Gewalt und Manipulation: Emreh S. und die Frauen in seinem Leben
Ende November fand ein Prozess vor dem Siegener Schöffengericht statt, der einen erschreckenden Einblick in gewalttÀtige Beziehungen unter jungen Menschen gab.
Der 30-jÀhrige Emreh S. soll nicht nur zwei seiner Ex-Freundinnen mehrfach geschlagen haben, sondern auch Bekannte von einer, nur weil sie mit der jungen Frau in Kontakt standen. Eines der MÀdchen soll er laut Anklage auch gezwungen haben, ihre Anzeige gegen ihn schriftlich zu revidieren.
Der Mutter dieser Ex-Freundin schickte er ein pornografisches Bild und Video, das ihn mit ihrer Tochter zeigt, und verhöhnte sie. Diesen Vorwurf gestand der 30-JĂ€hrige am zweiten Verhandlungstag nach der Aussage des MĂ€dchens. Er habe ihre Mutter provozieren wollen â offenbar war es ihm gelungen.
Bis auf die BestĂ€tigung dieses GestĂ€ndnisses macht Emreh S. im Prozess von seinem Recht zu schweigen Gebrauch oder lĂ€sst seinen Verteidiger fĂŒr sich sprechen.
Bereits im Februar dieses Jahres wurde der 30-jĂ€hrige Siegener wegen brutaler Ăbergriffe gegenĂŒber einer seiner Ex-Freundinnen zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zunĂ€chst wegen weiterer anhĂ€ngiger Verfahren und eines RĂŒckenleidens des Mannes aufgeschoben.
Damals schlug er einer 23-JÀhrigen, die auch bei der Verhandlung im November als GeschÀdigte in einem weiteren Vorfall angehört wurde, im Rahmen eines Streites in ihrem Auto mit einem Parfumflakon derart hart ins Gesicht, dass ihr Auge fast völlig zuschwoll.
Nur wenige Wochen spĂ€ter schlug er ihr im Wagen nicht nur wieder den Flakon gegen den Kopf, sondern stach ihr auch viermal mit einem kleineren Taschenmesser in den Oberschenkel. Bei seiner Verurteilung im FrĂŒhjahr war er bereits einschlĂ€gig vorbestraft und stand bei den dort besprochenen Taten unter laufender BewĂ€hrung.
Seit 2014 sammelte Emreh S. 14 Vorstrafen. Mehrfache Körperverletzungen und Nötigungen, aber auch VerstöĂe gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz und Gewaltschutzgesetz, Erpressung und Fahren ohne Fahrerlaubnis stehen in seinem Bundeszentralregister.
Sein BewĂ€hrungshelfer untermauerte, dass Gewalt in Beziehungen ein wiederkehrendes Muster in der Delinquenz seines Klienten sei. Aber genau dieses Thema hĂ€tte der 30-JĂ€hrige âauf Anraten seines Anwaltsâ aus den GesprĂ€chen mit seinem BewĂ€hrungshelfer ausgeklammert, als die beiden nach einer U-Haft im Jahr 2022 begannen, zusammenzuarbeiten.
Da war Emreh auch schon klar, dass er bei seinem nĂ€chsten Termin vor Gericht eine Haftstrafe kassieren wird. Er hatte offen kommuniziert, dass er mit der BewĂ€hrungshilfe âFakten und Zeit schaffenâ wolle.
Dort arbeitete er â bis auf das Ausklammern der Gewaltproblematik â laut seinem BewĂ€hrungshelfer auch freundlich und kooperativ mit, was im Widerspruch zu den neuen Taten steht. Auch nach dem Vorfall, der letztlich das Vertrauen in die BewĂ€hrungshilfe zerstörte, rief er diesen an und versicherte ihm trotzdem, weiterhin seine Auflagen erfĂŒllen zu wollen.
Besagter Vorfall sei bisher in der Karriere des Sozialarbeiters âeinzigartigâ. Die Siegener Polizei kĂŒndigte ihm telefonisch an, dass sie plant, dem 30-JĂ€hrigen und vor allem seinem Handy bei seinem nĂ€chsten Termin mithilfe eines Sondereinsatzkommandos habhaft zu werden.
Der BewĂ€hrungshelfer war strikt dagegen. Immerhin steht fĂŒr ihn das Vertrauen seiner Klienten auf dem Spiel. Aber die Kreispolizeibehörde ignorierte seine Bitte. Nach dem nĂ€chsten Termin erfolgte im Treppenhaus der Einrichtung der Zugriff durch maskierte Beamte. Dabei sollen sie nicht zimperlich gewesen sein. Der Sozialarbeiter konnte die Schreie des 30-JĂ€hrigen aus seinem BĂŒro hören; sein RĂŒckenleiden habe sich durch die Aktion verschlimmert.
