
seen from Malaysia

seen from United States
seen from Russia
seen from United States

seen from United States
seen from United States
seen from Netherlands
seen from Egypt

seen from United States

seen from Singapore
seen from United States

seen from Germany

seen from United States

seen from Russia

seen from Colombia

seen from United States

seen from Germany
seen from United States
seen from Malaysia
seen from TĂŒrkiye

Anya is live and ready to show you everything. Watch her strip, dance, and perform exclusive shows just for you. Interact in real-time and make your fantasies come true.
Free to watch âą No registration required âą HD streaming
phantom, 2018, Lambdaprint, Diasec, from: Aufsicht. . #contemporaryart #nature #michaelkoch #art #photography #fall #autumn #trees #woods #forest #fotografie #phantom #aufsicht #contemporaryphotography #phantomschmerz https://www.instagram.com/p/BpeJJ4_gVLE/?utm_source=ig_tumblr_share&igshid=t1pch3pvbe9y
Ikarus, 2017, Lambdaprint. . #contemporaryart #michaelkoch #art #photography #fotografie #nature #bird #lament #ikarus #aufsicht #fineart #contemporaryphotography
Mata # 1, 2017, Lambdaprint, Diasec, from: Aufsicht. . #contemporaryart #art #michaelkoch #photography #fotografie #forest #wald #woods #nature #trees #mata #aufsicht #contemporaryphotography #fineart
đ ĂberraschungsâTipp

Anya is live and ready to show you everything. Watch her strip, dance, and perform exclusive shows just for you. Interact in real-time and make your fantasies come true.
Free to watch âą No registration required âą HD streaming
Das Sprechzimmer der Nonnen im Kloster San Zaccaria, Francesco Guardi, um 1745/1750, Ăl auf Leinwand, 108 mal 208 cm, Caâ Rezzonico
Bei den Provveditori sopra i Monasteri handelte es sich um die Vertreter einer am 17. September 1521 gegrĂŒndeten, behördenartigen Institution der Republik Venedig, die die Klöster der Stadt zu beaufsichtigen hatte. Entgegen der Bezeichnung lag ihre Aufgabe jedoch ausschlieĂlich darin, die Nonnenklöster der Stadt zu beaufsichtigen, da man der Ansicht war, dass die regelgemĂ€Ăe LebensfĂŒhrung der Nonnen von entscheidender Bedeutung fĂŒr das VerhĂ€ltnis zu Gott sei, der bei Zuwiderhandlung die gesamte Stadt bestrafen könnte. Die Einrichtung bestand bis zum Ende der Republik im Jahr 1797.
Hintergrund
Adlige Frauen als gezwungene Klosterinsassinnen
Der venezianische Staat sah seine Existenz durch Ă€uĂere und innere Bedrohungen gefĂ€hrdet. Um dabei die göttliche Hilfe nicht zu verlieren, erschien es von gröĂter Bedeutung zu sein, dafĂŒr zu sorgen, dass dessen moralische Forderungen erfĂŒllt wurden. Dazu gehörte vor allem die Einhaltung von GelĂŒbden und Eiden, die auch der Bindung an den Staat nutzbar gemacht wurden, indem die Bevölkerung durch öffentliche Vereidigungsrituale auf ihn âeingeschworenâ wurde. Die Brisanz dieser GrundsĂ€tze erwies sich vor allem in Zeiten politischer und militĂ€rischer Bedrohung, oder in Zeiten schwerer Epidemien, die ja vielfach als Strafe Gottes fĂŒr Fehlverhalten gedeutet wurden. Infolgedessen galt es insbesondere, in geistlichen Anstalten, wie den Klöstern, verschĂ€rfte moralische Anforderungen zu stellen. Girolamo Priuli drĂŒckte das imaginierte unmittelbare VerhĂ€ltnis von Klostermoral und Staatsgeschick nach der katastrophalen Niederlage von 1509 in der Schlacht von Agnadello in seinen Diarii so aus: âPer il peccato gravissimo di queste monache meretrice se judichava fusse proceduto in grande parte la ruina del Statto Venetoâ (sinngemĂ€Ă: die ĂŒberaus schweren SĂŒnden dieser Nonnen-Huren hielt man fĂŒr die Ursache des Ruins des venezianischen Staates).
