Flugpersonal kann Fahrtkosten in voller Höhe geltend machen â Steuerrecht
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Die Fahrtkosten von Flugpersonal zwischen Wohnung und Einsatzflughafen können in voller Höhe abgesetzt werden.
GRP Rainer RechtsanwĂ€lte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, DĂŒsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, MĂŒnchen, NĂŒrnberg und Stuttgart www.grprainer.com fĂŒhren aus: So soll das Finanzgericht (FG) MĂŒnster in einem aktuellen Urteil (Az.: Az.: 11 K 4527/11 E) entschieden haben. Die KlĂ€gerin, die als Kabinenchefin fĂŒr eine Fluggesellschaft tĂ€tig ist, beantragte die BerĂŒcksichtigung der tatsĂ€chlich gefahrenen Kilometer. Dabei stĂŒtze sie sich auf die neueste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) und merkte an, dass sie keine regelmĂ€Ăige ArbeitsstĂ€tte habe. Der Begriff âregelmĂ€Ăige ArbeitsstĂ€tteâ umfasst nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH nur noch den ortsgebundenen Mittelpunkt der auf Dauer angelegten beruflichen TĂ€tigkeit. Es komme bei der Bewertung maĂgeblich darauf an, wo die schwerpunktmĂ€Ăige TĂ€tigkeit des Arbeitnehmers liegt.
Das FG gab der KlĂ€gerin Recht und merkte an, dass nur Fahrten zwischen Wohnort und regelmĂ€Ăiger ArbeitsstĂ€tte von der BeschrĂ€nkung des Werbungskostenabzuges auf die Entfernungspauschale betroffen sind. Im vorliegenden Fall liege der Schwerpunkt der Arbeit im Flugzeug und eben nicht im Heimatflughafen. Da das Flugzeug als nicht ortsfeste Einrichtung keine regelmĂ€Ăige ArbeitsstĂ€tte ist, ĂŒbe Flugpersonal eine AuswĂ€rtstĂ€tigkeit aus. Die BeschrĂ€nkungen der Entfernungspauschale greifen daher nicht ein und die Fahrtkosten können in voller Höhe abgesetzt werden.
Auch bezĂŒglich des hĂ€uslichen Arbeitszimmers traf das FG in diesem Urteil eine Entscheidung. So seien RĂ€ume, welche nur mit normalen Sitzmöbeln und kleinen fahrbaren Tischen ausgestattet sind und vom Arbeitgeber zur VerfĂŒgung gestellt werden kein adĂ€quater Arbeitsplatz, sodass auch die Kosten fĂŒr ein hĂ€usliches Arbeitszimmer in diesem Fall abzusetzen seien.
Die komplexe und sehr umfangreiche Materie des deutschen Steuerrechts macht es fĂŒr AuĂenstehende sehr schwierig eine rechtliche WĂŒrdigung bestimmter Sachverhalte vorzunehmen. HĂ€ufig werden Entscheidungen und Steuerbescheide von FinanzĂ€mtern einfach so hingenommen und fĂŒr richtig gehalten. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass diese einer eingehenden PrĂŒfung nicht standhalten. Betroffene sollte sich an einen im Steuerrecht tĂ€tigen Anwalt wenden, der nach einer genauen PrĂŒfung die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigt. Auch die gerichtliche Durchsetzung von AnsprĂŒchen, wenn diese Aussicht auf Erfolg haben, kann er in die Wege leiten.
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