The Old Swiss Confederacy is formed with the signature of the Federal Charter on August 1, 1291.

seen from United States
seen from United States

seen from France

seen from Singapore
seen from China
seen from United States
seen from Japan

seen from Sweden
seen from United States

seen from United States

seen from Finland
seen from United States
seen from United States
seen from United States
seen from United States
seen from United Kingdom
seen from United States
seen from China
seen from Canada
seen from TĂŒrkiye
The Old Swiss Confederacy is formed with the signature of the Federal Charter on August 1, 1291.

Anya is live and ready to show you everything. Watch her strip, dance, and perform exclusive shows just for you. Interact in real-time and make your fantasies come true.
Free to watch âą No registration required âą HD streaming
On my way through the Alps in early April I made a stop in the small town of Schwyz, in Switzerland, to wait out a blizzard.Â
Standesboten waren die VorgĂ€nger der spĂ€teren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der fĂŒr einzelne StĂ€nde (heutige Kantone), bestimmte StĂ€dte und adlige Herren tĂ€tig war, um amtliche BotengĂ€nge zu erledigen.
 Standesbote bringt ZĂŒricher BĂŒrgermeister Nachricht vom Sieg der Eidgenossen in der Schlacht bei Dornach â 1499 [Niklaus Schradin]
Eidgenössische Wappentafel â 1507
Die Erfordernisse der Staatsverwaltung und die Beziehungen zwischen verbĂŒndeten oder befreundeten Staaten brachten es mit sich, dass man sich bereits im Mittelalter stĂ€ndiger Boten zur Ăbermittlung von Nachrichten bedienten. Auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft* wurden im 14. Jh S t a n d e s b o t e n (auch StandeslĂ€ufer genannt) erstmals urkundlich erwĂ€hnt. .
*Staatenbund auf dem Gebiet der heutigen Schweiz (lat.)Â âLiga vetus et magna Alamaniae superiorisâ Alter groĂer Bund oberdeutscher Lande bestand bis zum Einmarsch der Franzosen 1798
 Die von Amts wegen angestellten âLouffenden Bottenâ vermittelten den Briefverkehr der regierenden Obrigkeit innerhalb des eigenen Staatsgebietes, reisten aber auch ĂŒber die Landesgrenzen hinaus in andere LĂ€nder und StĂ€dte. Solche weitreichenden BotenlĂ€ufe sind bspw. von Bern aus nach Basel, ZĂŒrich, Genf, Sitten, Savoyen, Konstanz, Feldkirch, MĂŒhlhausen, StraĂburg, ja sogar nach Frankfurt und Paris, bekannt.
 Berufsbezeichnungen
Standesbote,  StandeslÀufer,  Louffender Bott
verwandte Berufe:  BrieftrÀger,  Postreiter,  Postillion
 Standesboten waren Amtspersonen
 ⊠und als solche vereidigt. Im Amtseid waren ihre Pflichten und Aufgaben genau umschrieben und festgesetzt. Sie musste schwören, ihren Herren und Oberen treu und redlich zu dienen, ihren Nutzen zu fördern und Schaden zu verhindern versuchen sowie sich jederzeit (wenn erforderlich auch nachts) zum Dienst einzufinden. Sie hatten ein mĂ€Ăiges und bescheidenes Lebens zu fĂŒhren, durften weder spielen noch sich betrinken, sich unterwegs nicht unnötig aufhalten, mussten verschwiegen sein und die ihnen anvertrauten Dinge getreulich hĂŒten und bewahren. Wegen VersĂ€umnis oder NachlĂ€ssigkeit konnten sie, ihres Amtes enthoben und sogar mit Gefangenschaft bestraft werden.