Ăber die Zahl der Nonnen in Venedig am Anfang des 16. Jahrhunderts fehlen genaue Angaben, doch nach den Nota di tutte le Anime esistenti nella CittĂ di Venezia nellâAnno 1586 gab es zu dieser Zeit in Venedig 2.408 Nonnen. 1606 waren es 2.082, 1642 zĂ€hlte man 2.905. Danach sank die Zahl der Nonnen kontinuierlich.
Dabei entstammten zwei Drittel bis drei Viertel der Nonnen adligen HĂ€usern. In San Zaccaria, einem der angesehensten Klöster, waren 1609 ausschlieĂlich Adlige untergebracht, insgesamt 70 Frauen. In Santa Caterina stammte 1616 nur eine einzige unter den 100 Nonnen aus nichtadligem Haus. Ebenso sah es in den Klöstern S. Alvise, S. Andrea und Spirito Santo aus, wo 94 % der Nonnen adlig waren. Dabei zogen die Familien Benediktiner- und Augustinerklöster den Franziskanerklöstern vor. Die strengeren und auf Klausur beharrenden Klöster der Karmeliterinnen, der Kapuziner und der Serviten wurden gĂ€nzlich gemieden. Auch bevorzugten die Adelsclans bestimmte Klöster, in denen sie ihre Angehörigen ĂŒblicherweise unterbrachten. So gingen die Morosini meist nach Spirito Santo, die Contarini nach Santa Caterina, hingegen bevorzugten Foscarini, Gradenigo oder auch Morosini wiederum San Zaccaria. Dabei ging zwischen 1550 und 1650 mehr als die HĂ€lfte der Töchter dieser HĂ€user ins Kloster, die ĂŒbrigen sollten verheiratet werden, was jedoch vielfach an adĂ€quaten Ehepartnern scheiterte, die in den Augen der FamilienoberhĂ€upter standesgemÀà waren â oder sie wurden an BĂŒrgerliche verheiratet, die entsprechend erhöhte Morgengaben einbrachten. So befanden sich 1581 54 % der adligen Frauen in Klöstern, wobei jedermann bekannt war, dass diese Aufenthalte ĂŒberwiegend erzwungen waren.
WĂ€hrend es zwischen 1560 und 1574 noch zu 40 adligen Hochzeiten kam, fiel diese Zahl im 17. Jahrhundert weiter auf nur mehr 28. Auf diese Art, also mit der externen Verehelichung der Töchter, um eine rein mĂ€nnliche Erblinie aufrechtzuerhalten, auf die der Schwiegersohn und erst recht die verehelichte Tochter keinen Zugriff hatte, hielten die Familien zwar ihr Vermögen in der mĂ€nnlichen Linie beisammen, doch starben viele der Familien bei dieser Heiratspolitik einfach aus. Diese Art des Ehrentausches, der ja zu Gegengaben verpflichtete, und der unter Abtretung eines enormen Teiles des Familienvermögens vonstattenging, hatte zudem dadurch das Potenzial, die Familien aussterben zu lassen, dass Gaben, die sich aufgrund der gewaltigen Dotationen nicht mehr kompensieren lieĂen, gewissermaĂen âzerstörtâ werden mussten, indem man die âGabenâ ins Kloster zwang. Dieses Zerstörungspotential ist dabei enorm hoch: Die Zahl der Mitglieder im GroĂen Rat, wo alle erwachsenen, mĂ€nnlichen Adligen Sitz und Stimme hatten, verminderte sich dadurch zwischen 1550 und 1650 von 2500 auf 1500, also um 40 %.
Den Zeitgenossen war die Problematik der gezwungenen Nonnen wohl bewusst, und so versuchte der Senat mit Gesetzen in den Jahren 1420, 1505, 1535, 1551 und 1575 gegen die immer gewaltiger werdenden Ausstattungen anzugehen. Deren gewaltige Kosten beliefen sich Ende des 16. Jahrhunderts auf bis zu 10.000 Dukaten, im frĂŒhen 17. Jahrhundert konnten es bis zu 40.000 sein. Die Versuche des Senats von 1420, eine Obergrenze bei 1600 Dukaten einzuziehen, von 1505 bei 3.000 oder von 1575 bei 6.000, blieben ohne Erfolg.
