Das „Optionszeitenmodell“ sieht vor, dass grundsätzlich allen Menschen in ihrem Erwerbsverlauf ein Zeitbudget von etwa neun Jahren zur Verfügung steht, das es ihnen ermöglichen soll, ihre Erwerbsarbeit zugunsten gesellschaftlich relevanter Tätigkeiten zu unterbrechen bzw. zu reduzieren und gleichzeitig während dieser Zeit finanziell abgesichert zu sein. Im Kern steht die Sorgearbeit, d.h. die Fürsorge für Kinder, Alte und Kranke, wobei diese nicht mit der Sorge leistenden Person verwandt sein müssen.














