Grenada erweitert das Madrider System: Ab 15. MĂ€rz 2026 ist Grenada offiziell ĂŒber das Madrider Protokoll fĂŒr internationale Markenbenennungen verfĂŒgbar (WIPO Mitteilung Nr. 241). Was heiĂt das praktisch fĂŒr Markeninhaber und Kanzleien? â Ein weiterer Staat per IR benennbar â Schutz kann kĂŒnftig ĂŒber die internationale Registrierung effizient in Grenada beantragt werden. âł PrĂŒffrist bis zu 18 Monate fĂŒr eine Schutzverweigerung (Art. 5(2)(b)). âïž Widerspruchsverfahren möglich ĂŒber 18 Monate hinaus â wenn eine Ablehnung aus einem Widerspruch resultiert, kann die Mitteilung auch spĂ€ter erfolgen (Art. 5(2)(c)). đ¶ IndividualgebĂŒhr statt GebĂŒhrenanteil â Grenada verlangt eine âindividual feeâ bei Benennung und VerlĂ€ngerung (Art. 8(7)(a)). Das wirkt sich auf Kostenkalkulation und Budgetplanung aus. FĂŒr alle, die Portfolios international skalieren, ist das ein kleines, aber relevantes Update: mehr Abdeckung â mit klaren Timing- und Kostenparametern.