Der Standesbote reprĂ€sentierte die Macht und das Ansehen des Herrn, in dessen Dienst und Auftrag er reisten. In seiner Person wurde dessen Obrigkeit selbst geehrt, weshalb er auch als âunverletzlichâ galt. Er durfte nicht behelligt werden und genoss ĂŒberall, auf den StraĂen und in den StĂ€dten, freien Durchpass und sicheres Geleit. Sein Briefgeheimnis durfte nicht verletzt und die versiegelten Briefe nicht aufgebrochen werden. Kamen BelĂ€stigung oder schimpfliche Behandlung vor, wurde dies als eine dem Stande selbst angetane Schmach mit strengen Strafen geahndet. Ein Mord oder Totschlag an einem StandeslĂ€ufer konnte sogar Anlass zu kriegerischer Vergeltung werden.
Der LĂ€uferdienst war ein festbesoldetes Staatsamt. Die LĂ€ufer wurden von der Obrigkeit in bar fĂŒr ihre Dienste belohnt â fĂŒr jede Wegmeile erhielten sie eine festgesetzte Summe, fĂŒr jeden Tag ein Wartgeld und dazu freie Verköstigung. AuĂerdem wurden sie von den EmpfĂ€ngern ihrer Botschaften oft mit recht ansehnlichen Trinkgelder bedacht. Als Abgesandte ihrer Obrigkeit fanden sie ĂŒberall, wo gute Beziehungen bestanden, freundliche Aufnahme und wurden auf ihrer Durchreise durch befreundete oder verbĂŒndete Orte ebenfalls gastfrei gehalten.
 Das Erscheinungsbild eidgenössischer Boten
Die Standesboten waren durch besondere Wahrzeichen ausgewiesen â auf ihrem Wams trugen sie, als Ă€uĂeres Kennzeichen ihrer Herkunft, ein Brustschild mit dem Wappen ihres Standes (heutige Kantone); seit dem 15. Jh wiesen auch ihre Kleider die jeweiligen Standesfarben auf. Die zu ĂŒbermittelnden Botschaften waren versiegelt und teils in hölzerne Klammern oder metallene BĂŒchsen, welche ebenfalls mit den Standesfarben versehen waren, eingeschlossen.
 15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
16. Jahrhundert
16. Jahrhundert
16. Jahrhundert
 Anzeige (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});
 Privater Botendienst
 Neben dem Dienst fĂŒr ihre Obrigkeiten hatten die LĂ€ufer auch fĂŒr den privaten Botendienst zu VerfĂŒgung zu stehen und laut ihrem Amtseid einem jeden BĂŒrger fĂŒr den gleichen Lohn, den sie auch von Amts wegen erhielten, Briefbestellungen ausfĂŒhren. Nicht selten wurden ihnen, als besonderen Vertrauensleuten, der Einzug von Zinsen oder Schulden und die Ăbermittlung von Geldern ĂŒbertragen.
Zwar wurden auch von einzelnen, Kaufleuten und Handelsgesellschaften sowie Schiffern und Fuhrleuten Briefbestellungen angenommen und Botendienste (mit) besorgt, doch garantierten die obrigkeitlichen LĂ€ufer dank ihres amtlichen Charakters sowohl gröĂere Sicherheit als auch schnellere Beförderung. Im Gegensatz zu Kaufleutâ- und anderen Boten, die sich nach Warentransporten oder Terminen von Messebesuchen richten mussten, standen sie jederzeit fĂŒr BotengĂ€nge zur VerfĂŒgung.
  Standesboten der Eidgenossenschaft
Standesboten waren die VorgĂ€nger der spĂ€teren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der fĂŒr einzelne StĂ€nde (heutige Kantone),
Standesboten der Eidgenossenschaft Standesboten waren die VorgĂ€nger der spĂ€teren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der fĂŒr einzelne StĂ€nde (heutige Kantone),
Standesboten waren die VorgĂ€nger der spĂ€teren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der fĂŒr einzelne StĂ€nde (heutige Kantone), bestimmte StĂ€dte und adlige Herren tĂ€tig war, um amtliche BotengĂ€nge zu erledigen.
 Standesbote bringt ZĂŒricher BĂŒrgermeister Nachricht vom Sieg der Eidgenossen in der Schlacht bei Dornach â 1499 [Niklaus Schradin]
Eidgenössische Wappentafel â 1507
Die Erfordernisse der Staatsverwaltung und die Beziehungen zwischen verbĂŒndeten oder befreundeten Staaten brachten es mit sich, dass man sich bereits im Mittelalter stĂ€ndiger Boten zur Ăbermittlung von Nachrichten bedienten. Auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft* wurden im 14. Jh S t a n d e s b o t e n (auch StandeslĂ€ufer genannt) erstmals urkundlich erwĂ€hnt. .