Der BewĂ€hrungshelfer empfahl: âDass das Thema Frauen und Hierarchie mal ein Profi bewerten sollâ, und, wenn es zu weiteren Verfahren wegen derartiger Taten kommen sollte, einen psychologischen SachverstĂ€ndigen mit einzubeziehen.
Beim Prozess im November 2024 stand Emreh S. nicht mehr unter laufender BewÀhrung, aber er ist, wie bereits erwÀhnt, rechtskrÀftig zu 27 Monaten Haft verurteilt, die er noch antreten muss.
Die angeklagte Nötigung seiner Ex-Freundin und die Körperverletzung zum Nachteil eines Bekannten dieser konnte das Gericht nicht ohne Zweifel als bewiesen betrachten. Und das könnte rechtliche Konsequenzen fĂŒr die beiden Zeugen haben.
Ein 23-jĂ€hriger Autokaufmann erschien erheblich verspĂ€tet zu seiner Aussage, wenn man seine ĂuĂerungen ĂŒberhaupt als solche bezeichnen kann. Im November 2022 erstattete er Anzeige gegen den Angeklagten. Dort gab er an, dieser hĂ€tte ihn ĂŒber Instagram nach seiner Nummer gefragt.
Weil er den Bruder des Angeklagten flĂŒchtig kannte, gab er ihm seine Telefonnummer und sei prompt zum Edeka am Heidenberg bestellt worden. Dort hĂ€tte der Angeklagte den jungen Mann an der Schulter gepackt und vom Parkplatz gezerrt, ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gefragt, ob er âDilaraâ kennen wĂŒrde. Als der 23-JĂ€hrige dies verneinte, bekam er einen weiteren Schlag auf die Nase.
Dabei soll er laut der Strafanzeige eine gebrochene Nase und ein geprelltes Jochbein davongetragen haben.
Als der 23-JĂ€hrige den Zeugenstand betrat, wollte er von all diesen Dingen plötzlich nichts mehr wissen. âIch hab ihn nie gesehen!â begann er seine Einlassung. Daraufhin wurde er gefragt, wieso er denn Anzeige erstattete. âHab ich das gemacht? Kann ich mich nicht dran erinnern.â
Der vorsitzende Richter erinnerte ihn dann daran, dass seine Verletzungen von der Polizei dokumentiert wurden und der junge Mann wegen dieser auch bei einem Arzt war.
âKann ich mich nicht dran erinnern, hab keine Verletzungen gesehen, das war vielleicht ein bisschen rötlichâ, relativierte der Zeuge daraufhin.
Er schien gegenĂŒber dem Richter bereits jede GlaubwĂŒrdigkeit verloren zu haben, und auch der Staatsanwalt erinnerte den 23-JĂ€hrigen an seine Zeugenbelehrung und die daraus resultierenden rechtlichen Verpflichtungen.
âIch möchte nicht aussagen ⊠Bitte nichtâ, so der 23-JĂ€hrige. Das Gericht zog bereits in ErwĂ€gung, den Zeugen bis zum nĂ€chsten Termin, eine Woche spĂ€ter, in Beugehaft zu nehmen.
Als er, nachdem er mit dem Wortlaut der Strafanzeige konfrontiert wurde, noch immer angeblich keine Erinnerung an den Vorfall hatte, eröffnete der Staatsanwalt ein Verfahren wegen vorsÀtzlicher Falschaussage bzw. Strafvereitelung gegen den Zeugen.
âSie machen sich hier strafbar!â, so der Vorsitzende Richter. âSelbst der gröĂte Drogenjunkie hĂ€tte zumindest bruchstĂŒckhafte Erinnerungen.â
Er entlieĂ den Zeugen daher nicht, sondern legte ihm auf, bis zum Ende des Verhandlungstages zu bleiben, um sich zu ĂŒberlegen, ob es bei diesen Worten bleibt.
âĂberdenken Sie Ihr Verhaltenâ, sagte ihm der Vorsitzende.
âIch lass mich nicht einschĂŒchtern ⊠dann bin ich halt vorbestraftâ, entgegnete der Zeuge entschlossen. Ich persönlich hatte den Eindruck, dass der 23-JĂ€hrige sich durchaus einschĂŒchtern lĂ€sst, aber wahrscheinlich nicht durch rechtsstaatliche Mittel. Es blieb bei seiner âAussageâ.
