Seeanbindung: Eine andere Sicht ... - Teil 2
Am 5.1.2018 fand ein Pressegespräch statt, zu welchem die Fraktionen UWG, CSU, BLS, SPD und DPF eingeladen hatten.
Im zweiten Teil folgt die Sichtweise des 2. Bürgermeisters, Herrn Dr. Rieskamp zu diesem Thema mit dem Schwerpunkt, wohin die Reise gehen sollte:
Voraussetzung für den Erfolg der Schlichtungsgespräche in Form einer Mediation sind gegenseitiges Vertrauen und Offenheit; dabei sind zu Beginn die „Spielregeln“ festzulegen – diese gelten für alle Teilnehmenden verbindlich.
Unternehmerisches Denken der DB und kommunales Handeln im Sinne der Gemeindeordnung sind kein Widerspruch - sie dienen dem Menschen: Die Bürger*innen und Besucher*innen der Stadt sind auch die Kunden der Bahn.
Unerlässlich ist die Beachtung der Partizipation der Bürger. Ein rechtzeitiges und offenes Hinhören auf die Fragen und den Rat der Bürger erspart den zeitraubenden Dialog mit Bürgerinitiativen, politischen Gruppierungen, betroffenen Bürgern, sog. Wutbürgern etc. im Nachhinein. Die Bürger im Gegenzug verpflichten sich, die Gemeinde im verantwortlichen Bewusstsein eines gemeinsamen Dienstes aber auch in der unübertragbaren Eigenverantwortung des Einzelnen zu tragen = repräsentative Demokratie.
Die offene Zusammenarbeit Bahn-Stadt erfordert eine Kommunikation und einen Dialog zwischen Bahn und Stadt, aber auch genauso Bürger-Stadtrat und Stadtrat-Bürgermeisterin. Das nimmt Zeit in Anspruch, die man sich geben muss. Jeder sollte sich im Dialog aber einer „Zeitaskese“ unterwerfen und sich auf das Wesentliche beschränken. Wir haben durch das Ignorieren der 1. Bürgermeisterin bereits viel Zeit verloren!
Der Bürgermeister ist Diener-Fachmann-Spielmacher-Integrator, er ist Moderator. Dies auf der Basis einer ungestörten Kommunikation zu Rathaus-Stadtrat-Bürger. Diese Kommunikation ist wesentlich für einen Erfolg der Schlichtung und darf nicht durch eine absolutistische Politik der Isolation und Geheimhaltung zerstört werden. Hier kommt den begleitenden Mediatoren eine zentrale Funktion zu!
Dazu muss die 1. Bürgermeisterin ihre bisherige Geheimpolitik aufgeben. Am 25.7.2016 forderte der Stadtrat unverzügliches Handeln, einvernehmliche Gespräche mit der Bahn, die Einschaltung von Vertretern des Stadtrats, die Einholung des Rats von Fachleuten und den vollständigen Dialog mit den Stadträten als Vertretung der Bürger. Diese Beschlüsse waren richtig und wichtig, wurden aber nicht vollzogen. Im isolierten Alleingang sind alle vorgegebenen Regeln missachtet worden mit der Folge eines Zeitverlustes von eineinhalb Jahren und eines totalen Schiffbruchs zum Schaden der Stadt. Diese Regeln der Stadtratsbeschlüsse von 2016 haben aber auch in dem Schlichtungsverfahren Bedeutung.
Für den positiven Ausgang der Schlichtungsgespräche ist ein integrativ-motivierender Führungsstil der Bürgermeisterin notwendig, der von einem Vertrauensvorschuss des Stadtrats lebt. Dieses Vertrauen muss für die Schlichtungsgespräche neu geschaffen werden und dafür muss nun die 1. Bürgermeisterin in Vorleistung gehen und zeigen, dass sie dazu in der Lage ist. Die Schlichtung wäre zum sicheren Scheitern verurteilt, wenn Gremienbeschlüsse weiterhin nicht vollzogen werden und Unterlagen, Protokolle und Informationen dem Entscheidungsgremium Stadtrat vorenthalten werden. Einsame Eilbeschlüsse der Bürgermeisterin ohne Stadtratsbeschluss sind in diesem Verfahren ausgeschlossen, da es auf jeden Fall – so sieht es auch die Bahn – ein Begleitgremium geben wird. Der laufende Prozess vor dem VG München zur Erzwingung der Einsichtnahme durch den Stadtrat in ein juristisches Gutachten zum Auslaufenlassen der Bahnverträge ist der letzte Versuch, die Bürgermeisterin zum Überdenken ihrer Politik und Aufgeben ihrer Haltung zu bewegen. Ein Bürgermeister in Bayern ist ein einfaches Mitglied der städ- tischen Gemeinschaft und kein „Sonnenkönig“.
Die Bahngespräche für die Schlichtung werden von Delegierten des Stadtrats begleitet. Diese wirken als Fachleute für eine konstruktive Weiterführung der Verhandlungen und als Kommunikationsdrehscheibe zum letztendlich alleine entscheidenden Stadtrat und besonders zum Bürger, der die gefundene Lösung zur Seeanbindung mittragen muss. Auch von den Delegierten der Bahn muss in diesem Sinne offen gearbeitet werden - selbstverständlich im Rahmen des Datenschutzes.
Im Eindruck des in etwa einem Jahr anlaufenden Wahlkampfes zur Kommunalwahl 2020 kann nicht von einer ungestörten Kommunikation zwischen allen Fraktionen ausgegangen werden. Es sollte deshalb allen 9 Fraktionen die Gelegenheit gegeben werden, einen Delegierten zu entsenden. Weil zu erwarten ist, dass die Schlichtungsverhandlungen die wohlgemerkt ehrenamtlich arbeitenden Stadträte über Gebühr belasten werden, um jungen Stadträten mit Beruf und Familie die Mitarbeit zu ermöglichen und um Expertenwissen zu nutzen, sollte eine geeignete fraktionsübergreifende Vertreterregelung ermöglicht werden.
Frau/man kann nur hoffen, dass die Wünsche des 2. Bürgermeisters in Erfüllung gehen, denn bei so einem wichtigen Thema darf und sollte der Stadtrat nicht außen vor gelassen werden - schließlich sind die Stadträte unsere Vertreter ...
(siehe auch http://www.stadtrat-starnberg-kommentiert.de/post/167225824160/die-vollzugszuständigkeit-eines-bürgermeisters)