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Via Ahoi Polloi
In Zukunft werden alle Bilder rhetorisch sein
Neues von der Polloiforschung!
1.
In Zukunft werden alle Bilder rhetorisch sein, denn das waren sie bisher auch, zumindest in der Perspektive der Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken. Rhetorisch sind die Bilder, die zwar nicht in echt, dafür aber auf artifizielle, künstliche oder technische Weise Bilder sind. Diese Bilder kursieren rekursiv und mimetisch. Solche Bilder kursieren auch ökonomisch, ökologisch oder echographisch.
Wenn das digitale, künstlich generierte Bild einem latenten Raum (so die These von Antonio Somaini) aufsitzt, dann sitzt das rhetorische Bild Bildregeln auf, es sitzt Formen auf, durch die Regen geht. Das rhetorische Bild sitzt Generationen von Bildern auf, von mir aus kann man sagen, dass es einer Generation von Bildern aufsitzt, nämlich dem Bereich, der das Bild auch ohne jene Intelligenz generiert, deren Künstlichkeit durch fleissiges Marketing markiert wird.
2.
Kein Bild, das keine Wiederholung eines Bildes ist. Kein Bild, das nicht technisch, artifiziell und künstlich generiert ist. Das gilt auch für die Bilder, die Gilbert Simondon in seiner Vorlesung zu Imagination und Invention in den Blick nimmt (schon im Titel der Vorlesung taucht ein Schlüsselbegriff der Rhetorik, nämlich der Begriff Invention auf).
Simondon nennt den Gegenstand seiner Vorlesung l'image mentale. Das wird auf deutsch teilweise mit 'das mentale Bild' übersetzt. Emmanuel Alloa wählt die Übersetzung 'das geistige Bild'. Simondon markiert mit seinem Begriff eine Unterscheidung, er qualifiziert das Bild aber nicht als etwas, was reiner Geist oder reine Mentalität, reine Idee wäre. Dieses Bild nistet in Körpern und Formen. L'image mentale ist ein Bild, das auch Form und Körper hat und durch das Übertragung stattfindet. Dieses Bild ist insoweit ein Trajekt, ein Träger, ein Trakt, eine Trasse, eine Gasse, eine Kasse, eine Bar, ein Riegel, ein Regen, ein Raster, ein Kassiber eventuell?
Dieses Bild regt etwas an, etwas auf oder etwas ab. Es bewegt etwas, auch sich bewegt es. Dieses Bild geistert, es geht von hier nach da und von da nach hier. Dieses Bild kann begeistern, kann erschrecken und dämonisch anstiften, musisch bis engelhaft reizen. Dieses Bild ist ein dynamisches Bild, ein Bild der Dynamik. Dieses Bild ist ein 'animalisches' oder 'animaisches', ein beseeltes Bild, eventuell eine Instanz oder eine Stanze? Das geistige Bild, ich übernehme Alloas Übersetzung hat auch Körper und Form. Was dieses Haben ist, wie man dieses Nisten, Hausen, Aufsitzen oder auch Beziehen verstehen soll, darauf wird in der Lektüre zu achten sein.
Damit wäre zu rechnen, wenn man Gilbert Simondons Text zu Imagination und Invention liest und auf den Begriff l'image mentale stösst. Ohne Körper kommt l'image mentale nicht vor, sei dieser Körper aus organischer oder anorganischer Chemie zusammengetzt, sei er Fleisch oder Schaltkreis. Ohne Stätte und Sichtung findet die Unterscheidung nicht statt, auch nicht die des Bildes. Ohne Operationsfeld keine Operation. Dieses Bild, l'image mental, könnte also ein Bild der Psyche sein, wenn Psyche der Name einer Faltung aus Körpern und Geistern ist.
Kalm
Gustav Kalm ist jetzt in Paris und wird dort quasi im Namen Bruno Latours werkeln, das freut mich sehr. Seine Arbeit zu Titelblättern, Manualen, Rhetorik hat mich interessiert, genauso wie die Art und Weise, wie er mit der Literatur zu Bildern, Recht und Kulturtechnik umgeht.
