Eiszauber 2022, belebter Bahnhof, mehr Schulbusse, Seniorenbeirat und mehr ...
(M)ein Protokoll von der Stadtratssitzung vom 24.10.2021:
Die Rechnerdichte im Raum steigt - sicher eine erste Auswirkung der fehlenden analogen Anlagen der Beschlussvorlagen.Â
TOP N1 Eröffnung der Sitzung
(Anm. d. Verf.: Auch wenn das im Nicht öffentlichen Teil der Sitzung stattfindet, ist es glaube ich kein Geheimnisverrat.)
Der Erste BĂŒrgermeister begrĂŒĂt die Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfĂ€hig.
TOP N2 Sachstand ĂŒber das Bestehen möglicher RegressansprĂŒche; Entscheidung ĂŒber das weitere Vorgehen
(Anm. d. Verf.: ist halt nicht öffentlich ...)
TOP N3 PrĂŒfung möglicher AnsprĂŒche der Stadt Starnberg gegen Dritte wegen des Abschlusses einer Zusatzvereinbarung
(Anm. d. Verf.: ist halt nicht öffentlich ...)
TOP 4 Eröffnung der Sitzung
Der Erste BĂŒrgermeister begrĂŒĂt die Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfĂ€hig.
Herr Janik erlĂ€utert die neue Tagesordnung. Herr FrĂŒhauf wĂŒrde gerne die SchĂŒlerverkehr vorziehen.Â
Herr Dr. SchĂŒler Ă€uĂert seinen Unmut ĂŒber die wechselnden Tagesordnungen, die noch nicht einmal mit der Tischvorlage ĂŒbereinstimmt.Â
TOP 5 BĂŒrger fragen
Frau Schalper: Von der Landesgartenschau bleibt oft ein schlechtes Bild ĂŒbrig. Die beiden Wege haben nur noch die Fragmente von den Infotafeln. Das ist so seit Jahren.Â
Herr Janik: Es gibt schon einen entsprechenden Beschluss. Der Wille ist vorhanden, das Geld noch nicht.
TOP 6 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten BeschlĂŒsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gab eine VerlÀngerung von VertrÀgen und die Formalien im Zusammenhang mit dem Feuerwehrkommandanten von Percha.
TOP 7 Berufung des Seniorenbeirates
Sachverhalt
SatzungsgemÀà soll dieses Jahr der Seniorenbeirat der Stadt Starnberg neu gewĂ€hlt werden. Die Bewerbungsfrist fĂŒr Wahlkandidaten war der 22.09.2021. Es haben sich insgesamt sechs Kandidaten und Kandidatinnen fĂŒr den Seniorenbeirat beworben, bestehend aus vier Mitgliedern des derzeit tĂ€tigen Seniorenbeirats und zwei neuen Kandidatinnen. In diesem Fall ist in der Satzung des Seniorenbeirates die Regelung folgendermaĂen: Gehen bis zum Ablauf des Termins zur Abgabe von WahlvorschlĂ€gen weniger als acht WahlvorschlĂ€ge ein, kann der Stadtrat in einer der beiden nĂ€chsten Sitzungen alle vorgeschlagenen BĂŒrger gemeinsam in den Seniorenbeirat berufen. Eine Wahl ist in diesen FĂ€llen nicht erforderlich. Der Seniorenbeirat wird fĂŒr die Dauer von vier Jahren berufen. Alle Kandidatinnen und Kandidaten wurden angeschrieben und ĂŒber das weitere Vorgehen informiert. Sie mĂŒssen binnen einer Wochenfrist RĂŒckmeldung geben, ob sie die Berufung fĂŒr das Ehrenamt annehmen werden. Es wird ihnen die Möglichkeit eingerĂ€umt, sich bei der Stadtratssitzung in der die Berufung erfolgen soll vorzustellen. Nach der Berufung erfolgt die konstituierende Sitzung und die Wahl des Vorsitzenden des Seniorenbeirates und seines Stellvertreters.
FĂŒr die Wahl des Seniorenbeirates in der Stadt Starnberg wurden folgende WahlvorschlĂ€ge bis zum 22.09.2021, 12:00 Uhr eingereicht und nach PrĂŒfung zugelassen:
Herr Dirr ReinhardÂ
Herr Illguth Willi
Frau Leblanc AnnetteÂ
Frau Lory Lydia
Frau Reitzig Renate
Frau Uffelmann Hannelore
Die anwesenden SeniorenbeirĂ€te stellen sich kurz vor. Im wesentlichen Ă€uĂern sich die Kandidatinnen und Kandidaten zu ihrer Person. Es wird darum gebeten, dass sich die BĂŒrger viel öfter an den Seniorenbeirat wenden sollten, wenn etwas verĂ€ndert werden sollte.Â
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beruft alle vorgeschlagenen BĂŒrger gemeinsam in den Seniorenbeirat.
angenommen: einstimmig
Die beiden ausscheidenden SeniorenbeirÀte werden mit Blumen verabschiedet.
TOP 8 Integriertes stĂ€dtebauliches Entwicklungskonzept und Vorbereitende Untersuchungen fĂŒr den Ortsteil Söcking, Hier: Weiteres Vorgehen
vertagt
TOP 9 Neuordnung des Bahnhofsplatzes: TemporÀre Umgestaltung 2022
Sachverhalt
(Anm. d. Verf.: Bzgl. des Sachvortrags wird auf das Protokoll des Umweltausschusses verwiesen: https://www.politik-starnberg.de/post/665054878806212608/öpnv-hainbuchen-und-warten-auf-die-eine-satzung)
Die Debatte:
Herr JĂ€gerhuber (CSU): Er fragt nach, welche Kosten jetzt schon fest definiert sind. Er hadert mit dem Halteverbot vor dem BahnhofsgebĂ€ude, damit die Wegreisenden wenigstens âausgeladenâ werden können.Â
Patrick Janik: Nur neue Markierungen kosten schon 30.000 EUR. Nur FlĂ€chen bereitstellen, wird nicht ausreichen. Es soll etwas lebendiger ausgestaltet werden. Ein groĂer Teil ist ânurâ die Arbeit des Betriebshofs. Das mit dem Halteverbot soll beachtet werden.
Herr Mignoli (BLS): Er schlĂ€gt erneut vor, die stĂ€dtischen Gewerbetreibenden mit einzubeziehen. 125.000 EUR sind zu viel. Das geht sicher gĂŒnstiger. Er weist auf die von Herrn Zirngibl vorgeschlagenen City Initiative hin. (Anm. d. Verf.: Die hat getagt, es war aber kein Gewerbereferent anwesend, da wohl auch keiner eingeladen war.).
Herr Janik: Er wĂŒrde schon gerne heute eine Zahl beschlieĂen, damit das nicht wieder im Haushaltsausschuss beraten werden muss. Er sieht die City-Initiative skeptisch, da an den Marktsonntagen auch nicht alle so engagiert waren, wie es sich die Stadt gewĂŒnscht hĂ€tte. Er wĂ€re schon gerne handlungsfĂ€hig.
