Herausgabe von Patientenunterlagen an das Nachlassgericht
Die Einsicht in Krankenunterlagen spielt eine Schlüsselrolle, wenn die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage steht. Gerichte können Ärzte und Krankenhausträger zur Herausgabe verpflichten, um eine Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers zu ermöglichen. Die ärztliche Schweigepflicht tritt in solchen Fällen hinter das wohlverstandene Interesse des Verstorbenen zurück.
Herausgabe von Krankenunterlagen im Erbscheinverfahren: Krankenakten müssen zur Überprüfung der Testierfähigkeit herausgegeben werden.