Wie wir das alle einmal gemacht haben, so setzt auch Kalm mit Thesen zur Ignoranz und zum Übersehen ein, also mit einem melancholischen Diskurs. Die Rechtswissenschaft hätte dies und das übersehen, wisse dieses und jenes nicht. Ich denke, dass es allmählich Zeit ist, sich von Thesen zu verabschieden, dass der Rechtswissenschaft etwas fehlen würde und dass sie darum etwas hätte. Denn es wundert jedes mal, dass die Autoren, die Lücke beklagen, nicht auf jene Quellen eingehen, die die Lücke füllen könnten. Oder dass Autoren erst sagen, zu einem bestimmten Thema gäbe es bisher keine Literatur und dass sie danach seitenweise Fussnoten und ein ellenlangs Literaturverzeichnis bieten.
Alles findet statt, alles passiert, nur nicht zu jeder Zeit und nicht überall, nicht bei jedem. Aber das müsste man mal mit ihm besprechen. Gustav Kalm macht dolle Sachen - und seltsamerweise weiß ich gerade nicht, ob ich ihm jemals live begegnet bin, kreuzende Wege gibt es genug.
Bildrhetorik
(...) Quoniam ergo rerum similes imagines esse oportet, ex omnibus rebus nosmet nobis similitudines eligere debemus. Duplices igitur similitudines esse debent, unae rerum, alterae verborum. Rerum similitudines exprimuntur, cum summatim ipsorum negotiorum imagines conparamus; verborum similitudines constituuntur, cum unius cuiusque nominis et vocabuli memoria imagine notatur.
Rei totius memoriam saepe una nota et imagine simplici conprehendimus; hoc modo, ut si accusator dixerit ab reo hominem veneno necatum, et hereditatis causa factum arguerit, et eius rei multos dixerit testes et conscios esse: si hoc primum, ut ad defendendum nobis expeditum <sit,> meminisse volemus, in primo loco rei totius imaginem conformabimus: aegrotum in lecto cubantem faciemus ipsum illum, de quo agetur, si formam eius detinebimus; si eum non, at aliquem aegrotum <non> de minimo loco sumemus, ut cito in mentem venire possit. Et reum ad lectum eius adstituemus, dextera poculum, sinistra tabulas, medico testiculos arietinos tenentem: hoc modo et testium et hereditatis et veneno necati memoriam habere poterimus. [34] Item deinceps cetera crimina ex ordine in locis ponemus; et, quotienscumque rem meminisse volemus, si formarum dispositione et imaginum diligenti notatione utemur, facile ea, quae volemus, memoria consequemur.

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Was wissen wir vom Recht?
1.
Man packt den Ochsen bei den Hörnern und die Menschen bei der Zunge. Und ist keins menschen gmuet so herdt, das lieblich reden nit bekert.
Rechtswissenschaft als Bildwissenschaft zu betreiben, das heißt, in meinem Fall, dass man sich mit den Techniken, Routinen und Verfahren befasst, die Recht und das Wissen vom Recht übertragen und teilen. Und dabei sieht man Bilder beteiligt. Wie stellt man sich und anderen das Recht vor? Wie stellt man es, her und dar?