*Staatenbund auf dem Gebiet der heutigen Schweiz (lat.)Â âLiga vetus et magna Alamaniae superiorisâ Alter groĂer Bund oberdeutscher Lande bestand bis zum Einmarsch der Franzosen 1798
 Die von Amts wegen angestellten âLouffenden Bottenâ vermittelten den Briefverkehr der regierenden Obrigkeit innerhalb des eigenen Staatsgebietes, reisten aber auch ĂŒber die Landesgrenzen hinaus in andere LĂ€nder und StĂ€dte. Solche weitreichenden BotenlĂ€ufe sind bspw. von Bern aus nach Basel, ZĂŒrich, Genf, Sitten, Savoyen, Konstanz, Feldkirch, MĂŒhlhausen, StraĂburg, ja sogar nach Frankfurt und Paris, bekannt.
 Berufsbezeichnungen
Standesbote,  StandeslÀufer,  Louffender Bott
verwandte Berufe:  BrieftrÀger,  Postreiter,  Postillion
 Standesboten waren Amtspersonen
 ⊠und als solche vereidigt. Im Amtseid waren ihre Pflichten und Aufgaben genau umschrieben und festgesetzt. Sie musste schwören, ihren Herren und Oberen treu und redlich zu dienen, ihren Nutzen zu fördern und Schaden zu verhindern versuchen sowie sich jederzeit (wenn erforderlich auch nachts) zum Dienst einzufinden. Sie hatten ein mĂ€Ăiges und bescheidenes Lebens zu fĂŒhren, durften weder spielen noch sich betrinken, sich unterwegs nicht unnötig aufhalten, mussten verschwiegen sein und die ihnen anvertrauten Dinge getreulich hĂŒten und bewahren. Wegen VersĂ€umnis oder NachlĂ€ssigkeit konnten sie, ihres Amtes enthoben und sogar mit Gefangenschaft bestraft werden.
Der Standesbote reprĂ€sentierte die Macht und das Ansehen des Herrn, in dessen Dienst und Auftrag er reisten. In seiner Person wurde dessen Obrigkeit selbst geehrt, weshalb er auch als âunverletzlichâ galt. Er durfte nicht behelligt werden und genoss ĂŒberall, auf den StraĂen und in den StĂ€dten, freien Durchpass und sicheres Geleit. Sein Briefgeheimnis durfte nicht verletzt und die versiegelten Briefe nicht aufgebrochen werden. Kamen BelĂ€stigung oder schimpfliche Behandlung vor, wurde dies als eine dem Stande selbst angetane Schmach mit strengen Strafen geahndet. Ein Mord oder Totschlag an einem StandeslĂ€ufer konnte sogar Anlass zu kriegerischer Vergeltung werden.
Der LĂ€uferdienst war ein festbesoldetes Staatsamt. Die LĂ€ufer wurden von der Obrigkeit in bar fĂŒr ihre Dienste belohnt â fĂŒr jede Wegmeile erhielten sie eine festgesetzte Summe, fĂŒr jeden Tag ein Wartgeld und dazu freie Verköstigung. AuĂerdem wurden sie von den EmpfĂ€ngern ihrer Botschaften oft mit recht ansehnlichen Trinkgelder bedacht. Als Abgesandte ihrer Obrigkeit fanden sie ĂŒberall, wo gute Beziehungen bestanden, freundliche Aufnahme und wurden auf ihrer Durchreise durch befreundete oder verbĂŒndete Orte ebenfalls gastfrei gehalten.
