HOAI-Mindestsätze durch die „Hintertür"?
OLG Rostock, Urteil vom 29.10.2024 – 4 U 26/21 1. Die nachträgliche Geltendmachung der Mindestsätze der HOAI ist nur dann treuwidrig, wenn der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrags zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben…