Wie weiß man, wovon das Recht etwas weiß, wenn das Recht zum Beispiel etwas vom Menschen, Tieren und von Dingen, von Handlungen und Beziehungen, von Herrschaft , Bindung, Freiheit oder Verbrechen, von Gefahren und Zukunftschancen, von Schuld und Verantwortung sagt? Dabei sind Bilder beteiligt. Die oratorische Praxis ist graphisch, die Schrift ist graphisch, die Foren des Rechts operieren über die Einrichtungen von Sichtbarkeit, Bücher haben Schriftbilder, die Sprache ist voller Bilder, die Rechtskulturen haben u.a. "Menschenbilder" (Böckenförde), es treten Zeugen auf, es gibt Karten und Pläne, Diagramme und Bilder als streitbefangene Objekte. Dass das Recht gebildet wird, durch Bilder übertragen und geteilt wird, das wird im Denken und Handeln reflektiert, seitdem es Spuren davon gibt, nicht erst im griechischen Denken, aber seit dem so scharf, dass man ab dieser Zeit auch mit der Geschichte des Bilderstreites zu rechnen hat. Seitdem ist umstritten, was Recht und was Bilder sind. Bestritten werden mussten Bilder aber immer, von alleine oder von selbst tat sich mit ihnen und durch sie nichts.
Das Wissen vom Bild ist dabei nicht nur ein Wissen von Objekten, die traditionell den Status eines Bildes haben, wie etwa Wand- und Tafelbilder ("tabula picta"), die Illustrationen und Graphiken auf Papier, Fotografien oder Filme. Den deutschen Begriff in andere Sprachen zu übersetzen, das lässt den Begriff nicht zerfallen, auch nicht wie "modrige Pilze" ( Hofmannsthal). Das packt diesen Begriff nur aus und verteilt ihn, gibt ihn wem und was auch immer zurück, soweit, dass sogar noch Mythos und Logos als Übersetzungen möglich sind. Bild ist auch schema, epigraphé, figura, forma, eikon, eidos, eidolon, phantasia, visio, idea, doxa, imago, vestigium, umbra, pictura, descriptio, cirumscriptio, effigie, copia, argumentum, emblem, schild, Metapher, Sinnbild, Vorstellungsbild, kartina ... und so weiter und so fort. Die Liste ist nicht abschließbar.
Wer einwendet, dass Bilder oder Begriffe von ihnen unscharf seien, der ist denkfaul. Nicht nur die Schönheit liegt im Betrachter, die Unschärfe auch. Wer behauptet, irgendwer, und seien es Juristen, würde Bilder oder etwas von ihnen ignorieren, liefert auch nur eine Formel, auf der man sich denkfaul ausruhen könnte, wenn man es wollte. Die Formel, ein Bild sage mehr als tausend Worte, die sagt weniger als ein einziger Begriff. Ein Recht sagt mehr als 1000 Worte, na und nu? Ein Mensch sagt mehr als tausend Worte, sogar ein Stein sagt mehr als tausend Worte, nicht erst wenn man ihn fotografiert. Ein Autounfall sagt mehr als tausend Worte, nicht erst wenn der Polizist ihn skizziert. Dieser Spruch ist eine magische Formel, nur muss man sich nicht von jeder magischen Formel beeindrucken lassen.
Soll man den Begriff des Bildes weit fassen? Die Redewendung, den Bildbegriff 'weit zu fassen' ist ein Bild, das im juristischen Kontext nicht gut verwendet würde, wenn man damit Unterschiede platt oder Differenzen nicht mehr wahrnehmbar machen würde. Ein gutes Bild wäre diese Redewendung, wenn sie Diffenzen wahrnehmbar, verwendbar oder wendig (etwa auf historische Entwicklungen oder Vergleiche beziehbar) macht. Das heißt aber auch, dass man, wenn den Begriff weit fasst, weiter differenziert. Entscheidend im Zugriff auf Bild-und Rechtswissenschaft scheint mir, dass man zuerst einmal im Zugriff die Geschichte des Bilderstreites nicht unterschlägt und nicht so tut, als gäbe es in Gesellschaft Instanzen, die mehr über Bilder wissen würden, die ihr Wesen und ihre Eigenschaften kennen würden. Das Bild ist und bleibt ein umstrittenes Objekt, dass durch Verfahren als Bild bestritten oder gehändelt wird und das so 'als Bild erscheint'. Das es schneller oder langsamer, beständiger oder unbeständiger, eindeutiger oder mehrdeutiger, passionierter oder unpassionierter, rationaler oder irrationaler, schwieriger oder einfacher zu lesen als andere Objekte, als andere Medien seien, das ist Züge im Bilderstreit. Aus solchen Aussagen kann man Stellungen im Bilderstreit ablesen, aber nicht etwas über ein allgemeines Wesen der Bilder.