Herr Weidner (SPD): Er begrĂŒĂt das vorgeschlagene Konzept. Das ist ein erster Schritt zur Aufwertung des öffentlichen Raums. Er verweist auf die StĂ€dtebauförderung, die noch einmal erhöht wurde.Â
Herr Dr. Sengl (B90/GrĂŒne): NatĂŒrlich wird das Projekt begrĂŒĂt. Es orientiert sich am beschlossenen Innenstadtkonzept. Die Verwaltung hat da jetzt eine fundierte Planung gemacht. Die Gewerbetreibenden sollen erst einmal angesprochen werden. Kann man das nicht so anpassen, dass man keine FörderantrĂ€ge zu stellen braucht. Das spart auch Zeit.Â
Herr Janik: Das âIrgendwie-Anders-Lösenâ ist eben nicht so einfach.
Frau TĂ€ubner-Benicke (B90/GrĂŒne): Brauchen wir die 42.000 EUR fĂŒr die neuen PflanzkĂŒbel. Wurde bei der Sitzung der City-Initiative ĂŒber das Thema gesprochen.Â
Herr Janik: Die PflanzkĂŒbel können danach woanders auch wieder verwendet werden.
Herr Beigel (CSU): Im UEM gab es Einigkeit, dass die Gewerbetreibenden mit eingebunden werden. Deshalb gab es den umkonkreten Beschluss. Ihm fehlen immer noch die Aussagen von den betroffenen Gewerbetreibenden. Es ist vielleicht gar nicht so aufwendig, die neuen FlĂ€chen zu nutzen.Â
Herr Janik: Der UEM ist erst 7 Werktage her.
Frau Dr. Meyer-BĂŒlow (CSU): Sie fragt nach den externen Fachstellen in der Arbeitsgruppe fĂŒr die vorgestellten Planungen.Â
Frau Pfeiffer: Es wurde lediglich ein Beschilderungskonzept von Externen erstellt.
Frau Pfister (BMS): Sie bedankt sich bei der Arbeitsgruppe. Die BMS unterstĂŒtzt das Projekt, um Erfahrungen zu sammeln. Die Arbeiten des Betriebshof werden so oder so ausgegeben, fĂŒr dieses Projekt oder eben andere Projekte. Am Ende bleiben nur 75.000 EUR als externe Kosten ĂŒbrig, die auch noch gefördert werden. Damit verbleiben die Eigenmittel bei um die 40.000 EUR. Es soll ja nicht nur gekleckert werden. In den Monaten sollte möglichst viel ausprobiert werden. Deshalb wurden noch ein paar Anregungen eingebracht. Auch der Inklusionsbeirat sollte einbezogen werden.
Herr Prof. Dr. GaĂner (UWG): Er vermutet groĂen Widerstand bei der Polizei aufgrund des Halteverbots vor dem Döner. Er ist verblĂŒfft und verwirrt, weil ihm unklar ist, ob das die groĂe Weichenstellung fĂŒr die Zukunft ist oder nur eine temporĂ€re MaĂnahme. Die BahnhofstraĂe ist die wichtigste StraĂe in Starnberg. Der Bauausschuss ist noch nicht damit befasst worden. Er bittet um Verzeihung, aber er ist mit dem schnellen Lesen ĂŒberfordert.
Herr Janik: Es geht nicht um BaumaĂnahmen, sondern um eine temporĂ€re Verkehrsumgestaltung.
Frau Kammerl (CSU): Sie möchte zur AufklĂ€rung beitragen. Es gab drei Sitzungen, um den Plan zu erstellen. Die Polizei ist involviert. Wenn eine Summe X eingestellt wird, muss sie ja nicht ausgegeben werden. Wenn eine Akzeptanz erreicht werden soll, ist ein gewisses Niveau zu halten. Ăber die BlumenkĂŒbel kann man streiten.Â
Herr Mignoli (BLS): Er schlĂ€gt vor, bis zur nĂ€chsten Sitzung mit den Gewerbetreibenden zu sprechen, um dann auch zu wissen, woran wir sind.Â
Herr Janik: Die Tagesordnung der City-Initiative macht der Vorstand und er erzÀhlt nicht, wie viel Teilnehmer dort waren. (Anm. d. Verf.: Es hÀtten schon mehr Teilnehmer sein können. Ich kann die Skepsis von einigen Anwesenden bzgl. der Motivation der City-Initiative  durchaus nachvollziehen.)
Herr JĂ€gerhuber (CSU): Wir reden ĂŒber mehrere hundert Meter. Das kostet etwas. Zum Beispiel können sich GĂ€rtnereien um die PflanzenkĂŒbel kĂŒmmern. Wir können doch schon das Budget beschlieĂen. Wir wollen doch ein gutes Provisorium.Â
Herr Fiedler (FDP): Es ist ein Beschluss zu fassen. Im Detail hat er noch ErgĂ€nzungen, z. B. bei der Anzahl der ĂŒbrig bleibenden StellplĂ€tze als Entschleuniger des flieĂenden Verkehrs. Â
Herr Heidinger (BLS): Er hat Angst, dass ohne ParkplĂ€tze die Restaurants noch mehr Probleme bekommen. Wir sollten da kein Geld herausschmeiĂen. Das ist alles sehr kurz gedacht. Sind es es jetzt 75.000 EUR oder 125.000 EUR?
Herr Janik: Bitte keine Grundsatzdiskussion ĂŒber ParkplĂ€tze oder nicht.
Herr Prof. Dr. GaĂner (UWG): Er sieht einen Differenz zwischen dem Titel der Tagesordnung und dem vorgestellten Plan. Provisorien halten immer lĂ€nger, als man denkt. (Anm. d. Verf.: Wer erlĂ€utert bitte, dass die temporĂ€re MaĂnahme ĂŒber âKlebestreifenâ auf der StraĂe gelöst werden soll. Die können gar nicht so lange halten, wie die Aufpflasterung an der Kreuzung Ludwig-JĂ€gerhuber-StraĂe / Kaiser-Wilhelm-StraĂe.) Â
Frau Pfister (BMS): Die temporĂ€ren MaĂnahmen sind keine BaumaĂnahmen. Die Tapes werden den ersten Winter nicht ĂŒberstehen. Der Plan gibt eine Neuaufteilung mit immer noch 6,50 Meter StraĂenraum. Es wird kein Geld herausgeschmissen werden. Es gibt immer auch die positive Seite. Der Weg sollte weiter gegangen werden.
Frau Henniger (FDP): Sie sagt jetzt nichts zu ParkplÀtzen. Wir sollten mehr Mut haben. Mehr Tische sind schon eine gute Alternative zu wegfallenden ParkplÀtzen.