Die ebenfalls 23-jĂ€hrige Ex-Freundin des Angeklagten machte zu diesem Vorfall ebenfalls derart widersprĂŒchliche Angaben, dass ihr strafrechtliche Verfolgung droht.
In ihrer polizeilichen Vernehmung sagte sie noch, sie habe gesehen, wie ihr Ex-Freund dem Zeugen 2â3 Meter vom Wagen entfernt ins Gesicht schlug. Vor Gericht sagte sie dann, die beiden seien in ĂŒber 10 Meter Entfernung um die Ecke gegangen, und sie habe den Angriff nicht gesehen.
Die junge Frau habe generell ErinnerungslĂŒcken in dem Zeitraum, in dem sie mit dem Angeklagten zusammen war; dies hĂ€tte auch ein Psychologe bestĂ€tigt. Da der âGeschĂ€digteâ des Vorfalls am Heidenberg offenbar nicht an der Strafverfolgung des 30-JĂ€hrigen interessiert war, wurde dieser Teil der Anklage eingestellt.
Die 23-jĂ€hrige Frau konnte auch nicht mehr allzu viel Konkretes ĂŒber das Schreiben erzĂ€hlen, zu dem sie genötigt worden sein soll. Dieses wurde kurz nachdem sie ihren Ex-Freund wegen körperlicher Misshandlungen anzeigte, aufgesetzt.
âDieses Schreiben ist von mir selbst verfasst ⊠ich wollte ihm schaden, er hat sich nie illegal verhaltenâ, heiĂt es in einem Auszug aus dem Schreiben an die Kreispolizeibehörde.
Es sei richtig, dass es ihre Unterschrift auf dem Brief sei; man habe es âzusammen geschriebenâ. Der Inhalt entspreche nicht der Wahrheit. Sie glaubte, das Schreiben bezog sich auf das vergangene Verfahren am Landgericht. Durch ihre Aussage zum Sachverhalt riskiert sie, wegen versuchter Strafvereitelung verfolgt zu werden.
In der Beziehung habe sie nicht viel widersprochen. Wenn er etwas von ihr verlangte, dann tat sie es, sagte die junge Frau vor Gericht. Beim Erstatten der Anzeige klang auch das deutlich konkreter: âEr machte Druck. Du unterschreibst das jetzt! Ich weiĂ, wozu er fĂ€hig ist, er hat auch schon ohne Grund zugeschlagenâ, waren ihre Worte bei der Polizei.
âHaben Sie es freiwillig unterschrieben?â, hakte der Staatsanwalt nach.
âIn einem gewissen MaĂe ⊠die Tage davor waren heftigâ, so die 23-JĂ€hrige.
âGab es eine konkrete Drohung?â, bohrte der Jurist weiter.
âWeiĂ ich nicht mehr. Aber klar hatte ich in gewissem MaĂe Angst, vor Stress und auch Gewalt.â
Letztlich wurde der Vorwurf der Nötigung wegen der zu erwartenden Strafe fĂŒr drei Körperverletzungen, die hier noch gar nicht erwĂ€hnt wurden, eingestellt.
Bei einer dieser Taten war die 23-jĂ€hrige Frau ebenfalls Zeugin und wohl Katalysator fĂŒr den offensichtlich von Eifersucht motivierten Angriff.
Am 21.11.2022 befuhr ein damals 19-jĂ€hriger Siegener die Eiserfelder StraĂe. Er sagte aus, dass ein weiĂer Renault in einem Kreisverkehr vor ihm eine Vollbremsung machte. Als er auf Höhe des Wagens anhielt, erkannte er die Fahrerin â die 23-jĂ€hrige damalige Freundin des Angeklagten.
Er kannte sie aus der Schulzeit und gab an, gefragt zu haben: âOb alles gut sei.â Daraufhin sei der Angeklagte auf dem Beifahrersitz bereits âausgerastetâ. Es seien Beschimpfungen ausgetauscht worden, und er fuhr schlieĂlich weiter.
Wenige hundert Meter weiter sei er dann von einem Golf GTI ĂŒberholt und ausgebremst worden. Der Fahrer war der Bruder des Angeklagten, und er stieg aus und ging auf ihn zu. Der damals 19-JĂ€hrige öffnete das Fenster zum Teil, um zu fragen: âWas los ist?â und bekam kurz darauf unvermittelt einen Faustschlag vom Angeklagten durch das geöffnete Fahrerfenster.