2.
Bild- und Rechtswissenschaft ist eine Wissenschaft der Bildung und Gestaltung von Normativität. Das heißt auch, dass man Normativität als den Effekt operationalisierter Differenz versteht, zum Beispiel als die Folge von Definitionen oder von Linienzügen. Normativität ist artifiziell, sie ist graphisch, sprachlich oder symbolisch vermittelt. Sie ist fingiert, her- und dargestellt. Man muss etwas vor das Gesetz, vor das Recht stellen, damit es eindringlich wird. Das Gesetz braucht ein Wort, Tafel und manchmal noch Präämbeln oder Lieder. Der Mensch braucht eine Maske und eine Person. Das Geschäft braucht Blicke, die sich kreuzen, eine Beobachtung des Anderen, es braucht perspektivische Apparate, es braucht zum Beispiel Foren, Messen und Märkte. Ohne Wahrnehmbarkeit ist das Recht nicht ausübbar. Die deutsche Sprache sagt, man würde Rechte wahrnehmen und meint damit ihre Ausübung, aber eben auch ihre Wahrnehmung.
2.
Die Rhetorik ist unter anderem eine Disziplin, das heißt, dass ihr Wissen nicht nur praktisch, nicht nur implizit, nicht nur tacit knowledge ist. Das alles ist Rhetorik auch. Man weiß was von Rhetorik, noch bevor man (korrekt) sprechen gelernt hat. Man weiß etwas von Rhetorik, aber nicht unbedingt im Medium des Begriffes. Das Wissen sitzt auch in den Knien, dem Handgelenk und den Fingerspitzen, in der Kehle und der Lunge, sogar in der Bühne und dem Hintergrund. Die Rhetorik ist aber auch eine Disziplin, sie ist institutionalisiert und professionalisiert worden, sie hat einen organisierten, wissenschaftlichen Apparat bekommen und zahlreiche Theorien.
In der Geschichte des Wissens vom Recht haben sich Rangfolgen ausgeprägt. Man unterscheidet zum Beispiel den Profi vom Laien, den Advokaten vom Orator, den Juristen vom Sekretär, den Theoretiker vom Praktiker. Das Wissen vom Recht ist immer sekundär, es ist nie unmittelbar, es ist immer technisch und medial vermittelt. Immer soll es folgen und folgen lassen. Aber mit diesen Rangfolgen wird auch versucht, das Wissen vom Recht zu monopolisieren und im Sekundären eine Priorität einzurichten.
Obschon also jedes Wissen vom Recht sekundär sein soll, hat sich unter anderem eine Vorstellung ausgeprägt, nach der es qualifiziertes Wissen vom Recht geben soll, das deswegen qualifiziert sei, weil es selbst Recht ist, und zwar Recht als Wissenschaft. Daneben soll es ein 'unqualifiziertes Wissen' vom Recht geben, das alles mögliche sein kann: äußerlich, kulturwissenschaftlich, laienhaft, privat, historisch, ausländisch, exotisch, philosophisch, schlau, literarisch, witzig, zynisch, eigensinnig, subjektiv, primitiv, philosophisch, feuilletonistisch, soziologisch, anthropologisch, biologisch, (meta-)physisch, archaich mathematisch, naturwissenschaftlich, religiös, traumhaft. Angeblich hat es keine Wissenschaft so erfolgreich geschafft, nur qualifizierte Subjekte in ihrem Namen sprechen zu lassen, wie die Rechtswissenschaft. Angeblich hat keine anderer Bereich seine Sprechen so verdoppelt, wie das Recht, über das man nicht einfach so, sondern juristisch sprechen soll. Die Rechtswissenschaft ist zugangs- und kompetenzfixiert, aber das, die Einzigartigkeiten, Unverwechselbarkeiten und Unaustauschbarkeiten, das alles hängt nur an Angeblichkeiten. Das Recht ist eigenschaftsfrei, darum passt es in unterschiedlichsten Zeiten und Räumen für unterschiedlichste Verhältnisse.
