Diensträder für Selbstständige eit 1. Januar 2019 steuerfrei
Neuregelung: Ab 1. Januar 2019 müssen Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende den privaten Nutzungsanteil geleaster Diensträder nicht mehr versteuern.
Freiburg (ots) – Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende profitieren vom Wegfall der Privatentnahmeversteuerung. Dadurch wird Dienstradleasing für selbstständige Jobradler noch attraktiver.
Selbstständige, Freiberufler und…
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