Frau TĂ€ubner-Benicke (B90/GrĂŒne): Sie möchte sich da anschlieĂen. Der Grundsatzbeschluss sollte schon beschlossen werden.Â
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss fĂŒr Umwelt, Energie und MobilitĂ€t stimmt dem Umsetzungskonzept und der Realisierung, unter Vorbehalt der Pandemielage, im Jahr 2022 zu.
angenommen: 28:3
2. FĂŒr die Umsetzung des Konzepts sind 125.000 ⏠(inkl. 50.000 ⏠unter der Gruppierung 6793) im Haushaltentwurf 2022 einzustellen und StĂ€dtebaufördermittel zu beantragen.
angenommen: 26:5
TOP 10 StĂ€dtische Baumschutzverordnung; Antrag der CSU Fraktion zur WiedereinfĂŒhrung der stĂ€dtischen Baumschutzverordnung und Beratung ĂŒber den Erlass einer Sicherungsverordnung (Wiedervorlage)
Sachverhalt
(Anm. d. Verf.: Hier verweise ich auf die Beschlussvorlage vom Umweltausschuss: https://www.politik-starnberg.de/post/665054878806212608/öpnv-hainbuchen-und-warten-auf-die-eine-satzung).
Die Debatte:
Frau TĂ€ubner-Benicke (B90/GrĂŒne): Wenn die Baumschutzsatzung erst im Januar 2022 kommt, wird sicher im Herbst gefĂ€llt werden.
Herr Dr. Thorsten SchĂŒler (UWG): Er fragt nach, ob sich die heutige Vorlage von der Beschlussvorlage des UEM unterscheidet.Â
Frau Kammerl (CSU): Es soll ja vertagt werden. Wenn âdie paar BĂ€ume abgeholzt werdenâ ist das zu viel Aktionismus. Das hĂ€lt sie nicht fĂŒr sinnvoll.Â
Herr Fiedler (FDP): Er schlieĂt sich da an. Es gibt morgen ein erstes Treffen der Arbeitsgruppe. Auch ohne Baumschutzverordnung wachsen die BĂ€ume noch. Es werden morgen sicher nicht alle BĂ€ume abgeholzt werden. Und Baurecht geht immer vor das Baumrecht. FrĂŒher wurden auch fast alle AntrĂ€ge genehmigt. Er möchte das erst im Fachausschuss diskutieren. (Anm. d. Verf.: Eine âVerĂ€nderungssperreâ ist kein Schnellschuss, sondern nur eine VerĂ€nderungssperre, bis genau die gewĂŒnschte optimale Satzung beschlossen wird.)
Herr JĂ€gerhuber (CSU): Wenn wir das heute entscheiden, gibt es in der Verwaltung entsprechende KapazitĂ€ten?Â
Antrag Herr HeidingerÂ
Ende der Debatte und Verweis in den Ausschuss
angenommen: 19:12
(Anm. d. Verf.: Und noch eine Runde ... aber das ist eben auch Kommunalpolitik bzw. Demokratie. Manchmal Àtzend, aber am Ende vielleicht doch zum Wohle aller.)
TOP 11 Machbarkeitsstudie zur geothermischen Nutzung des Grundwassers aus dem DĂŒker am Almeida Weg; Antrag der Stadtratsfraktionen SPD und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen vom 31.08.2021
Sachverhalt
Mit der Beschlussvorlage 2020/275 hatte die Verwaltung im Oktober 2020 die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur geothermischen Nutzung von Grundwasser aus dem DĂŒker am Almeida Weg dargestellt.Der Beschluss lautete damals:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim dahingehend abzustimmen, dass die baulichen Vorkehrungen im DĂŒker am Almeida Weg berĂŒcksichtigt werden können.
2. Eine geothermische Nutzung des Grundwassers aus dem DĂŒker am Almeida Weg wird vorerst nicht weiterverfolgt, da keine wirtschaftliche VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit vorliegt.
In der Folge wurde das Staatliche Bauamt Weilheim aufgefordert, die baulichen Vorkehrungen im DĂŒker am Almeida Weg zu treffen. Auch wurde in der Stellungnahme zum PlanĂ€nderungsverfahren fĂŒr den B2-Entlastungstunnel das Thema berĂŒcksichtigt und gefordert, dass eine zukĂŒnftige Nutzung fĂŒr Geothermie ermöglicht werden kann.
Bereits im Jahr 2019 war die Verwaltung beauftragt worden eine Studie in Auftrag zu geben, um die technischen Grundlagen, baulichen MaĂnahmen und Nutzungspotentiale zu konkretisieren, die Kosten zu ermitteln und dem Ausschuss fĂŒr Umwelt, Energie und MobilitĂ€t erneut zur Bertung vorzulegen. Innerhalb der untersuchten Fragestellung sollte geklĂ€rt werden, ob bei der Realisierung des B2-Tunnels in Starnberg auch die Möglichkeit der geothermischen Nutzung des DĂŒkers am Almeida Weg besteht. In dieser Machbarkeitsstudie wurde untersucht, welche Form der KĂ€lte- und/oder WĂ€rmenutzung dabei in Betracht kommen könnte. BerĂŒcksichtigt wurden die hydrogeologischen VerhĂ€ltnisse, die DĂŒkerbauwerke und deren bauliche und betriebliche Voraussetzungen, das theoretisch thermische Potential, die betriebswirtschaftlichen Belange und eine mögliche Auslegung eines KĂ€lte- bzw. WĂ€rmenetzes.
Bei einem GesprĂ€ch der Antragsteller im Juli diesen Jahres an der TU MĂŒnchen wurde von den dortigen Fachleuten noch einmal hervorgehoben, dass die Nutzung der DĂŒker eine einmalige Gelegenheit ist, die keinesfalls verpasst werden sollte.
Die Debatte:Â
Frau Falk (SPD) und Herr Dr. Sengl (B90/GrĂŒne): Sie stellen noch einmal den Antrag vor. Es geht um bis zu 2MW. Es gibt vielleicht Abnehmer aus dem Gebiet Moosaik. Der Zeitdruck ist nicht besonders groĂ. Das Hauptproblem ist das Netz, nicht die ErgĂ€nzung der DĂŒker.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er möchte fragen, wann die DĂŒker fertig sein werden und welche Energie da entstehen könnten im Vergleich zum Eiszauber.
Herr Janik: âEr schĂ€tzt 128 Eiszauber.â
Frau Falk (SPD): Kann nicht der Professur aus der TUM eingeladen werden. Auch sie kennt weitere Interessenten.
Frau Pfister (BMS): Eigentlich kann man da nicht dagegen sein. Sie ist aber der Meinung, dass das Zubetonieren der Stadt durch den Tunnel völlig unökologisch ist. Sie kann da nicht zustimmen.
Herr Heidinger (BLS):Â Er fragt nach der Angabe 2 MW.
