Google Fonts Abmahnung
In den letzten Wochen haben uns diverse Nachrichten zu Abmahnungen bezĂźglich Google Fonts erreicht. Hier zu ein paar HintergrĂźnde.
Wie funktioniert Google-Fonts?
Damit eine Webseite Schriftarten anzeigen kann, die nicht auf dem Gerät des Nutzers installiert sind, muss die Webseite diese Schriftarten zur VerfĂźgung stellen. Die Schriftarten-Dateien sind im Verhältnis zu anderen Dateien einer Webseite recht groĂe Dateien. Deshalb hat es sich international eingebĂźrgert, diese von einem externen Punkt, einem sogenannten Content Delivery Framework direkt herunterzuladen, wenn der Benutzer die Seite aufruft. Die Schriftart kommt also nicht vom eigenen Server, sondern z.B. vom Google-Server. Davon verspricht sich der Webdesigner Vorteile bei der Performance und der Entlastung des eigenen Servers. Leider ist dieses Vorgehen aus Sicht der DatenschutzbehĂśrden in der EU problematisch, da dabei die IP Adresse des Nutzers an die Google-Server Ăźbertragen wird. Zu dem ist davon auszugehen, dass die Daten damit auch in die USA Ăźbertragen werden. AuĂerdem wird Google diese Daten vermutlich auswerten und weiterverwenden. Dieses Vorgehensweise bedarf aber der Einwilligung des Webseite-Besuchers. Websitebetreiber, die Google Fonts nicht zumindest in der Datenschutzerklärung erwähnen und bis zur Einwilligung durch einen sogenannten Cookie-Banner die Nutzung blockieren, handeln damit nach der Auffassung der DatenschutzbehĂśrden nicht im Sinne der DSGVO.
Google-Fonts besser lokal hosten?
MÜglichweise reicht es auch nicht aus, die Google-Fonts Aufrufe hinter der Einwilligung zu verstecken. Es besteht bei den meisten Schriftarten die MÜglichkeit, diese hinunterzuladen und kostenfrei lokal zu hosten. Ob das mÜglich ist, kann in den Lizenzbedingungen der Schriftart nachgesehen werden. Ist diese Lizenz dem Open-Source Bereich zuzuordnen, so ist eine lokale Einbindung in der Regel unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wäre dieses der Fall, kÜnnte die lokale Einbindung als milderes Mittel im Sinne der Datensparsamkeit verstanden werden und wäre einer Einbindung ßber Google vorzuziehen.
Abmahnung erhalten?
Ihren Einzelfall kann nur ein Anwalt bewerten, ob eine Abmahnung rechtmäĂig ist. Aber viele Anwälte, mit denen ich gesprochen habe, hatten zumindest groĂe Zweifel an der RechtmäĂigkeit der Abmahnung aus Abmahnwellen. Beachten Sie hier, dass einige Schreiben auch Auskunftsrechte nach der DSGVO geltend machen. Diese Betroffenenrechte mĂźssen Sie in jedem Fall beantworten. Am besten ziehen Sie hier Ihren Datenschutzbeauftragten zur Rate.
Wie kann ich meine Seite besser vor Abmahnungen schĂźtzen?
Der beste Schutz ist eine gute Vorbereitung. Nehmen Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen ernst und erfßllen Sie alle Dokumentationspflichten, damit Sie im Fall von Anfragen auskunftsfähig sind. Scannen Sie Ihre Webseiten, z.B. mit unserem Websitescanner (ab Paket Blue enthalten oder auch separat erhältlich). So kÜnnen Sie die Arbeiten Ihres Webdesigners ßberprßfen. Dieser professionelle Scanner ßberprßft die gesamte Website, inkl. Üffentlich zugänglicher Unterseiten und nicht nur einzelne URLs wie dieses die frei verfßgbaren Scanner tun. Verwenden Sie eine EinwilligungslÜsung, die Zugriffe auf externe Dienste und das Setzen von Cookies zuverlässig steuert. Auch hier kÜnnen wir eine renommierte LÜsungen in unseren Paketen oder auch separat anbieten.