Die Rolle des Staates und des Patriarchen wÀhrend der Gegenreformation
Schon vor der Reformation beklagten Prediger zunehmend die Situation in den Klöstern. Gezwungene Nonnen lebten gemeinsam mit solchen, die ihre Lebensrolle im Kloster suchten, die Klausur und die Residenzpflicht wurden missachtet. 1497 ĂŒberspitzte der Prediger Thimoteo da Luca, indem er behauptete, dass dem Besucher der Stadt die Nonnenklöster als âprostribuli e bordeli publiciâ angeboten wĂŒrden.[8] 1519 kam es auf Initiative des Patriarchen Antonio Contarini zu Reformen, die die Verweltlichung der Klöster umkehren sollten. Sie zielten auf die Unterstellung unter strenge Observanz und die Durchsetzung der Klausur. Die Nonnen und ihre Angehörigen protestierten beim Dogen Leonardo Loredan, doch dieser lehnte ab. Der Patriarch lieĂ RĂ€umlichkeiten fĂŒr die Observantinnen einrichten, so dass die Klöster gespalten waren. Die Nonnen riefen den Papst an, und lĂ€uteten den ganzen Tag die Glocken, als dieser am 27. Juni 1519 die zwangsweise Einquartierung der Observantinnen gegen den Willen der anderen Nonnen untersagte. Doge, Senat und Rat der Zehn bauten jedoch weiterhin auf die Reformanweisungen und lehnten das pĂ€pstliche Breve ab. Noch im August 1521 protestierte die Ăbtissin Clara Donato gemeinsam mit den drei Klöstern, die sich der Reform nicht fĂŒgen wollten, nĂ€mlich S. Zaccaria, S. Maria della Celestia und S. Marta, vergeblich gemeinsam mit Familienangehörigen gegen das staatliche und kirchliche Vorgehen. SchlieĂlich bedrohte der Patriarch jeden mit der Exkommunikation, der es wagte, weiterhin Widerstand gegen sein Vorgehen zu leisten. Am 17. September 1521 wurde unter Leitung von drei Adligen das Institut der âProvveditori sopra i Monasteriâ eingerichtet, womit die Nonnenklöster, ohne dies explizit im Titel auszudrĂŒcken, unter staatliche Aufsicht kamen.
Francesco Guardi, Osterprozession des Dogen nach San Zaccaria, um 1775â80, Ăl auf Leinwand, 67 Ă 98 cm, Louvre
Als die ersten Protestanten Venedig erreichten, lehnten sie das Leben der Nonnen ab, jedoch nicht nur wegen des in ihren Augen anrĂŒchigen Lebensstils, sondern weil dort nicht Kontemplation, sondern UntĂ€tigkeit herrschte, die ganz von selbst zu Langeweile und luxuria fĂŒhrte, ein Begriff, unter dem jede Art von ungebĂŒhrlichem Verhalten subsumiert wurde. Selbst wenn dort Kontemplation geĂŒbt wurde, so war in ihren Augen das weltliche Leben als Ehefrau dennoch nĂŒtzlicher fĂŒr die Gesellschaft. Luther selbst hatte den Augustinerhabit abgelegt und die Nonne Katharina von Bora geheiratet, die protestantischen Staaten lösten die Klöster auf.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der enormen Erfolge der neuen Konfession reagierte das Konzil von Trient, indem es das monastische Leben verteidigte, aber versuchte, die Verweltlichung und die inzwischen als abtrĂ€glich aufgefassten Aspekte des Klosterlebens, insbesondere das temporĂ€re Verlassen des Klosters durch die Insassinnen, den Zugang in die Klöster von auĂen und die VerfĂŒgung der Frauen ĂŒber ihren Körper einzuschrĂ€nken; hinzu kamen der Verzicht auf persönliches Eigentum, ein Mindestalter von 16 Jahren fĂŒr die Profess, eine Art Probejahr sowie eine Feststellung der Freiwilligkeit des Klosteraufenthalts (Decretum de regularibus et monialibus, 1563). Die AbschlieĂung im Kloster wurde zum Kontrollmittel der Keuschheit, eine Regulierung, die der jeweilige Bischof zu ĂŒberwachen hatte. Doch galten diese BeschrĂ€nkungen erst ab der Ablegung der Profess.
