Steuernachforderungen statt Steuerersparnis bei Schiffsfonds?
Anleger können unter UmstÀnden nicht mit den erhofften Steuerersparnissen von Schiffsbeteiligungen rechnen. Dies ergibt sich insbesondere wegen der zu berechnenden UnterschiedsbetrÀge.
GRP Rainer RechtsanwĂ€lte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, DĂŒsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, MĂŒnchen, NĂŒrnberg und Stuttgart www.grprainer.com  fĂŒhren aus: Die von den Anlegern mit der Beteiligung erhofften Steuervorteile ergeben sich oftmals erst zum Ende der Beteiligung. HĂ€ufig fĂŒhrt die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, zu Problemen bei den Anlegern. Diese sind hĂ€ufig nicht auf die Möglichkeit von Steuernachforderungen vorbereitet.
In der Regel hĂ€ngt die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenĂŒber einem Anleger davon ab, ob der Unterschiedsbetrag positiv oder negativ ausfĂ€llt. UnabhĂ€ngig von dem Ergebnis, ist der Anleger allerdings trotzdem verpflichtet, den Unterschiedsbetrag zu versteuer.
Der Unterschiedsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert eines Schiffes und dessen Teilwert. Er wird auĂerdem mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, berechnet, welche am Ende jeder Schiffsbeteiligung fĂ€llig wird.
Bei der Ăberlegung, ob eine Beteiligung an einem Schiffsfonds fĂŒr einen Anleger sinnvoll ist, sollte deshalb der Unterschiedsbetrag in die Ăberlegungen mit einbezogen werden. Bei Nichtbeachtung des Unterschiedsbetrages drohen den Anlegern unter UmstĂ€nden hohe Steuernachforderungen. Den erhofften Steuervorteilen können dann schnell auch immense Steuernachforderungen gegenĂŒberstehen.
Oft fĂŒhren negative Ergebnisse des Unterschiedsbetrages dazu, dass sich die erhofften Steuervorteile in Luft auflösen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Anleger im Vorfeld nicht ausreichend auf eine mögliche Steuernachforderung vorbereitet haben.
Das gilt insbesondere auch fĂŒr Anleger, welche ihre Schiffsbeteiligung durch ein FremdwĂ€hrungsdarlehen finanzieren lieĂen. Auch diese sind vor dem Unterschiedsbetrag nicht sicher. Hier ergibt sich der Unterschiedsbetrag aus den verschiedenen Wechselkursen, welche am Laufzeitanfang und âende bestanden. Der zu versteuernde Unterschiedsbetrag ergibt sich aus der Summe des Unterschidesbetrages des Schiffes und dem Darlehen.
Anleger sollten, falls sie eine Schiffsbeteiligung planen, deshalb rechtzeitig einen im Kapitalmarktrecht und Steuerrecht tĂ€tigen Rechtsanwalt aufsuchen, um vom Ergebnis des Unterschiedsbetrages nicht negativ ĂŒberrascht zu werden. Insbesondere, wenn die Schiffsbeteiligung in absehbarer Zeit auslĂ€uft, frĂŒhzeitig gekĂŒndigt werden soll, oder sich eine diesbezĂŒgliche Krise abzeichnet, ist juristischer Rat hier unerlĂ€sslich.
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