Altersvorsorge Versicherungsvertrag rückgängig machen
Die Chance den Versicherungsvertrag auch viele Jahre nach Abschluss rückgängig zu machen basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2014 bezüglich der deutschen Vorschrift des § 5 a Versicherungsvertragsgesetz a.F., die den Vertragsschluss nach dem sog. Policen-Modell verkörperte.

