Herr Dr. Sengl (B90/GrĂŒne): Das ist eine grobe SchĂ€tzung der TU. NatĂŒrlich ist der Tunnel eine unökologische MaĂnahme. Wenn aber die DĂŒker schon gebaut werden, sollten wir die doch dann auch ökologisch nutzen. Wenn man vernĂŒnftig denkt, sollte man diese Energie mitnehmen.Â
Herr Pfister (BMS): Der Tunnel wird gebaut, wenn der DĂŒker gebaut werden. Wir reden heute ĂŒber ungelegte Eier. In der TU sind Techniker und keine Betriebswirtschaftler. 2 MW aus dem Grundwasser herausholen ist vorher mit dem Wasserwirtschaftsamt zu klĂ€ren. Das sind alles ungewisse Probleme. WĂ€rme kann man nur aus flieĂenden Wasser entnehmen. Beim Gymnasium gibt es seines Wissens kein flieĂendes Wasser. Heute sollte noch keine Ressourcen dafĂŒr gebunden werden.
Herr Heidinger (BLS): Der DĂŒker am Gymnasium wurde noch nicht bewertet.
Herr Janik: Wir werden das nur herausbekommen, wenn wir das heute beschlieĂen.Â
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die geothermische Nutzung des Grundwassers aus dem DĂŒker am Almeida Weg weiter voranzutreiben und mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim intensive AbstimmungsgesprĂ€che zu fĂŒhren im Bezug auf die baulichen Vorkehrungen, die im DĂŒker am Almeida Weg zu treffen sind. Bei den anderen DĂŒker ist zu prĂŒfen, ob einer geothermische Nutzung möglich ist.
Sobald die Stelle des Umwelttechnikers wiederbesetzt ist, soll das Thema im Bezug auf mögliche Abnehmer der KÀlte-/WÀrmeleistung weiter untersucht werden und mit diesen neuen Informationen die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2020 angepasst werden.
angenommen: 21:7
TOP 12 Jugendbeirat Starnberg; Satzungserlass
vertagtÂ
TOP 13 Kindertagesbetreuung in Starnberg; Neubau des Kindergarten St. Nikolaus; Abschluss eines Vorvertrags
Sachverhalt
Die Katholische Kirchenstiftung "St. Maria, Hilfe der Christen" ist EigentĂŒmerin und Betreiberin der Kindertageseinrichtung St. Nikolaus am Tannenweg in Starnberg mit zwei Krippen-, drei Kindergarten- und einer Hortgruppe. Seit September 2021 kamen gemÀà Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2020 durch Containeraufstellung durch die Stadt Starnberg und Kellerausbau eine weitere Hortgruppe mit 17 PlĂ€tzen und eine Krippengruppe mit 6 PlĂ€tzen hinzu.
Wie der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2020 feststellte, besteht grundsĂ€tzlich ein Bedarf fĂŒr insgesamt 8 Gruppen. Unter anderem wurden in dieser Sitzung folgende BeschlĂŒsse gefasst:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschlieĂt die Erweiterung des Betreuungsangebotes von KindertagesstĂ€tten im SĂŒden der Stadt Starnberg durch den Neubau der KindertagesstĂ€tte St. Nikolaus am Tannenweg auf dem GrundstĂŒck der Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Maria, Hilfe d. Christen fĂŒr insgesamt 8 Gruppen fĂŒr Krippe, Kindergarten und Hort.
2. Der TrĂ€ger der Einrichtung, die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Maria, Hilfe der Christen wird gebeten die Ăbernahme der ProjekttrĂ€gerschaft zu prĂŒfen und diese zu ĂŒbernehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die FörderfĂ€higkeit der geplanten MaĂnahme zu prĂŒfen und dem Haupt- und Finanzausschuss eine mit dem ProjekttrĂ€ger abgestimmte Planungs- und Finanzierungsvereinbarung vorzulegen.
Verschiedene AbstimmungsgesprĂ€che mit dem Ziel, dass die Kirchenstiftung die ProjekttrĂ€gerschaft ĂŒbernimmt, fanden zwischenzeitlich statt.Â
Folgende Eckpunkte sollen im Vorvertrag geregelt werden:
Bedarfsanerkennung
Beauftragung eines Projektsteuerers
TrĂ€gerschaft der Kindertageseinrichtung ïź Kostentragung
Die Kirchenstiftung stellt folgende Bedingungen an die Kostentragung:
Die Gesamtkosten liegen als Finanzlast bei der Stadt Starnberg (Ausnahme Planungskosten, falls die Kirchenstiftung die Nichtrealisierung allein zu verschulden hat).
Im Gegenzug geht die Kirchenstiftung mit der Beauftragung eines Projektsteuerers in Vorleistung und beteiligt sich mit 300.000 ⏠an dem Projekt.
AuĂerdem bringt die Kirchenverwaltung das GrundstĂŒck ein und ĂŒbernimmt kĂŒnftig die Verwaltungs- und Personalausgaben der Kindertageseinrichtung.
Diese Punkte sind spĂ€ter in einer Bau- und Finanzierungsvereinbarung zu sichern. Vor Abschluss einer solchen Bau- und Finanzierungsvereinbarung ist jedoch die Förderung nach FAG zu beantragen und der vorzeitige MaĂnahmenbeginn muss genehmigt werden.
Sobald der Vorvertrag abgeschlossen wurde, will die Kirchenstiftung mit der Beauftragung eines Projektsteuerers beginnen.
Die Debatte:
Frau FrĂ€nkel (B90/GrĂŒne): Wenn die Kirche einen Projektsteuerer engagiert, hat sich die Stadt dann an die Vorgaben von dem zu halten? Es heiĂt ja, die âProjektsteuerer sind die TotengrĂ€ber der Baukulturâ. Geht es heute um 300.000 ⏠oder mindestens 300.000 âŹ? Da gibt es unterschiedliche Zahlen.
Frau Rommel: Die Stadt ist in alle Planungen involviert. Die 300.000 ⏠gehen in die Gesamtkosten ein.Â
Herr Beck: Im Vertrag wird spĂ€ter noch geregelt, welchen Einfluss die Stadt auf die BaumaĂnahme haben wird.
Frau FrĂ€nkel (B90/GrĂŒne): Der Vorvertrag ist irgendwie aus dem Bereich Augsburg.
Frau Rommel: In Augsburg ist die Zentrale. Da kommen alle VertrÀge her.
Herr Janik: Es geht auch um die Entlastung des Bauamts.
Frau FrĂ€nkel (B90/GrĂŒne): Bei acht Gruppen wĂ€ren das ĂŒber 120 Kinder. Das könnte das Kinderwohl leiden.
Frau Pfister (BMS): In Perchting haben wir Erbbaurechtsnehmer. Geht das hier auch?
Herr Janik: Wohl nicht. Wir fragen da noch einmal nach.