Es entstand eine Zweiteilung der Klosterwelt, nĂ€mlich in geschlossene Konvente, die die geĂ€nderten Regeln zu beachten hatten, und offenere, die seit jeher eigene Regularien pflegten, oder die gar keine Klausur kannten, deren Orden jedoch anerkannt waren. Die Frage erhob sich, ob eine Bulle von 1298 nun auf alle Frauenklöster Anwendung finden sollte, in der die Klausur fĂŒr sĂ€mtliche Einrichtungen gefordert worden war â ohne nennenswerte Auswirkungen auf die RealitĂ€t. Erst mit einer Bulle Papst Pius V. (Circa pastoralis, 1566) entschied sich die KirchenfĂŒhrung fĂŒr eine restriktive Auslegung. Dies betraf nun auch die Tertiarierinnen. Auch legitime GrĂŒnde, auch nur kurzfristig das Kloster zu verlassen, wurden drastisch eingeschrĂ€nkt. Ab 1570 galten nur noch Feuer, eine Epidemie oder die Lepra als anerkannte GrĂŒnde. Die GebĂ€ude wurden nunmehr zunehmend mit Mauern umgeben, Fenster und TĂŒren vergittert. Damit waren die Bettelorden, die auf AuĂenkontakte angewiesen waren, nicht mehr existenzfĂ€hig, jedenfalls nicht mehr in Form von Nonnenklöstern.
Wichtigstes Mittel der Kontrolle wurde die Visitation durch den Patriarchen. Bei dieser Gelegenheit wurden Gitter, Portale, Fenster und Riegel geprĂŒft, dann der BĂŒcherbestand. Die Beschwerden der Nonnen wurden angehört â den dabei erstellten Protokollen verdanken wir tiefere Einblicke in das Klosterleben. Auch die Frage nach Besuchern wurde gestellt, denn die Nonnen durften nur von bestimmten MĂ€nnern besucht werden, nĂ€mlich von den VĂ€tern, BrĂŒdern und Onkeln ersten Grades. Alle GesprĂ€che mit den Verwandten wurden mitgehört. Dabei wurde untersagt, Verwandte durch Umarmung oder KĂŒsse zu begrĂŒĂen, oder sonst wie der Freude ĂŒbermĂ€Ăigen Ausdruck zu geben. Auch dort, wo die Profession der mĂ€nnlichen Besucher einen Besuch gebot, wie bei Ărzten, brauchten sie eine Erlaubnis, und sie mussten von gutem Ruf und mindestens 40 Jahre alt sein. SĂ€mtliche MĂ€nner, die im Kloster Arbeit zu verrichten hatten, wie Handwerker, bedurften einer besonderen Erlaubnis. SexualitĂ€t unter Frauen wurde zwar hin und wieder bemerkt und versucht zu unterbinden, jedoch störte diese in den Augen des Patriarchen weniger die Klosterordnung und das Bild der Klöster nach auĂen. Eher wurde die Frage der Haartracht zum Inhalt von Anordnungen, ebenso wie das Entfernen von Kristallfenstern, denn sie konnten als Spiegel dienen. Um Anforderungen nach Unterwerfung durchzusetzen, konnte der Kontakt innerhalb des Klosters untersagt werden, so dass nur noch zur Ermahnung bereite Nonnen die âSĂŒnderinâ besuchen durften, bis sie buĂfertig, reuig und beschĂ€mt oder gedemĂŒtigt (humiliata) war.
