Aufbringen einer Dämmung: Kein Abwehrrecht des Nachbarn!
VGH Bayern, Beschluss vom 04.10.2024 – 9 ZB 23.1099 1. Eine bestandskräftige Baugenehmigung hat Legalisierungswirkung. Die durch Aufbringen einer Dämmung bedingte Erhöhung des Daches um 37 cm rechtfertigt kein bauaufsichtliches Einschreiten. 2. Stimmt der Nachbar einem Bauvorhaben explizit zu, bindet dies auch seinen Rechtsnachfolger. Dieser tritt automatisch in die nachbarrechtliche Stellung…