Der 30-JÀhrige habe sich von hinten ans Fahrzeug angenÀhert, wÀhrend sein Bruder den GeschÀdigten ablenkte. Dieser Bruder machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Die 23-jÀhrige Zeugin und Fahrerin des Renault bestÀtigte immerhin, dass es das GesprÀch von Auto zu Auto gab, wollte aber keinen Wortlaut mehr wissen können. Kurz darauf habe ihr der Angeklagte gesagt, sie solle mal anhalten, und sei zum Fahrzeug des GeschÀdigten gelaufen. Was dann am Fahrzeug passierte, konnte sie angeblich nicht sehen oder hören.
Der Sachverhalt wurde fĂŒr das Gericht schlieĂlich am zweiten Verhandlungstag durch die Aussage des Beifahrers des GeschĂ€digten bewiesen. Dieser gab an, es als stiller Beobachter wie sein Kumpel erlebt zu haben. Er hĂ€tte zwar nicht gesehen, wie sich der Angeklagte dem Fahrzeug nĂ€herte, bestĂ€tigte jedoch das Ausbremsen durch den Vordermann und die Diskussion deswegen.
Der 24-JĂ€hrige war zum ersten Verhandlungstag nicht erschienen und wurde von der Polizei vorgefĂŒhrt.
Das Fahrerfenster sei gerade weit genug fĂŒr den Schlag geöffnet gewesen. âDa hat wirklich die Faust gerade so durchgepasst!â Er habe den SchlĂ€ger gesehen und könne sich gut vorstellen, dass es der Mann auf der Anklagebank mit kĂŒrzer getrimmtem Bart war.
Die Blicke, die der Angeklagte dem Beifahrer des GeschÀdigten zuwarf, waren alles andere als warmherzig, um es mal diplomatisch zu formulieren.
Er selbst kannte die beiden MÀnner und die junge Frau nicht. Aber der damals 19-jÀhrige GeschÀdigte erkannte den Bruder des Angeklagten und recherchierte vor der Strafanzeige auf sozialen Medien, um den VerdÀchtigen zu nennen.
Etwas, das vom Verteidiger des 30-JĂ€hrigen natĂŒrlich in Frage gestellt wurde, als der 19-JĂ€hrige am ersten Verhandlungstag aussagte. Am zweiten Verhandlungstag gab es dann drei Zeugen, die bestĂ€tigten, dass der Angeklagte vor Ort war und es mehr oder weniger so ablief, wie in der Anklage geschildert.
Zwei weitere Körperverletzungen beging Emreh S. im April 2022 zum Nachteil seiner damaligen Freundin. Die 27-JÀhrige bewies von allen Zeugen das beste Erinnerungsvermögen und eine respektable Menge Mut.
Sie erzĂ€hlte, dass in ihrer Beziehung viel vorgefallen sei, nicht nur Gewalt. StĂ€ndig gab es auch wegen Lappalien Streit. Sie habe sich regelmĂ€Ăig vor ihm ausziehen mĂŒssen, damit er sie auf âMaleâ ĂŒberprĂŒfen konnte. An diesem Tag im April fĂŒhrte lediglich ein Duftbaum zu einem Gewaltexzess.
Die beiden waren im Auto unterwegs, der Angeklagte auf dem Beifahrersitz. Er muss aktuell eine zweite MPU machen. Weil die 27-JĂ€hrige einen neuen Duftbaum am RĂŒckspiegel hatte, unterstellte der 30-JĂ€hrige ihr, heimlich Drogen genommen zu haben und damit den Geruch zu verschleiern.
Eine aus Sicht der medizinischen Fachangestellten völlig haltlose Anschuldigung. Sie bot sogar an, einen Drogenschnelltest aus der Apotheke zu machen, aber der Streit schaukelte sich auf dem Weg in die Wohnung im Elternhaus des Angeklagten weiter hoch. Kurz nachdem die WohnungstĂŒr hinter ihnen geschlossen war, schlug er brutal zu.
âEr ist komplett ausgeflippt.â
Nach einigen SchlĂ€gen ins Gesicht und gegen die SchlĂ€fen der jungen Frau ging sie zu Boden, und der Angeklagte trat ihr mehrmals in die Rippen, bevor er begann, sie zu wĂŒrgen. Erst als seine Mutter hysterisch dazwischen ging, lieĂ er von ihr ab.