Die Provveditori sopra i monasteri
Die Kontrolle ĂŒber die Klöster oblag bis 1521 dem Rat der Zehn. In diesem Jahr wurde sie den drei Provveditori sopra Monasteri ĂŒbertragen, zunĂ€chst als eine vorlĂ€ufige Einrichtung, ab 1528 als dauerhafte Institution. Dabei waren die Provveditori von Anfang an nur fĂŒr die Nonnenklöster zustĂ€ndig. Bis 1536 wĂ€hlte man dazu drei Angehörige des Rates der Zehn, ab 1551 entstammten die Provveditori dem Senat, jedoch hatten diese drei MĂ€nner weiterhin Zugang zum Rat der Zehn, und zwar dann, wenn dieser Rat im Rahmen der von den Provveditori angestrengten Verfahren ein Urteil zu fĂ€llen hatte. Die Provveditori hatten gegen Angehörige der Kirche Entscheidungsfreiheit, sie durften allerdings kein Todesurteil fĂ€llen. Ihre Grenze fand die ZustĂ€ndigkeit zudem dort, wo die des Patriarchen einsetzte, das heiĂt vor allem bei den Nonnen selbst.
Nach 1509 ging man zunĂ€chst gegen die monachini vor, MĂ€nner, die sexuelle Kontakte (comercio carnal) zu Nonnen unterhielten oder diesen den Hof machten. Dabei stand auf sexuelle Kontakte die unbegrenzte Verbannung aus Venedig, auf den Bruch der Klausur eine Verbannung auf zehn Jahre. Hatten Ruderer oder sonstige Helfer eine Nonne bei der Flucht aus dem Kloster unterstĂŒtzt, so drohte ihnen ein halbes Jahr GefĂ€ngnis. Bereits 1514 ruderte der Rat der Zehn insofern zurĂŒck, als die Frage des Geschlechtsverkehrs keinerlei PrioritĂ€t mehr vor dem Bruch der Klausur erhielt. Doch mit der Gegenreformation steigerte die Serenissima das StrafmaĂ sukzessive, so dass 1605 nicht mehr nur die Todesstrafe auf sexuelle Kontakte stand, sondern schon auf den Bruch der Klausur.
Am 29. Juli 1568 untersagten die Provveditori dem Advokaten Modesto di Tivali, sich mit den Nonnen von S. Anna auch nur zu unterhalten. Eine anonyme Denunziation behauptete wenige Tage spĂ€ter, Modesto habe sich drei oder vier Mal ĂŒber die Anordnung hinweggesetzt. Zeugenbefragungen ergaben, dass er sich meist zusammen mit Piero Spicier dort aufgehalten hatte, der gleichfalls ermahnt wurde. Obwohl Modesto als Anwalt fĂŒr die Nonnen tĂ€tig war, wurde er zu einem Monat GefĂ€ngnis verurteilt.
Die Krypta im Jahr 2007. Sie steht wohl dauerhaft unter Wasser.
Doch nicht nur MĂ€nner wurden vor das Gericht gezogen, sondern auch Frauen mit in ihrer Zeit zweifelhaftem Ruf. So wurde die Hure Novella Albanese am 30. November 1611 anonym denunziert, sie habe eine adlige Frau beschimpft. Einer der Zeugen behauptete, sie hĂ€ufiger im Kloster S. Girolamo gesehen zu haben. Erst am 4. Mai 1612 wurde Novella selbst befragt. Sie behauptete, nur die Kirche zum Beten aufgesucht zu haben, nicht jedoch RĂ€umlichkeiten des Klosters. HĂ€tte sie gewusst, dass es Frauen ihres Rufes untersagt war, derlei Kirchen aufzusuchen, hĂ€tte sie dies unterlassen. Dennoch erhielt sie eine Geldstrafe von 100 Dukaten, dazu ein halbes Jahr GefĂ€ngnis, das sie jedoch fĂŒr 50 Dukaten abgelten konnte.
