Achtung Kaffeesteuer!
Mal eben auf Ebay leckeren Kaffee im Ausland ersteigert, der trotz Porto und Verpackung gĂŒnstiger als im heimischen Supermarkt erworben werden konnte, und schon wird man zum SteuersĂŒnder. Denn die Einfuhr von Kaffee aus anderen EU-LĂ€ndern in denen keine Kaffeesteuer erhoben wird, was fĂŒr fast alle LĂ€nder gilt, ist streng geregelt. Anders, als bei der persönlichen Mitnahme als ReisegepĂ€ck, gibt esâŠ
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