Aufgrund dieser Todesangst fasste sie den Entschluss, endlich die toxische Beziehung zu beenden. Auf einer Autofahrt spÀter an diesem Tag schlug er ihr erneut gegen den Kopf. Aufgrund der zeitlichen Unterbrechung wird das Gericht deshalb zwei Körperverletzungen verurteilen.
Es sei ihr groĂes GlĂŒck gewesen, dass sie am Folgetag zum Bereitschaftsdienst ins Krankenhaus in ihrer Heimatstadt gerufen wurde. Dort wurde sie vier Tage stationĂ€r wegen eines SchĂ€del-Hirn-Traumas, Rippen- und Jochbeinprellungen behandelt. Im Anschluss verbrachte sie zwei Wochen in der Psychiatrie.
Noch heute habe sie oft Angst und Probleme, neue Beziehungen einzugehen. Sie erzĂ€hlte auch, der Angeklagte sei vor dem Prozess in Kontakt mit ihr getreten und habe ihr am Telefon nahegelegt, âsie solle vor Gericht sagen, heute wĂŒrde Frieden unter ihnen herrschenâ. Das sei âeine Anregung des Anwaltsâ gewesen.
Dann soll der Angeklagte der jungen Frau ihre neue Adresse genannt haben mit dem Hinweis: âSie solle froh sein, dass sie nur telefonieren und er nicht vor der TĂŒr steht.â Die Polizei habe ihr gesagt, das sei âkeine echte Drohungâ gewesen.
âInteressant, was die Polizei meint beurteilen zu könnenâ, kommentierte der Staatsanwalt.
Der Verteidiger von Emreh S. stellte die Schilderungen der 27-JĂ€hrigen gar nicht in Frage. Er schien eher daran interessiert zu hinterfragen, ob es stimme, dass der Angeklagte die Schenkung des Autos, das sie damals fuhr, nach Ende der Beziehung zurĂŒcknahm.
Weil sie darauf hingewiesen wurde, dass sie in diesem Fall Strafverfolgung wegen Unterschlagung erwarten könnte, beantwortete sie dazu keine Fragen.
Der Angeklagte wollte nach ihrer Aussage ein persönliches Wort an sie richten, aber sie lieà es nicht zu und verlieà umgehend den Saal.
Der 30-JĂ€hrige und sein Verteidiger stritten die Aussagen der Frau nicht ab. Sie war fĂŒr Staatsanwaltschaft und Gericht absolut glaubwĂŒrdig, und ihre Verletzungen waren durch ein Ă€rztliches Gutachten belegt.
Die Staatsanwaltschaft forderte schlieĂlich in ihrem PlĂ€doyer fĂŒr den aus ihrer Sicht bewiesenen Schlag durch das Autofenster, die nicht bestrittenen Körperverletzungen zum Nachteil der 27-JĂ€hrigen und das gestandene Verbreiten von pornografischen Schriften an die Mutter der 23-JĂ€hrigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Der Verteidiger des 30-JĂ€hrigen stellte keinen konkreten Strafantrag, empfand jedoch die vom Staatsanwalt geforderte Strafe als zu hoch. Der Schlag durch das Autofenster sei in seinen Augen weiterhin strittig. Der GeschĂ€digte habe den Angeklagten âgegoogeltâ, und der Beifahrer habe eigentlich nur die Faust gesehen.
Er bat um ein mildes Urteil fĂŒr seinen Mandanten, der im Januar, wenn er seine Haft wegen der frĂŒheren Verurteilung antreten muss, âwissen wolle, was auf ihn zukommtâ.
Der 30-JĂ€hrige schloss sich seinem Anwalt ohne weiteren Kommentar an.
FĂŒr das Gericht setzte sich durch alle Zeugenaussagen zum Vorfall mit dem Schlag durch die Autoscheibe âein stimmiges Bildâ zusammen, das keine vernĂŒnftigen Restzweifel an der Schuld des Angeklagten lieĂ.
Zwar sei der junge Mann nicht erheblich verletzt worden, aber dass der 30-JĂ€hrige ohne Ansprache, mit einschlĂ€gigen Vorstrafen und unter zwei laufenden BewĂ€hrungen zuschlug, sprach in den Augen des Gerichts fĂŒr besondere kriminelle Energie.
Das Verbreiten von pornografischen Inhalten sei eigentlich âKleinstkriminalitĂ€tâ, aber die vorliegenden UmstĂ€nde lieĂen das Gericht allein hierfĂŒr zwei Monate Freiheitsstrafe verhĂ€ngen.
Am Ende bildete das Schöffengericht unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem letzten Urteil eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Emreh S. weià nun also, was im Januar auf ihn zukommt.
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