3.
Die Rhetorik rivalisiert, konkurriert und buhlt um das Wissen, das auch die Juristen Rechtswissenschaftler in Anspruch nehmen. Sie ist auch eine Wissenschaft von den Medien, Verfahren und (Kultur-)Techniken des Rechts vor den modernen Medien- und Kulturwissenschaften. Sie ist gleichzeitig eine Wissenschaft des Juridischen, eine juridische Wissenschaft. Historisch ist sie sogar selbst Rechtswissenschaft. In Maßen, die Konjunkturen unterliegen, wird die Rhetorik mal stärker, mal weniger stark auch rechtswissenschaftlich qualifiziert. Es ist fraglich, ob Rhetorik ein anderes Wissen ist und wie anders die Rhetorik ist. Es gibt umstrittene Thesen dazu, ob und wieweit die Wissenschaften vom Recht auseinandergegangen seien, wie reversibel die Entwicklung und wie porös und durchlässig das qualifizierte Wissen vom Recht geworden sei. Keine der damit aufgeworfenen Frage ist geklärt, alles ist umstritten. In der Moderne gibt es die Vorstellung, die Rechtswissenschaft habe ihr Wissen erfolgreich ausgesondert. Es gibt auch die Thesen, das sei nach der Moderne nicht mehr der Fall. Zur Aufgabe derRechtswissenschaft gehört es, das alles zu bezweifeln.
4.
Rhetorik ist auch eine Bildwissenschaft vor den modernen Bildwissenschaften. Für die Forschung und Lehre zur Bild- und Rechtswissenschaft findet man in der Rhetorik einen historisch 'kanonisierten' Bestand an Quellen und Literaturen. Das Forschungsprojekt zu 'Warburgs Staatstafeln' setzt das voraus.
Imaging
Evidenz ist ein Verfahren, das nicht nur vor Augen stellt, sondern auch vor Augen lädt, sogar vor Augen entladen und passieren lässt.
In diesem Text, der eine Übersetzung eines Kapitels aus dem Buch Bildregeln ist, beschäftige ich mich mit einer rhetorischen und parlamentarischen Szene, der Gesetzgebung zum Recht am eigenen Bild. Die These ist, dass die Gesetzgebung bildgebend ist und dass sie darin Kulturtechniken aufgreift, die historisch mit dem bildrhetorischen Begriff des decorum assoziiert wurden. Die Gesetzgebung ist eine Messe, eine Messung. 'Historische Normativätsregime' schlüpfen ins Recht, sie schlüpfen im Recht. Das moderne Bildrecht ist in dem Sinne 'nie modern gewesen', nicht in dem Sinne, dass das Dogma der Großen Trennung jemals zu einer evolutionären Errungenschaft oder gar einer Ausdifferenzierung geführt hätte. Gesetzgebung bildet - durch Bilder - Gesetze. Die Bilder wurden allenfalls, wenn überhaupt, in einem Freudschen Sinn verdrängt. Rechtswissenschaft ist Bildwissenschaft.