Herr Dr. Sengl (B90/GrĂŒne): Wir bezahlen den Bau, aber das Ergebnis gehört dann der Kirche?
Herr Janik: Ja, deshalb auch die 25-Jahre-Betriebs-Garantie.
Beschlussvorschlag
1. Die Stadt Starnberg trĂ€gt grundsĂ€tzlich die Gesamtkosten des Neubaus der Kindertageseinrichtung "St. Nikolaus" unter Beteiligung der Kirchenstiftung mit mind. 300.000 âŹ. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, beigefĂŒgten Vorvertrag zu unterzeichnen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzhilfen zu InvestitionsmaĂnahmen an Kindertageseinrichtungen bei der Regierung von Oberbayern und den vorzeitigen MaĂnahmenbeginn zu beantragen.
angenommen: einstimmig
Frau FrĂ€nkel (B90/GrĂŒne): Sie gibt ihre Bedenken bzgl. der GröĂe in Bezug auf das Kindeswohl zu Protokoll.
TOP 14 SchĂŒlerbeförderung im Stadtgebiet (Wiedervorlage); Umstellung auf Schulbusse; Abfahrtszeiten in Söcking
Sachverhalt
Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung am 27.09.2021 in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat, eine Befragung durchzufĂŒhren, bei welcher die Personensorgeberechtigten der derzeit 52 beförderungspflichtigen GrundschĂŒler der Grundschule Söcking befragt werden sollen, wann der Schulbus an welchen Tagen fahren soll. Die Ergebnisse sollen zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates in einem Leistungsverzeichnis aufbereitet und anschlieĂend zur Beratung wiedervorgelegt werden.
UnabhĂ€ngig von der Umfrage hat die Schulleitung, Frau Fromm-Preischl, die SchĂŒlerzahlen und Schulschlusszeiten in einer Ăbersicht zusammengestellt.Â
GrundsĂ€tzlich gilt es zu entscheiden, welche Wartezeiten den SchĂŒlern zugemutet werden können. Das Gesetz trifft hierzu keine konkreten Vorgaben, die Kommentierung der SchĂŒlerbeförderungsverordnung (SchBefV) trifft jedoch folgende Aussagen:
âZur Frage der Zumutbarkeit von Wartezeiten existieren keine gesetzlichen Vorgaben oder Verwaltungsvorschriften. Auch die im Jahr 1982 aufgehobene RLSchKfrG vom 05.03.1975 legte keine absolute Grenze fest, sondern nur einen Orientierungswert. Dort war lediglich vorgesehen, dass Wartezeiten der SchĂŒler am Schulort nach Möglichkeit vor Unterrichtsbeginn 30 Minuten, nach Ende des Pflichtunterrichts regelmĂ€Ăig 60 Minuten nicht ĂŒberschreiten sollten. Die Frage, ob eine unzumutbare Wartezeit vorliegt, kann nur im konkreten Einzelfall unter Einbeziehung aller UmstĂ€nde beantwortet werden. Dabei sind einerseits die Belange der SchĂŒler angemessen zu berĂŒcksichtigen, andererseits aber auch die Belange des AufgabentrĂ€gers der SchĂŒlerbeförderung in die AbwĂ€gung einzubeziehen. Mit Urteil des VG Göttingen vom 01.02.05 (Az. 4A3/03) wurde deutlich, dass auch eine Wartezeit von 93 Minuten nach Unterrichtsende als zumutbar eingestuft werden kann."
Bei der Ausschreibung der Buslinien im FrĂŒhjahr 2021 hatte die Verwaltung gemeinsam mit der Schulleitung und auch unter Einbeziehung des Elternbeirats diese AbwĂ€gung getroffen. Unter BerĂŒcksichtigung, dass erst im Januar 2021 eine Busaufsicht fĂŒr die Grundschule Söcking eingestellt wurde, welche die Kinder zwischen Schulende und Busabfahrtszeit gut betreut und beaufsichtigt, scheint eine Wartezeit von bis zu 60 Minuten als zumutbar. Auch unter BerĂŒcksichtigung der wirtschaftlichen LeistungsfĂ€higkeit der Stadt Starnberg ist eine zusĂ€tzliche Fahrt 45 Minuten frĂŒher nicht zwingend notwendig.
Die Schulleitung schÀtzt die tÀgliche Arbeit der Schulbusaufsicht sehr.
Sollte sich der Stadtrat dazu entscheiden, aufgrund des Ergebnisses der Umfrage eine weitere Linie von Dienstag bis Freitag um 12.30 Uhr auszuschreiben, entstehen zusĂ€tzliche Kosten von rund 70.000 âŹ, netto fĂŒr vier zusĂ€tzlichen Fahrten (die Fahrt am Montag wird bereits im Rahmen des Vertrags durchgefĂŒhrt).
Eine Vertragserweiterung ist bei weiteren vier Fahrten vergaberechtlich nicht mehr möglich, da die Erweiterung nicht mehr unerheblich wĂ€re (mehr als 10 % - Erweiterung). Daher wird empfohlen erneut beschrĂ€nkt öffentlich auf nationaler Ebene auszuschreiben und die ursprĂŒnglich am Verfahren beteiligten Bieter aufzufordern ein Angebot abzugeben. Das kann ggf. dazu fĂŒhren, dass unterschiedliche Busunternehmen die Linie in Söcking bedienen.
Ein entscheidender Punkt fĂŒr die WiedereinfĂŒhrung der Schulbusse war, dass ein einheitlicher Ansprechpartner und (meist) der gleiche Busfahrer fĂŒr die Kinder zur VerfĂŒgung steht.
Die Verwaltung schlÀgt daher vor, zunÀchst von einer erneuten Ausschreibung abzusehen. Da im Schuljahr 2024/2025 erneut ausgeschrieben werden muss, könnte hier eine zusÀtzliche Linie mit aufgenommen werden, sollte immer noch Bedarf bestehen.
Zu diskutieren wĂ€re allerdings, ob am Freitag bereits um 12.30 Uhr ein Bus fahren soll, da sieben Kinder schon um 11.15 Uhr Schulschluss haben und diese bis 13.00 Uhr dann zwei Stunden auf einen Bus warten mĂŒssten. Mit dem Montagsbus um 11.15 Uhr, welcher bereits seit Anfang des Schuljahres zusĂ€tzlich fĂ€hrt, sind dies dann lediglich zwei zusĂ€tzliche Fahrten und man könnte argumentieren, dass es sich dann nur um eine geringfĂŒgige Erweiterung handelt und den derzeitigen Busunternehmen beauftragen.
Im Rahmen der Umfrage wurde auch der Elternbeirat sowie die Schulleitung um Stellungnahme gebeten.
