28. Mai 2019
Technik im Gerichtssaal
Ich nehme als Schöffin an einer Gerichtsverhandlung im Münchner Amtsgericht teil: Es geht um einen Raub im Fußballfan-Umfeld, der auf dem Parkplatz eines Supermarkts stattgefunden hat. Zu den Beweismitteln gehört auch das Filmmaterial aus der Überwachungskamera des Supermarkts, sowohl Aufnahmen vom Parkplatz als auch von den Beschuldigten im Supermarkt.
Aufbereitet hat das Material die örtliche Polizei, die auch die Aussagen der Tatgeschädigten aufgenommen hat; die Polizeibeamtin ist als Zeugin vorgeladen.
Damit die Richter (also hauptamtlicher Richter und zwei Schöffinnen), die Staatsanwältin und die beiden Verteidiger den Film sehen können, hat der Richter einen Laptop dabei. Er stellt ihn auf den Richtertisch und dreht ihn Richtung Zuschauer. Wir alle stellen uns im Halbkreis vor dem Laptop auf. Der Film ist auf einer CD, der Richter schiebt diese ein und startet den Film. Der Film hat Anfangstitel mit Ort, Fall, Zeit, die schlicht sind, aber immer von links einfliegen. Über die Aufnahmen der Überwachungskamera hat die Polizeibeamtin an den wichtigsten Stellen Kästchen mit Text gelegt, die auf Schlüsselmomente und -details weisen.
Viel ist nicht zu sehen, der Tathergang war zu weit von der aufnehmenden Kamera entfernt. Das Beweismittel hatte seinen eigentlichen Zweck bereits vor der Verhandlung erfüllt, nämlich für die Identifikation der Beschuldigten.
(die Kaltmamsell)