Rechte bilden
Rechte bilden und sie werden gebildet. Historisch prägen sich neben dem römischen Recht Literaturen aus, die weniger zu den Inhalten, mehr dazu sagen, wie das Recht als Äußeres übertragen und geteilt wird: in welche Worten, Bildern, Gesten, Szenen, Körpern, Gewändern, Masken, Formularen, Formeln, Flächen und Linien ist es effektiv? Auf welchen Operationsfeldern (Tafeln), in welchem Theater ist das Recht durch welche Verfahren effektiv? Spinoza stellt so eine Frage als Frage nach den Affekten und er sucht sich darauf eine geometrische Antwort. Die Effekte sind schräge, verwechselbare Verwandte der Affekte, sie kommen wie und als sie und anders vor, als Triebfedern und Gesetz, als remanentes Zeichen und Begriff, als Flusen im Kopf und Fundament im Herzen. Eine geometrische Antwort wird man auf die Frage nach der Effektivität vielleicht auch bekommen, aber auch geographische, seismische, meteorologische, biologische, kybernetische, poetische, multiplizite und multidisziplinäre, multilinguale und multiperspektivische Antworten. Effekte sind schräge und verwechselbare Verwandte von Kausalitäten und Einbildung, sie kommen wie und als sie und anders vor. Die Legitimität solcher Verwandtschaften ist ungeklärt.
Die rhetorischen Institutionen sammeln des Wissen über ein Know-How und über implizite Routinen, mit denen man verfahren kann, das heißt nach Luhmann: mit denen man Rechte her- und darstellen kann. Daneben gibt es die Manuale, Formel- oder Formularsammlung, oft aktenförmig organisiert wie die notitia dignitatum und der Kalender des Filocalus, die Normativität als graphische Technik aufbereiten und damit die Apparate, die Kanzleien und Sekretariate versorgen, in denen die juristischen Manöver beraten und verwaltet werden. Die graphische Technik zieht den Raum und die Zeit ein, sie adressiert/datiert und polarisiert das Wissen, sie sortiert und mustert es, drängt hier, schiebt da auf und verzögert dort. Meine Überlegungen verstehen die rhetorischen Institutionen und die graphischen Techniken als Teil einer Archäologie des Rechts und als Teil einer Archäologie juridischer Epistemologie. Ich ignoriere die Theorien der Ausdifferenzierung nicht und nicht das Dogma der großen Trennung. Wie ein guter Dogmatiker gehe ich aber davon aus, dass es das zum Schein gibt - und insoweit frage ich nach der Effektivität und er Sekundarität der Trennungen, nach Übersetzbarkeiten und Übertragbarkeiten, nach Teilbarkeiten.
2.
An Schlieffens Graphen zu rhetorischen Kategorien ist u.a. interessant, wie Äußerlichkeiten des Layouts, des Schriftbildes in Werte übersetzt werden.
Die Methode zählt auf der Grundlagen von Einteilung in Druckseiten, sie macht die Papierseite eines amtlich veröffentlichten Urteils zu einer rhetorischen Maßeinheit - die wiederum daran hängt, dass die Urteile standardisiert auf standardisiertem Papier gedruckt werden. Die digitalen Publikationen zählen heute nicht mehr nach Seiten, sondern nach Randnummern/ Textblöcken und Sätzen (wie man das aus der antiken Literatur kennt, die ihre Adressen über multilinguale Übersetzbarkeit und breite Editionsgeschichten, nicht über standardisiertes Schriftbild amtlicher Editionen organisieren muss). Man lernt mit den Graphen schon etwas über Geschichte und Theorie von logos, ethos und pathos, aber mindestens genauso viel über eine 'Nationalisierung' der Rhetorik und über Zusammenhänge zwischen amtlichem Schriftbild und Bildung von Maßen.
Diese Graphen sind nicht willkürlich, sie entstehen nicht aus der Homogenität und Leere, nicht aus dem schöpferisch souveränen Erfindergeist, nicht aus einer 'elementaren Unbestimmtheit', schon gar nicht aus modernen Beliebigkeit heraus. Solche Graphen verlängern keine Traditionen. Solche Graphen sitzen einer Geschichte, einem Geschichte auf, die/ das niemals 'homogen und leer', niemals 'heterogen und erfüllt' ist. In dieser, diesem Geschichte interessieren mich kleine Objekte, weil in ihnen die Details sich spannen.