum Jahresbeginn angekĂŒndigt, dass ab 1.1.25 fĂŒr Jede/n eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt wird, wenn man nicht vorher widerspricht. Einige Menschen haben uns daraufhin geschrieben. dass sie u.a. mit dem Musterschreiben bei ihrer Krankenkasse vorstellig geworden seien. Diese hat ihne dann mitgeteilt, dass der Widerspruch z.Zt. "nicht verarbeitet und gespeichert werden kann, weil die Systeme das noch nicht erlauben".
Nun berichtet der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., dass die Techniker Krankenkasse (TK) begonnen hat, ihre Versicherten schriftlich ĂŒber die EinfĂŒhrung der ePA zu informieren. Dann gehen wir davon aus, dass nun WidersprĂŒche "verarbeitet" werden können, wie im Gesetz versprochen.
UngenĂŒgend, manipulativ, rechtswidrig, nicht barrierefrei
So lautet das Urteil des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. zum Brief der TK an ihre Versicherten (s. Link unten).
manipulativ: Erst unten im Text wird mitgeteilt, dass der Bereitstellung der ePA individuell widersprochen werden kann. Dass die Versicherten fĂŒr ihren Widerspruch ein Zeitfenster von 6 Wochen Dauer haben, fehlt im Schreiben der TK.
unzureichend und damit rechtswidrig: Die ePA (§ 343 Abs. 1a SGB V) verlangt von den Krankenkassen, dass âbevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte ... zur VerfĂŒgung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial ĂŒber die elektronische Patientenakte in prĂ€ziser, transparenter, verstĂ€ndlicher und leicht zugĂ€nglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur VerfĂŒgung zu stellen (haben) ...â. § 343 SGB V benennt insgesamt 24 vd. Themen, zu denen die Krankenkassen informieren mĂŒssen.
nicht barrierefrei: § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird mit dem Brief nicht erfĂŒllt.
ungenĂŒgend: Es werden nur Links zu weiterfĂŒhrender Info angeboten. Damit werden Menschen von wesentlichen Informationen ausgeschlossen, die nur analoge Informationsquellen nutzen können oder wollen.
Herr Lauterbach, ĂŒbernehmen Sie!
Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/informationsschreiben-der-techniker-krankenkasse-zur-elektronischen-patientenakte-ungenuegend-manipulativ-rechtswidrig-nicht-barrierefrei/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3C2 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8860-20240803-zwangs-epa-steht-vor-der-tuer.html













