ÄNDERUNG DES MELDEGESETZES
ERLEICHTERUNGEN FÜR VERMIETER UND VERWALTER
Nach nur einem Jahr wird das Meldegesetzt korrigiert. Vermieter müssen ihren Mietern ab November 2016 nicht mehr den Auszug bescheinigen. Auch muss bei der Identität von Wohnungsgeber und Eigentümer künftig nur noch der Name des Eigentümers, nicht aber zusätzlich noch dessen Anschrift genannt werden. Dies stellt für Vermieter und deren Hausverwaltungen zumindest eine kleine Erleichterung dar.
Rechtsanwalt Stephan Scharlach www.immobilienrecht-inkasso.de www.immobilienrecht.tips