Stellungnahme des Elternbeirats:
"Der Elternbeirat der Grundschule Söcking wurde gebeten, zu den Ergebnissen der Elternbefragung zum Bedarf an Abfahrtszeiten des Schulbusses Stellung zu nehmen. Der Elternbeirat befĂŒrwortet vier zusĂ€tzliche Fahrten um 12.30 Uhr am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, um eine möglichst zeitnahe Heimfahrt aller SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, primĂ€r aus der ersten und zweiten Klasse, zu ermöglichen. Zur Frage der Wirtschaftlichkeit liegen dem Elternbeirat keine Zahlen vor. Uns ist nicht bekannt, mit welchen Kosten fĂŒr zusĂ€tzliche Fahrten zu rechnen wĂ€re oder ab welcher Anzahl an Kindern pro Fahrt eine Wirtschaftlichkeit ĂŒblicher Weise bejaht werden kann."
Stellungnahme der Schulleitung:
"Das Ergebnis Ihrer Umfrage deckt sich fast mit der Auswertung, die wir an der Schule anhand der BusschĂŒlerzahlen abzĂŒglich Mittagsbetreuungskindern erstellt haben. Ich wĂŒrde eine zusĂ€tzliche Busfahrt am Freitag um 12.15 Uhr ebenfalls unterstĂŒtzen, da die Anzahl der zu betreuenden Kinder fĂŒr eine Person auch sehr hoch ist (25 Kinder â wenn alle da sind). Zu Ihrer Information: Ich habe heute ein sehr positives Feedback einer Mutter erhalten. Sie meinte, sie wĂ€re anfangs auch sehr irritiert gewesen, aber: âLĂ€uft eigentlich gut. Meine Kinder mĂŒssen zweimal mit dem Schulbus heimfahren und sie genieĂen die Wartezeit bei Katrin Gronau sehr. Basteln, Spielen, Hausis machen. Toll.â"
Die Debatte:
Herr Janik: Der neue Bus am Freitag geht sofort, tÀglich den neuen Bus wird es erst ab dem nÀchsten Schulhalbjahr geben können.
Frau Dr. Meyer-BĂŒlow (CSU): Der Elternbeirat hĂ€tte gerne die vier zusĂ€tzlichen Fahrten. Sie beantragt die tĂ€gliche Zusatzfahrt von Dienstag bis Freitag.Â
Herr Wobbe (UWG): Er unterstĂŒtzt den Vorschlag der Verwaltung. Kein SchĂŒler muss zwei Stunden warten. In Percha klappt die Betreuungssituation gut.
Herr FrĂŒhauf (CSU): Bzgl. der Betreuungssituation gibt es auch andere Stimmen. Wenn es keine tĂ€gliche Zusatzfahrten gibt, ist die Mittagsbetreuung mal in Perchting und mal in Söcking. Er bittet um Planungssicherheit fĂŒr die Eltern.
Frau Pfister (BMS):Â Wirtschaftlich ist das nicht mehr. Wenn der MVV das nicht kann, mĂŒssen wir in den sauren Apfel beiĂen. Die aktuellen Wartezeiten sind ihr zu lang. Sie ist auch fĂŒr die vier Zusatzfahrten.
Herr Beck: Eine kurzfristige Vergabe fĂŒr Teile ist rechtlich nicht zulĂ€ssig. Es sind erst Angebote einzuholen.Â
Herr Dr. SchĂŒler (UWG): Sind fĂŒr die neue angedachten Fahrten auch in den nĂ€chsten Jahren die Auslastung schon heute bekannt? Nicht dass in den nĂ€chsten Jahren dann quasi leere Schulbusse fahren.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach der Summe. Die gilt fĂŒr alle vier Tage.
Frau Fohrmann (CSU): Die SchĂŒlerzahlen werden steigen.
Antrag Dr. Meyer-BĂŒlowÂ
Vier zusÀtzliche Schulbusfahrten ausschreiben und vergeben.
angenommen: 27:4
Antrag Frau Pfister:Â
Bis zur Vergabe der zusÀtzlichen Schulbusfahrten, freitags eine zusÀtzliche Fahrt beim bisherigen Betreiber anfragen und beauftragen, sofern vergaberechtlich zulÀssig
angenommen: einstimmig
TOP 15 Bewerbung zur Austragung einer Landesgartenschau; Austragungsjahr
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 beschlossen, dass sich die Stadt Starnberg fĂŒr die Austragung der Landesgartenschau 2030 bewerben soll. Zwischenzeitlich hat die Bayerische Landesgartenschau GmbH den Vergabezeitraum von ursprĂŒnglich 2028-2030 um die Jahre 2031 und 2032 erweitert.
Der Lenkungsausschuss Landesgartenschau hat sich in seiner Sitzung am 20.10.2021 einstimmig darauf verstÀndigt, dass sich die Stadt Starnberg in ihrer Bewerbung auf eine Austragung der Landesgartenschau im Jahr 2032 konzentrieren soll.
Das HerzstĂŒck der Starnberger Bewerbung und wesentliche Bedingung fĂŒr eine erfolgreiche Bewerbung wird die Behebung der MissstĂ€nde an der Seepromenade sein. FĂŒr die Umsetzung ist ein realistischer Zeitplan auszuarbeiten. Dies implementiert u.a., dass Einigung ĂŒber die zur VerfĂŒgung stehenden FlĂ€chen besteht, ein Planfeststellungsverfahren erfolgt und notwendige planerische und bauliche Schritte umgesetzt werden können.
Im Jahr 2032 könnte dann im Rahmen der Landesgartenschau auch 120 Jahre Stadt Starnberg gefeiert werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Starnberg bewirbt sich fĂŒr die Austragung der Bayerischen Landesgartenschau im Jahr 2032.
angenommen: 28:3 (gegen WPS)
TOP 16 Starnberger Eiszauber; DurchfĂŒhrung im Jahr 2022
Sachverhalt
Seit 2013 findet der Starnberger Eiszauber jÀhrlich im Januar auf dem Kirchplatz statt.
Wegen der Corona-Pandemie konnte der Eiszauber im Jahr 2021 nicht durchgefĂŒhrt werden. Da die Organisation einer derart aufwĂ€ndigen Veranstaltung einige Arbeitsmonate in der Stadtverwaltung in Anspruch nimmt, muss frĂŒhzeitig geklĂ€rt werden, ob der Starnberger Eiszauber im Jahr 2022 vom 14. Januar bis 6. Februar stattfinden soll.