Am 14. Juni 1611 stand der junge FrĂŒchteverkĂ€ufer Battista di Zuane vor Gericht, weil er vor den Mauern von S. Anna in Castello obszöne Lieder gesungen, wĂ€hrend er sein Boot gerudert hatte. Er musste die Prozesskosten tragen und wurde sechs Monate eingesperrt. Im Staatsarchiv Venedig sind zahlreiche FĂ€lle dieser Art zu finden, die jedoch nur selten mit den vorgesehenen, ĂŒberaus harten Strafen sanktioniert wurden. Entgegen den gesetzlichen Vorgaben wurden also nicht pauschal Todesurteile ausgesprochen, sondern die genauen UmstĂ€nde und HergĂ€nge beurteilt.
Allerdings kam es zwischen 1608 und 1619 zu einer Reihe von verhĂ€ltnismĂ€Ăig harten Strafen. Dies galt etwa fĂŒr Battista Mariner und seine Frau Meneghina. Die beiden hatten einer Nonne zur Flucht verholfen, die sich in einen Adligen verliebt hatte. Battista sollte entweder fĂŒr 15 Jahre aus Venedig verbannt werden oder sich innerhalb von zwei Monaten nach der Verurteilung beim Rat der Zehn einfinden, um 18 Monate auf einer Galeere zu rudern, mit Ketten an den FĂŒĂen. Seiner Frau jedoch sollten die Nase und die Ohren abgeschnitten werden, nachdem sie öffentlich zur Schau gestellt worden war, um sie dann fĂŒr 15 Jahre zu verbannen. Ăhnlich hart wurde Zuanne Gobo bestraft, weil er Liebesbriefe ĂŒberbracht hatte, jedoch blieben seine Ohren verschont, er wurde zudem nur fĂŒnf Jahre aus Venedig verbannt.
Ăber die verurteilten und reuigen Nonnen ist sehr viel weniger bekannt, weil sie nach dem Verfahren in die Obhut des Patriarchen gegeben wurden. Doch die Akten im Archivio storico del Patriarcato di Venezia wurden im 19. Jahrhundert vernichtet.
Unabwendbar wurde die Einmischung der staatlichen Institutionen, wenn es um die Frage des Geschlechtsverkehrs mit Nonnen ging, insbesondere, wenn es dabei zu einer Schwangerschaft kam. Am 24. Juli 1564 erhielten die Provveditori einen Brief der Ăbtissin des Klosters S. Maffio di Mazzorbo, in dem die Klostervorsteherin sich ĂŒber die Schwestern Giustina und Catherina Corner beklagte. Caterina hatte einen Sohn zur Welt gebracht, doch hatten ihre einflussreichen Verwandten dafĂŒr gesorgt, dass es nicht zu einer offiziellen Reaktion kam. Als auch die Schwester sich in âskandalöserâ Weise verhielt, verlangten die ĂŒbrigen Nonnen ihre Entfernung aus dem Haus. Die Provveditori entsandten einen UnterhĂ€ndler zum in ihren Augen eher kompromissbereiten Patriarchen, um die RĂŒckkehr zu verhindern, die fĂŒr weitere Unruhe im Kloster gesorgt hĂ€tte. Der Patriarch bevorzugte die RĂŒckkehr der Nonne, wenn sie auch einige Jahre im dortigen GefĂ€ngnis verbringen sollte. Der weitere Vorgang ist nicht bekannt.
