Abmahnung durch einen falschen Cookie-Hinweis?
Unnötige Panikmache? Oder riskieren Sie eine Abmahnung durch einen falschen Cookiehinweis? Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat am 01.10.2019 geurteilt, dass Webseitennutzer der Anwendung von Tracking ausdrĂŒcklich zustimmen mĂŒssen. Weil das in der Regel kein Nutzer macht, könnten Seitenbetreiber nun ein Problem haben.
Worin besteht das Problem?
Die Cookiebanner auf jeder Webseite informieren den Nutzer darĂŒber, welche Trackingmethoden und Cookies eingesetzt werden. Meistens kann der Besucher diese Dinge dann abwĂ€hlen (Opt-out-Verfahren). Doch nun hat der EuGH entschieden, dass die gĂ€ngigen Trackingmethoden, die gerne fĂŒr Onlinemarketing verwendet werden, nicht mehr genutzt werden dĂŒrfen, wenn nicht der Kunde vorher in diese Nutzung eingewilligt hat. Ausgenommen von dieser Regel sind solche Cookies, die technisch notwendig sind. Das ist dann wohl das Ende des Marketings, wie wir es kennen. Warum ist das so? Nun, der Nutzer klickte bisher einfach die nervige Cookie-Einblendung weg. Seine voreingestellten Cookie- und Trackingmethoden bleiben aktiv. Doch nun soll der Nutzer das Cookiebanner wirklich lesen und auch noch aktiv den Haken setzen, mit dem er den Einsatz von Cookies genehmigt. Doch welches Interesse hat der Nutzer ĂŒberhaupt, einen Haken fĂŒr Tracking zu setzen? In der Regel möchte der Nutzer keine Werbung. Wenn er sich fĂŒr einen Adblocker entschieden hat, wie soll der Seitenbetreiber da eine Zustimmung einholen? Ist nun das Onlinemarketing tot? Fest steht: Wesentliche Marketingformen sind nicht ohne Tracking umsetzbar. Und Tracking wiederum ist ohne Zustimmung nicht umsetzbar. Der Nutzer hat jedoch keine Lust, seine Zustimmung zu erteilen.
Welche Lösung gibt es?
In Zeiten der DSGVO mĂŒssen sich Webseitenbetreiber neue Lösungen einfallen lassen. Da gibt es beispielsweise die Lösung des kostenpflichtigen Zugangs, ganz ohne Werbung und Tracking. So kann der Nutzer dann entscheiden, ob er lieber mit seinem Geld oder mit seinen Daten zahlen will. Daneben gibt es individuelle Profi-Lösungen wie das Consent Tool. Es funktioniert fĂŒr die meisten Webseitentypen unabhĂ€ngig von dem verwendeten CMS. Wichtig wird vor allen Dingen sein, dass die wichtigsten Tools wie Facebook Pixel, GoogleMaps, Google Analytics, YouTube, Twitter, Xing und Google TagManager in Ăbereinstimmung mit dem Datenschutz umgesetzt werden. Unser Kundenversprechen an Sie: Wir helfen Ihnen rechtzeitig. Wir prĂŒfen notwendige Schritte und prĂŒfen fĂŒr Sie, welche Erweiterungen oder Skripte problematisch sind. Wir prĂŒfen fĂŒr Sie die Umsetzung und Einstellung der entsprechenden Werkzeuge und nutzen dazu rechtskonforme Zusatzmodule.
Fazit
Seitenbetreiber sollten sich rechtzeitig ĂŒber die neuen Entwicklungen informieren, um sich zu wappnen und ihre Angebote konform mit der DSGVO zu gestalten, wenn sie keine Abmahnung riskieren wollen. FĂŒr weitere Fragen wenden Sie sich einfach jederzeit an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Rufen Sie uns unter +49231 45652100 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Bildnachweis: Pixabay Read the full article