Die Umsetzung der derzeit geltenden HygienemaĂnahmen inklusive Kontaktpersonennachverfolgung und Kontrolle der 3-G-Regel stellt zwar einen gröĂeren Arbeitsaufwand wĂ€hrend des Betriebs der Eisbahn dar, macht die Umsetzung aber nicht unmöglich. Sofern im Januar die DurchfĂŒhrung gröĂerer Veranstaltungen erlaubt ist, könnte der Eiszauber unter Einhaltung eines geeigneten Hygienekonzeptes stattfinden.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation soll jedoch nicht unerwĂ€hnt bleiben, dass es sich beim Eiszauber um eine defizitĂ€re Veranstaltung handelt. Obwohl in den vergangenen Jahren stets versucht wurde, sĂ€mtliche Einsparpotenziale zu nutzen, ergab sich jĂ€hrlich ein Defizit in Höhe von ca. 50.000- 60.000 Euro, das die Stadt getragen hat. Einnahmen können lediglich ĂŒber Eintrittsgelder, den Verleih von Schlittschuhen und Sponsoring, meist in Form von Bandenwerbung, generiert werden. Dazu kommt die Arbeitszeit von zwei Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung, die die Organisation im Vorfeld der Veranstaltung verantworten und wĂ€hrend des Eiszaubers Mehrarbeit an den Wochenenden leisten mĂŒssen.
Das genaue Defizit ist im Vorfeld der Veranstaltung nur schwer zu kalkulieren, da die Veranstaltung stark vom Wetter abhĂ€ngig ist und somit die Höhe der eingenommenen Eintrittsgelder von Jahr zu Jahr schwankt. AuĂerdem ist davon auszugehen, dass die maximale Personenzahl, die sich gleichzeitig auf der Eisbahn aufhalten darf, im kommenden Jahr immer noch eingeschrĂ€nkt ist, weswegen mit deutlich niedrigeren Einnahmen im Bereich der Eintrittsgelder und des Verleihs von Schlittschuhen gerechnet werden muss, was das Defizit wiederum ĂŒber 60.000 Euro hinaus erhöhen könnte.
Ziel der Veranstaltung war und ist es, die Innenstadt im eher umsatzschwachen Monat Januar zu beleben und die Innenstadtakteure, insbesondere den Einzelhandel und die Gastronomie, so zu unterstĂŒtzen. Im Laufe der Jahre wurde der Eiszauber vor allem fĂŒr Starnberger Kinder und Jugendliche zum beliebten Treffpunkt und zu einer festen GröĂe im Veranstaltungskalender der Stadt, an dem sich auch stets Starnberger Vereine beteiligt haben.
Die Debatte:
Herr Wobbe (UWG): Als Sportreferent ist er fĂŒr den Eiszauber. Wir haben im Landkreis kein Eisstadion. Sport- und Kulturangebote sind immer ein ZuschussgeschĂ€ft. Andere kosten und sechsstellige BetrĂ€ge.
Herr Fiedler (FDP): Er möchte eine Lanze fĂŒr den Einzauber brechen. Es ist die einzige Veranstaltung fĂŒr Kinder im Winter. Wir bemĂŒhen uns, Leben in die Stadt zu bringen. Da mĂŒssen wir ein Angebot machen. Wir haben das letztes Mal ausfallen lassen mĂŒssen. Er bittet um Zustimmung.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach, warum in der Beschlussvorlage der Haushalt von 2020 als âFaktâ erwĂ€hnt wird. Ist das nicht eine politische Entscheidung.Â
Herr Dr. Sengl (B90/GrĂŒne): Wenn wir in einem nicht kalten Winter dafĂŒr so viel Energieverbrauch haben, wie soll man das den âKindern fĂŒr Futureâ erklĂ€ren? (Anm. d. Verf.: Eine allgemeine RĂŒckmeldung im Raum ist: âDie fahren da Schlittschuh.â.)
Frau Falk (SPD): Sie wird gegen den Eiszauber stimmen. Wir reden von 60.000 EUR. Eben haben wir ĂŒber mehr Geld viel stĂ€rker diskutiert. Mit dem Geld kann man mit anderen Lösungen viel mehr erreichen.Â
Herr Federsel (B90/GrĂŒne): Die Energie sollte uns wichtiger sein, als die 60.000 EUR.Â
Frau Dr. Lauer (B90/GrĂŒne): Sie fragt nach den tatsĂ€chlichen Energiekosten. Es sollte ein Zeichen gesetzt werden.Â
Frau Buckel: Alle Energiekosten beliefen sich 2019 auf ca. 10.000 EUR. Es gibt da eine gewisse Varianz.
Frau Fohrmann (CSU): Sie möchte fĂŒr die Kleinen eine Stange brechen. Es wird sehr gut angenommen. Es ist ein Highlight in Starnberg. Das Klima wird jetzt ĂŒberall als Gegenargument herangezogen. Kunst und Kultur ist immer ein DefizitgeschĂ€ft.Â
Herr JĂ€gerhuber (CSU): Der Eiszauber gibt es seit dem 100 jĂ€hrigen Stadtgeburtstag. Es gibt da auch viel privates Engagement. Und wenn wir von ĂŒber 8.000 Besuchern reden, ist das was. Und er hat viele glĂŒckliche Kinder gesehen. Diese Veranstaltung gehört dazu.Â
Herr Janik: Danke an Herr Dr. SchĂŒler, der auf deine Meldung verzichtet, um die Zeit zu verkĂŒrzen.
Herr Heidinger (B90/GrĂŒne): Er hat Angst, dass das dieses Jahr ein DefizitgeschĂ€ft wird.Â
(Anm. d. Verf.: Das wird nicht so sein. âDie Jugendâ ist nicht einer Meinung. Da wird genug mit unterschiedlichen Meinungen zum Klima geben.)
Herr Pfister (BMS):Â Er spricht sich fĂŒr den Eiszauber aus. Die Besucher sind nicht nur Starnberger. Was ist mit den Energiekosten eines Seebads?
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Eiszauber im Jahr 2022 auf dem Kirchplatz unter Einhaltung eines geeigneten Hygienekonzepts zu organisieren und durchzufĂŒhren, sofern es die gesetzlichen Regelungen in Hinblick auf die Corona-Pandemie zulassen.
angenommen: 21:10 (GrĂŒne/SPD)
Herr Dr. Sengl (B90/GrĂŒne): Die Verwaltung nimmt die Klimaziele nicht ernst.
Herr Janik: Die Verwaltung soll aus Protokollnotizen herausgehalten werden.
TOP 17 Regionalmanagement MĂŒnchen SĂŒdwest e. V.; hier: FortfĂŒhrung des Vereins und Beschluss ĂŒber die kĂŒnftige Höhe des Mitgliedsbeitrags
Sachverhalt
Die aktuelle, zweite Förderperiode (2019 â 2021) des RMMSW e. V. nach Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa) endet zum 31. Januar 2022. Zur FortfĂŒhrung der Mitgliedschaft der Stadt Starnberg im Verein RMMSW fĂŒr die Förderperiode 2022 â 2024 (beginnend zum 01.03.2022) bedarf es der Genehmigung durch den Stadtrat.
