Der EuGH hat am 01. August 2025 (ECLI: EU:C:2025:593) entschieden:
➡️ Ein Markeninhaber kann den 𝗕𝗲𝘀𝗶𝘁𝘇 markenverletzender Waren auch in einem anderen Mitgliedstaat untersagen lassen, wenn diese Waren für den Vertrieb im Schutzstaat bestimmt sind.
➡️ Der Begriff „𝗕𝗲𝘀𝗶𝘁𝘇“ wird weit ausgelegt: Erfasst ist auch der 𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗹𝗯𝗮𝗿𝗲 Besitz, wenn ein Dritter Aufsichts- oder Leitungsbefugnis über den unmittelbaren Besitzer hat.
✨ 𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀?
🔹 Für Markeninhaber:
Mehr Schlagkraft gegen grenzüberschreitende Angebote auf Online-Marktplätzen.
🔸 Für Händler & Plattformen:
Erhöhte Sorgfaltspflichten bei Lagerung, Logistikpartnern und Listings — mittelbare Kontrolle kann zur Haftung führen.
🛡️ 𝗠𝗲𝗶𝗻 𝗔𝗻𝗴𝗲𝗯𝗼𝘁 𝗮𝗻 𝗦𝗶𝗲 (𝗮𝗹𝘀 𝗣𝗮𝘁𝗲𝗻𝘁𝗮𝗻𝘄𝗮𝗹𝘁):
✔️ Strategische Nutzung der EuGH-Rechtsprechung
✔️ Markenrechtliche Risiko-Checks für Ihre Lieferketten
✔️ Durchsetzungsstarke Abmahnungen & Unterlassungsanträge
✔️ Beratung bei grenzüberschreitenden Fällen
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Lassen Sie uns in einem 𝗸𝘂𝗿𝘇𝗲𝗻, 𝘂𝗻𝘃𝗲𝗿𝗯𝗶𝗻𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗘𝗿𝘀𝘁𝗰𝗵𝗲𝗰𝗸 prüfen, welche Handlungsoptionen sich für Ihr Unternehmen bieten.
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Lernen ohne Leiden Wort-und/oder Bildmarke kostenpflichtig beim Patentamt schützen lassen (Markenschutz, Elemente) Nun – „beschreiben“ deutet darauf hin, dass wir ausführlicher sein müssen es heißt nicht „Nennen Sie die Elemente“ oder so was, sondern „Beschreiben sie den Markenschutz“, also ganze Sätze. Ich werde gleichwohl hier so…
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Markenschutz, Elemente) Beschreiben Sie den Markenschutz. Beschreiben Sie den Markenschutz. Wort-und/oder Bildmarke kostenpflichtig beim Patentamt schützen lassen (Markenschutz, Elemente) Nun – „beschreiben“ deutet darauf hin, dass wir ausführlicher sein müssen es heißt nicht „Nennen Sie die Elemente“ oder so was, sondern „Beschreiben sie den…
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#Gerichtstermin mit meiner #Mandantin @penelopeblackdiamond . Thema war das Markenrecht an der #Marke #PenelopeBlackDiamond. Verfahren zeigt, wie wichtig ein effektiver #Markenschutz ist. _____ #markenrecht #expert #trademark #law #lawyer #Anwalt (hier: Magdeburg, Germany)
In der 17. Folge des Curation Talk haben Philipp Albrecht und Tobias Schwarz wieder fünf Artikel von Netzpiloten.de oder Politik-Digital.de besprochen:
Die aktuelle Ausgabe zum Nachhören und mit Links zu sämtlichen Shownotes findet ihr auf SoundCloud.
Moderation: Alexa Schaegner
Produktion: Maria Lorenz
Der Curation Talk läuft immer freitags, 21 – 22 Uhr, auf Detektor.fm.
Ideenklau: Das ist doch nicht rechtens! …oder doch?
Obwohl sich ethisch sicherlich über diese Frage streiten lässt: im rechtlichen Sinne ist Ideenklau grundsätzlich erlaubt. Die „Nachahmungsfreiheit“, die übrigens weltweit gilt, macht’s möglich! Aber wie kann man seine Innovation sichern? Ein kleiner Überblick zu Patenten, Markenschutz und Urheberrecht.
Wenn Ihr also gerade dabei seid, Euer innovatives Produkt auf den Markt zu bringen, kann im Grunde jeder Euer Produkt kopieren, sofern er dazu in der Lage ist, es sei denn, Ihr habt bereits Maßnahmen zum Innovationsschutz getroffen.
Wie so ein Innovationsschutz aussehen kann, darüber informierte Rechtsanwalt Dr. Markus Brock von SKW Schwarz Rechtsanwälte gestern in einem der neun Workshops, die im Rahmen des IHK Innovationstages 2016 stattfanden.
Klar, jeder hat schon mal von Patenten, Markenschutz und Urheberrechten gehört - aber wisst Ihr auch, was es mit Gebrauchsmustern, Designschutz und Geschmacksmustern auf sich hat? Jedes dieser sogenannten „absoluten Schutzrechte“ schützt unterschiedliche Aspekte einer Innovation. Hier ein paar interessante Fakten:
- Gebrauchsmuster können für physische Produkte wie Hardware genutzt werden. Da hier bei der Anmeldung auf eine Prüfung der sachlichen Schutzvoraussetzungen (Neuheit, erfinderische Leistung, gewerbliche Anwendbarkeit) verzichtet wird, geht die Eintragung sehr schnell. Im Gegensatz zu Patentanmeldungen, bei der die Prüfung Jahre dauern kann, lässt sich die Anmeldung eines Gebrauchsmusters binnen weniger Wochen abwickeln. Daher nutzen viele das Gebrauchsmuster als Schutzrecht, bis sie das Patent in der Tasche haben.
- Markenschutz ist das einzige Schutzrecht, was unendlich oft verlängert werden kann. Nachdem also z.B. das Patent für ein Medikament abgelaufen ist, kann der „Erfinder“ sich nur noch mit seiner Marke (sofern er diese geschützt hat) von den Nachahmern absetzen.
- Urheberrecht ist das relevante Schutzrecht für Software: ob Ihr die Ersten seid, die diese Art von Software entwickelt habt, spielt hier keine Rolle. Ich müsst nur nachweisen, dass Ihr sie wirklich selber geschrieben habt - sie also das Ergebnis Eurer eigenen geistigen Schöpfung ist.
Wenn für Euch das Thema Innovationsschutz eine Rolle spielt und Ihr dazu weitere Fragen habt, kommt doch einfach mal zu unserer Sprechstunde "Gewerbliche Schutzrechte". Die nächste findet am Dienstag, den 28.06.2016 statt. Hier geht’s zur Anmeldung.