Urteile â Atomausstieg: Konzernen steht "angemessene" EntschĂ€digung zu
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Atomausstieg: Konzernen steht âangemesseneâ EntschĂ€digung zu
06.12.2016, 10:18 Uhr
| dpa
Karlsruhe hat entschieden: Wegen des beschleunigten Atomausstiegs steht den Energiekonzernen eine âangemesseneâ EntschĂ€digung zu. Foto: Boris Roessler. (Quelle: dpa)
Karlsruhe (dpa) â Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine âangemesseneâ EntschĂ€digung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall in Karlsruhe fest.
Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.
Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafĂŒr, um AnsprĂŒche auĂergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe in Japan fĂŒr die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene LaufzeitverlĂ€ngerung zurĂŒckgenommen. Damals wurde besiegelt, dass spĂ€testens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin mĂŒssen alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. UrsprĂŒnglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert.
Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht das massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. SchĂ€tzungsweise dĂŒrfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.
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