 Das Erscheinungsbild eidgenössischer Boten
Die Standesboten waren durch besondere Wahrzeichen ausgewiesen â auf ihrem Wams trugen sie, als Ă€uĂeres Kennzeichen ihrer Herkunft, ein Brustschild mit dem Wappen ihres Standes (heutige Kantone); seit dem 15. Jh wiesen auch ihre Kleider die jeweiligen Standesfarben auf. Die zu ĂŒbermittelnden Botschaften waren versiegelt und teils in hölzerne Klammern oder metallene BĂŒchsen, welche ebenfalls mit den Standesfarben versehen waren, eingeschlossen.
 15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
16. Jahrhundert
16. Jahrhundert
16. Jahrhundert
 Anzeige (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});
 Privater Botendienst
 Neben dem Dienst fĂŒr ihre Obrigkeiten hatten die LĂ€ufer auch fĂŒr den privaten Botendienst zu VerfĂŒgung zu stehen und laut ihrem Amtseid einem jeden BĂŒrger fĂŒr den gleichen Lohn, den sie auch von Amts wegen erhielten, Briefbestellungen ausfĂŒhren. Nicht selten wurden ihnen, als besonderen Vertrauensleuten, der Einzug von Zinsen oder Schulden und die Ăbermittlung von Geldern ĂŒbertragen.
Zwar wurden auch von einzelnen, Kaufleuten und Handelsgesellschaften sowie Schiffern und Fuhrleuten Briefbestellungen angenommen und Botendienste (mit) besorgt, doch garantierten die obrigkeitlichen LĂ€ufer dank ihres amtlichen Charakters sowohl gröĂere Sicherheit als auch schnellere Beförderung. Im Gegensatz zu Kaufleutâ- und anderen Boten, die sich nach Warentransporten oder Terminen von Messebesuchen richten mussten, standen sie jederzeit fĂŒr BotengĂ€nge zur VerfĂŒgung.
  Standesboten der Eidgenossenschaft Standesboten waren die VorgĂ€nger der spĂ€teren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der fĂŒr einzelne StĂ€nde (heutige Kantone),

Anya is live and ready to show you everything. Watch her strip, dance, and perform exclusive shows just for you. Interact in real-time and make your fantasies come true.
Free to watch âą No registration required âą HD streaming
Habâ mich gerade mit der #Organisation #ProTell #Schweiz in Verbindung gesetzt. Ich werde diese tolle Institution fĂŒr ein liberales #Waffenrecht und die #SouverĂ€nitĂ€t der #Eidgenossenschaft gegen die #Diktatur der #EuropĂ€ischenUnion in #Zukunft mit einer grosszĂŒgigen #Spende unterstĂŒtzen und auch als #Journalist werde ich meinen Fokus kĂŒnftig vermehrt auf das #Engagement und die #AktivitĂ€ten von #ProTell ausrichten! DafĂŒr werden wir alsbald im #Schweizer #OnlineMagazin #ProudMagdotcom eine #Rubrik ĂŒber #Politik einrichten ... (at Zug, Switzerland)
Die Flaggen der SCHWEIZ und der ehemaligen Republik DAHOMEY
1. August
Heute vor 726 Jahren beschworen Vertreter aus Uri, Schwyz und Unterwalden auf dem RĂŒtli am VierwaldstĂ€dter See ihre ewige Verbundenheit. Dies war der GrĂŒndungsakt der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Quadratform der eidgenössischen Flagge ist erst seit dem 21. Juni 2013 verbindlich vorgeschrieben; ĂŒbrigens ist nicht, wie oft falsch bezeichnet, ein âSchweizerkreuzâ zu sehen, sondern ein aufrechtes, freistehendes weiĂes griechisches Kreuz.