1614 sah sich der Patriarch angesichts der Klage der Ăbtissin von S. Zaccaria, wo nur Adlige lebten, ĂŒber die 45-jĂ€hrige Nonne Laura Querini gezwungen einzugreifen, zumal er das Loch in der Klostermauer, durch das zwei junge MĂ€nner eingelassen worden waren, selbst inspiziert hatte. Einer von den beiden war nur einmal im Kloster, um mit Schwester Zaccaria, einer 25 Jahre alten Eingeweihten und Helferin, Geschlechtsverkehr zu haben, sein Cousin Zuanne Cocco hingegen sei einmal in einer Kammer fĂŒr 10 oder 12 Tage untergebracht gewesen, zu der nur Laura Querini Zugang hatte, die die SchlĂŒsselgewalt besaĂ. Ăbtissin Andriana Gradenico befahl Laura die Kammer zu öffnen, doch behauptete diese, ihr sei der SchlĂŒssel entwendet worden. Bis zur Ankunft des Patriarchen wurden die beiden Frauen eingesperrt. Bei der Befragung berichtete Laura, dass sie schon als kleines MĂ€dchen in verschiedenen Klostern gewesen sei, und wie sie die Profess âmit dem Munde, aber nicht mit dem Herzenâ abgelegt habe. Sie habe sich bei Besuchen im Kloster in den mehr als 20 Jahre jĂŒngeren Zuanne verliebt. SchlieĂlich hĂ€tten die beiden Frauen mehr als einen Monat lang ein Loch durch die Mauer gegraben. Es stellte sich zudem heraus, dass âdie Nenaâ und ihr Ehemann die externe Vermittlung von MĂ€nnern organisiert hatten. Die Provveditori ordneten die Verhaftung der beiden Liebhaber und âder Nenaâ an. Letztere hieĂ Antonia und sie war die Ehefrau des Zulian Marangon, eines Arbeiters im Arsenal. Als Laura die Namen der MĂ€nner nicht angeben wollte, wurde sie auf Anordnung des Rates der Zehn mit der Folter bedroht, woraufhin sie gestand, auch die Liebhaberin von Andrea Foscarini gewesen zu sein, eines Adligen. Zu diesem hatte sie Kontakt mit Hilfe âder Nenaâ und ihres Mannes aufgenommen, doch behauptete sie, die beiden hĂ€tten dies unter der Annahme getan, er sei ein Verwandter, dem sie Geschenke und Briefe zukommen lassen wolle. Auch Helfer, wie ein Ruderer namens Mario, seien ohne Kenntnis ihrer wirklichen Ziele gewesen. Ein weiterer Mann, Alvise Zorzi, der gleichfalls im Kloster gewesen war, wurde durch Urteil der Provveditori auf Lebenszeit verbannt, ebenso wie der Foscarini. Zulian wurde mit acht Jahren Galeere bestraft. Antonia sollte ausgepeitscht werden und dabei mit einem Schild mit der Aufschrift âPer li SS. Prov. Sopra li Monasteriâ behĂ€ngt werden. Sollte sie jemals wieder Kontakt zu einem Frauenkloster aufnehmen, wĂŒrden ihr Nase und Ohren auf dem Markusplatz abgeschnitten.
Wie in den meisten FĂ€llen war der Befragungsaufwand und die daraus resultierenden Strafen bei den Laien und MĂ€nnern deutlich höher, als bei den Frauen, fĂŒr die der Patriarch zustĂ€ndig war. Letztere wurden meist mit einer GefĂ€ngnisstrafe innerhalb des Klosters belegt, da ihnen weniger ein eigener Wille zugestanden wurde, selbst wenn sie zu Protokoll gaben, völlig souverĂ€n und aus eigenem Antrieb gehandelt zu haben, ja wie Laura, sogar den âRuinâ des Beschuldigten Foscarini verhindern wollten. Die Jurisprudenz der Zeit glaubte zudem, dass angesichts der stĂ€rkeren sexuellen Antriebe und des schwĂ€cheren Willens der Frauen die Last klösterlichen Lebens fĂŒr diese viel schwerer zu tragen war. Kardinal Giovan Battista De Luca erkannte zudem, dass Nonnen, die sowieso gegen ihren Willen im Kloster eingesperrt waren, nicht vor der Flucht zurĂŒckschreckten, da sie nur fĂŒrchten mussten, wieder eingesperrt zu werden.
Provveditori sopra i Monasteri â Wikipedia
Flug ĂŒber die OstseekĂŒste Mecklenburgs
Neue Luftbilder von der KĂŒste
kurz vor der groĂen NatoĂŒbung war es endlich so weit. Ich konnte von Wittenburg an die OstseekĂŒste fliegen. Hier sind erste Impressionen. Schon bald ist die OstseekĂŒste Mecklenburgs ein Nationales Naturmonument. Luftbild Mecklenburgs Inselreich Blick auf Mecklenburgs Inselreich Luftbild Mecklenburgs Inselreich Luftbild Mecklenburgs KĂŒste Luftbild Mecklenburgs Flachwasserzone an derâŠ
View On WordPress