Standesboten waren die VorgĂ€nger der spĂ€teren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der fĂŒr einzelne StĂ€nde (heutige Kantone), bestimmte StĂ€dte und adlige Herren tĂ€tig war, um amtliche BotengĂ€nge zu erledigen.
 Standesbote bringt ZĂŒricher BĂŒrgermeister Nachricht vom Sieg der Eidgenossen in der Schlacht bei Dornach â 1499 [Niklaus Schradin]
Eidgenössische Wappentafel â 1507
Die Erfordernisse der Staatsverwaltung und die Beziehungen zwischen verbĂŒndeten oder befreundeten Staaten brachten es mit sich, dass man sich bereits im Mittelalter stĂ€ndiger Boten zur Ăbermittlung von Nachrichten bedienten. Auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft* wurden im 14. Jh S t a n d e s b o t e n (auch StandeslĂ€ufer genannt) erstmals urkundlich erwĂ€hnt. .
*Staatenbund auf dem Gebiet der heutigen Schweiz (lat.)Â âLiga vetus et magna Alamaniae superiorisâ Alter groĂer Bund oberdeutscher Lande bestand bis zum Einmarsch der Franzosen 1798
 Die von Amts wegen angestellten âLouffenden Bottenâ vermittelten den Briefverkehr der regierenden Obrigkeit innerhalb des eigenen Staatsgebietes, reisten aber auch ĂŒber die Landesgrenzen hinaus in andere LĂ€nder und StĂ€dte. Solche weitreichenden BotenlĂ€ufe sind bspw. von Bern aus nach Basel, ZĂŒrich, Genf, Sitten, Savoyen, Konstanz, Feldkirch, MĂŒhlhausen, StraĂburg, ja sogar nach Frankfurt und Paris, bekannt.
 Berufsbezeichnungen
Standesbote,  StandeslÀufer,  Louffender Bott
verwandte Berufe:  BrieftrÀger,  Postreiter,  Postillion
 Standesboten waren Amtspersonen
 ⊠und als solche vereidigt. Im Amtseid waren ihre Pflichten und Aufgaben genau umschrieben und festgesetzt. Sie musste schwören, ihren Herren und Oberen treu und redlich zu dienen, ihren Nutzen zu fördern und Schaden zu verhindern versuchen sowie sich jederzeit (wenn erforderlich auch nachts) zum Dienst einzufinden. Sie hatten ein mĂ€Ăiges und bescheidenes Lebens zu fĂŒhren, durften weder spielen noch sich betrinken, sich unterwegs nicht unnötig aufhalten, mussten verschwiegen sein und die ihnen anvertrauten Dinge getreulich hĂŒten und bewahren. Wegen VersĂ€umnis oder NachlĂ€ssigkeit konnten sie, ihres Amtes enthoben und sogar mit Gefangenschaft bestraft werden.
Der Standesbote reprĂ€sentierte die Macht und das Ansehen des Herrn, in dessen Dienst und Auftrag er reisten. In seiner Person wurde dessen Obrigkeit selbst geehrt, weshalb er auch als âunverletzlichâ galt. Er durfte nicht behelligt werden und genoss ĂŒberall, auf den StraĂen und in den StĂ€dten, freien Durchpass und sicheres Geleit. Sein Briefgeheimnis durfte nicht verletzt und die versiegelten Briefe nicht aufgebrochen werden. Kamen BelĂ€stigung oder schimpfliche Behandlung vor, wurde dies als eine dem Stande selbst angetane Schmach mit strengen Strafen geahndet. Ein Mord oder Totschlag an einem StandeslĂ€ufer konnte sogar Anlass zu kriegerischer Vergeltung werden.
Der LĂ€uferdienst war ein festbesoldetes Staatsamt. Die LĂ€ufer wurden von der Obrigkeit in bar fĂŒr ihre Dienste belohnt â fĂŒr jede Wegmeile erhielten sie eine festgesetzte Summe, fĂŒr jeden Tag ein Wartgeld und dazu freie Verköstigung. AuĂerdem wurden sie von den EmpfĂ€ngern ihrer Botschaften oft mit recht ansehnlichen Trinkgelder bedacht. Als Abgesandte ihrer Obrigkeit fanden sie ĂŒberall, wo gute Beziehungen bestanden, freundliche Aufnahme und wurden auf ihrer Durchreise durch befreundete oder verbĂŒndete Orte ebenfalls gastfrei gehalten.
 Das Erscheinungsbild eidgenössischer Boten
Die Standesboten waren durch besondere Wahrzeichen ausgewiesen â auf ihrem Wams trugen sie, als Ă€uĂeres Kennzeichen ihrer Herkunft, ein Brustschild mit dem Wappen ihres Standes (heutige Kantone); seit dem 15. Jh wiesen auch ihre Kleider die jeweiligen Standesfarben auf. Die zu ĂŒbermittelnden Botschaften waren versiegelt und teils in hölzerne Klammern oder metallene BĂŒchsen, welche ebenfalls mit den Standesfarben versehen waren, eingeschlossen.
 15. Jahrhundert
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15. Jahrhundert
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16. Jahrhundert
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 Privater Botendienst
 Neben dem Dienst fĂŒr ihre Obrigkeiten hatten die LĂ€ufer auch fĂŒr den privaten Botendienst zu VerfĂŒgung zu stehen und laut ihrem Amtseid einem jeden BĂŒrger fĂŒr den gleichen Lohn, den sie auch von Amts wegen erhielten, Briefbestellungen ausfĂŒhren. Nicht selten wurden ihnen, als besonderen Vertrauensleuten, der Einzug von Zinsen oder Schulden und die Ăbermittlung von Geldern ĂŒbertragen.
Zwar wurden auch von einzelnen, Kaufleuten und Handelsgesellschaften sowie Schiffern und Fuhrleuten Briefbestellungen angenommen und Botendienste (mit) besorgt, doch garantierten die obrigkeitlichen LĂ€ufer dank ihres amtlichen Charakters sowohl gröĂere Sicherheit als auch schnellere Beförderung. Im Gegensatz zu Kaufleutâ- und anderen Boten, die sich nach Warentransporten oder Terminen von Messebesuchen richten mussten, standen sie jederzeit fĂŒr BotengĂ€nge zur VerfĂŒgung.
  Standesboten der Eidgenossenschaft
Standesboten waren die VorgĂ€nger der spĂ€teren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der fĂŒr einzelne StĂ€nde (heutige Kantone),
Standesboten der Eidgenossenschaft Standesboten waren die VorgĂ€nger der spĂ€teren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der fĂŒr einzelne StĂ€nde (heutige Kantone),












