Herbst 2023
Kein Auftrag ist auch keine Lösung
Im Rahmen meiner Berufstätigkeit als forensischer Unfallanalytiker bekomme ich einen Auftrag eines brandenburgischen Landgerichts. Während Berlin bedruckte Papierstapel aka Gerichtsakten verschickt, sind viele Bundesländer schon weiter. Leider hapert es an einem funktionierenden digitalen Postzustellsystem, an dem man auch als Teil der Privatwirtschaft partizipieren könnte. Für Rechtsanwälte gibt es das beA. Aber alle anderen gucken ziemlich in die Röhre. Manch einer hat sich zwar eine Lösung über EGVP gebastelt. Das ist dafür aber eigentlich nicht gedacht. Dann gibt es noch das eBO mit dem Ableger des MJP. Aber das ist allenfalls für Einzelpersonen, aber nicht für Organisationen (vulgo Firmen) geeignet. Um dem ganzen die Krone aufzusetzen: Ich habe zum Aufschreibezeitpunkt am 2. Januar 2024 ein DE-Mail-Postfach für die Firma eingerichtet. Dazu kann ich aber noch nichts berichten. Ich wusste bis vor kurzem gar nicht, dass es das überhaupt noch gibt.
Aber wo war ich vor diesem Ausflug in die Niederungen der digitalen Zustellungen im Behördenwesen stehengeblieben? Richtig, bei der Art und Weise, wie nicht-berlinische Gerichte Aufträge zustellen, nämlich (tadaaa!) per USB-Stick mit Passwortschutz. Das Passwort steht dann im Begleitschreiben. Auf dem Stick findet man, wenn man Glück hat, eine Datei mit dem Namen "Gesamtakte.pdf", hat man Pech, nur eine Sammlung kryptisch benannter Dateien als Sammlung von Schriftsätzen, Beschlüssen, Benachrichtigungen und so weiter in loser Schüttung.
Der Auftrag enthält außerdem den Hinweis, dass ich den Inhalt des Sticks keinesfalls auf meinen Computer kopieren darf. Wenn ich das Prinzip richtig verstehe, wird in dem Moment eine temporäre Kopie im Arbeitsspeicher angelegt, wenn ich eine Datei auf dem Stick öffne.
Da den USB-Stick ungeöffnet zurückzuschicken, auch keine Lösung ist, und beim Eingang der Stick in unserer Firma ohnehin schon auf Viren gescannt wurde, nehme ich den Auftrag an und bearbeite ihn bei Zeiten.
(Markus Winninghoff)