Die Flagge der ehem. Republik DAHOMEY gleicht der Flagge der heutigen Republik Benin. Das Staatsgebiet ist weitgehend identisch mit dem frĂŒheren schwarzafrikanischen Königreich Dahomey. Im Jahr 1805 wurde es auf Befehl von Kaiser Napoleon als französische Kolonie ins Mutterland eingegliedert, aber nach dem britisch-französischen Kolonialkonflikt bereits 1814 aufgegeben und war von 1899 bis 1960 Teil von Französisch Westafrika mit der Hauptstadt Dakar (heute Senegal). Am 1. Aug. 1960 wurde das Land (damals 1,8 Mio. Einwohner, heute mehr als 10 Mio.) unter dem obigen Namen unabhĂ€ngig und nach schweren Unruhen von einer MilitĂ€rjunta regiert; es folgte Putsch auf Putsch. Im Jahr 1972 kam Major Mathieu KĂ©rĂ©kou an die Macht, der dem damaligen Zeitgeist in Afrika folgend einen streng marxistisch-leninistischen Kurs verfolgte und sich eng mit der ehem. Sowjetunion verband. 1975 wurde das Land, ebenfalls der gĂ€ngigen afrikanischen Mode folgend, umbenannt in âVolksrepublik Beninâ (obwohl das frĂŒhere Königreich Benin im SĂŒdwesten des spĂ€teren Nigeria lag - aber historische Genauigkeit war noch nie eine StĂ€rke der Linken) und bekam eine neue Flagge: vollstĂ€ndig in grĂŒn mit einem kleinen roten Stern in der linken oberen Ecke.
Nach dem erwartbaren politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Niedergang des Landes und dem Zusammenbruch der FĂŒhrungsmacht Sowjetunion wurde das egalitĂ€re Experiment mangels Perspektiven und Alternativen aufgegeben, am 1. Aug. 1990 wurde der Staat als âRepublik Beninâ mit der alten Flagge neubegrĂŒndet und ging in demokratische Strukturen ĂŒber. StaatsprĂ€sident war durchgĂ€ngig KĂ©rĂ©kou, bis er gem. Verfassung im Jahr 2006 nicht noch einmal gewĂ€hlt werden konnte.
Gelerten Hans RINGYSEN (cca.1420, ? - 28.07.1465, Ruswyl) Kilchherr zu Ruswyl
There is no information about his earlier life, however based on the texts, we could assume, he had moved to Ruswil in 1454 and became Rector in 1457. His son also quite probably was born by the time. Given Heinrich is an adult in 1471 his approximate birth is cca. 1450.
Based on that, and the fact, that higher education, mastering the seven liberal arts took at least six years to complete, we could approximate Johannesâ birth to the 20s  of the century.
One of the earliest known namebearer.Â
However there is still some confusion, about that. In the documents he has multiple name variations as Isneringen, Ysinger, Ringisen. We can not tell for sure, ifÂ
that just indicates his family originates from the village of Isenringen, near Luzern
knowing this settlement and similar family names, the clerks simply mispelled it occasionally
or that he might be an offspring of the family of the Isenringens, first mentioned in documents in 1256.
Transcripts:
1454- + 1465, 28. Heumonat war Kirchherr Hans Isenringen (Isneringen,Ysinger, Ringisen), Meister der sieben freien KĂŒnste, Stiefbruder des Schultheisen Heinrich Hasfurter in Lucern. Erst im J. 1471 wurde bezĂŒglich seiner Hinterlassenschaft ein Erbstreit entschieden.
Dieser, ein Halbbruder von Schultheis Hasfurter, war 1456 schon in Ruswyl, wo er den 28. Heum. 1465 starb.(..)
Rathgsb. V. B. 239. 1471. Mittw. vor Mitte Mai. Schultheiss und Rath zu Lucern urkunden, dass vor ihnen erschienen Altschultheiss Heinrich Hasfurter an einem, und Elisabetha Eichmanin, âweiland des erwirdigen gelertenâ Hans Ringisens, Kilchhern zu Ruswyl sel. eheliche Schwester und Heinrich Ringisen, sein verlassener Sohn, am andern Theil. Letztere zwei âbegeben und entzigenâ sich fĂŒr sich und ihre Erben aller Gerechtigkeit, Theils und Gemeins an dem verlassenen Gut und Erbtheil ihres sel. Bruders und Vaters zu Handen des genannten Altschultheissen Hasfurter als rechten Erben gar und ganz fĂŒr sein eigen Gut, doch so, dass er die noch hastenden Schulden zahlen und die zwei von ihm verlassenen Töchterlein, Else und Trine, in dem Masse versorge, dass sie, Eichmannin und Ringysen deshalb niemals bekĂŒmmert werden.