Aufgrund gestiegener Vereinskosten/Personalkosten haben die Mitglieder des Regionalmanagement MĂŒnchen in ihrer Versammlung am 13.09.2021 mehrheitlich, d.h. mit einer Gegenstimme beschlossen, den Beitragssatz zu erhöhen. Demnach soll der Beitragssatz von bisher 12.034 ⏠auf 16.000 ⏠erhöht werden, um auch Mittel fĂŒr zusĂ€tzliche Projekte (wie z. B. IBA) verfĂŒgbar zu haben.
Nachdem im Monat Februar 2022 nicht förderfĂ€hige Arbeiten durch den Verein getĂ€tigt werden (Abschlussbericht der Projekte, Ăffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Vergaben fĂŒr AuftrĂ€ge an externe Dienstleister, Erstellung von Leistungsbeschreibungen, etc.) sind die Personal- und EDV-Kosten komplett vom Verein zu tragen. Diese belaufen sich auf ca. 1.040 ⏠pro Mitgliedsgemeinde.
Finanzielle Auswirkungen
HH 2022: Mitgliedsbeitrag â 16.000 Euro sowie Personal- und EDV-Kosten: 1.040 Euro (fĂŒr 02.2022)Â
HH 2023: Mitgliedsbeitrag â 16.000 Euro
HH 2024:Â Mitgliedsbeitrag â 16.000 Euro
Die Kosten sind im Haushalt 2022 ff entsprechend zu veranschlagen.
Die Debatte:
Frau Kammerl (CSU): Die Idee des Vereins ist sinnvoll. Die Mitgliedschaft ist zu befĂŒrworten.Â
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 2. Der Stadtrat beschlieĂt, dass die Stadt Starnberg fĂŒr die Förderperiode 2022 â 2024 Mitglied im Verein Regionalmanagement MĂŒnchen SĂŒdwest e.V. bleibt. 3. Der Stadtrat beschlieĂt, im Haushalt der Stadt Starnberg zur anteiligen Finanzierung des Regionalmanagements MĂŒnchen SĂŒdwest e. V. in der Förderperiode 2022 â 2024 jĂ€hrlich Mittel in Höhe von 16.000 ⏠bereitzustellen. 4. Der Stadtrat beschlieĂt, im Haushalt der Stadt Starnberg fĂŒr den Monat Februar 2022 1.040 ⏠fĂŒr Personal- und EDV-Kosten bereitzustellen.
angenommen: 29:1
TOP 18 Ănderung der Hundesteuersatzung; Umstellung auf Dauerbescheide
Sachverhalt
In § 10 (FÀlligkeit der Steuer) der aktuellen Hundesteuersatzung vom 16.11.2020 ist geregelt, dass die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fÀllig ist. Dadurch war es bislang erforderlich, die ca. 1.250 Hundesteuerbescheide jedes Jahr erneut zu versenden, auch wenn sich inhaltlich im Vergleich zum Vorjahr nichts geÀndert hat.
GemÀà Art. 12 Abs. 1 KAG können die Gemeinden, Landkreise und Bezirke in Bescheiden ĂŒber Abgaben, die fĂŒr einen Zeitabschnitt erhoben werden, bestimmen, dass diese Bescheide auch fĂŒr die folgenden Zeitabschnitte gelten. Dabei ist anzugeben, an welchen Tagen und mit welchen BetrĂ€gen die Abgaben jeweils fĂ€llig werden. Art. 12 Abs. 2 KAG regelt, dass Bescheide, die fĂŒr mehrere Zeitabschnitte gelten,
von Amts wegen oder auf Antrag durch einen neuen Bescheid zu ersetzen sind, wenn sich die Berechnungsgrundlagen Àndern (Nr. 1) bzw.
auf Antrag des Schuldners fĂŒr die nach der Antragstellung beginnenden neuen Zeitabschnitte zu Àndern sind, wenn sie sachlich unrichtig sind (Nr. 2).
Um dieses vereinfachte und wirtschaftlichere Erhebungsverfahren anwenden und sogenannte Mehrjahres- bzw. Dauerbescheide erlassen zu können (analog der Grundsteuer), muss § 10 der Hundesteuersatzung geÀndert werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschlieĂt folgende Satzung zur Ănderung der Hundesteuersatzung der Stadt Starnberg:
Satzung zur Ănderung der Satzung fĂŒr die Erhebung der Hundesteuer vom XX.XX.2021
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlĂ€sst die Stadt Starnberg folgende Ănderungssatzung:
§1 Die Satzung fĂŒr die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 16.11.2020 wird wie folgt geĂ€ndert:
§ 10 erhÀlt folgende Fassung:
"§ 10 FÀlligkeit der Steuer Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fÀllig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 01.05. eines jeden Jahres fÀllig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten."
§2 Diese Ănderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 19 Vergabezentrum fĂŒr Gemeinden;Â Inanspruchnahme der Aufgabe "Vergabewesen" durch die Stadt Starnberg
Sachverhalt
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (KDZ) hat am 12.04.2019 die Verwaltung beauftragt zu prĂŒfen, ob das Kommunale Dienstleistungszentrum Oberland zukĂŒnftig die Mitgliedsgemeinden bei der Vergabe von öffentlichen AuftrĂ€gen unterstĂŒtzen kann. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen AuftrĂ€gen die Gemeindeverwaltungen hĂ€ufig vor erhebliche Probleme stellt und in den Verwaltungen kaum noch zu bewerkstelligen ist. Das Bayer. Wirtschaftsministerium empfiehlt den Gemeinden deshalb, sich fĂŒr diese Aufgabe zusammenzuschlieĂen.
Die Verwaltung des KDZ hat in der Folge GesprĂ€che mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Kommunalen PrĂŒfungsverband und der Regierung von Oberbayern gefĂŒhrt. Ăbereinstimmend sehen die vorgenannten Institutionen viel Potential in einer interkommunalen Zusammenarbeit.
Der KDZ hat die Umsetzung mit dem Ziel konzipiert, die Beschaffungsverfahren der Gemeinden rechtssicher und wirtschaftlich durchzufĂŒhren. Das Konzept wurde in einer Veranstaltung am 05.09.2019 vorgetragen.
Das zentrale Vergabezentrum fĂŒr Gemeinden wird folgende Aufgaben wahrnehmen:
UnterstĂŒtzung bei der SchĂ€tzung des Auftragswertes
Wahl der Vergabeart unter Beachtung der maĂgeblichen Wertgrenzen und den förderrechtlichen Bestimmungen
Ăbernahme der erforderlichen Bekanntmachungen
PrĂŒfung und Empfehlung zur ErgĂ€nzung des vorgeschlagenen Bieterkreises bei beschrĂ€nkter Ausschreibung und Verhandlungsvergabe
Festlegung und Ăberwachung von Fristen und Terminen
UnterstĂŒtzung bei der Festlegung von Bietereignungs- und Zuschlagskriterien
Bearbeitung von formalen Bieteranfragen zum Vergabeverfahren
DurchfĂŒhrung der Eröffnungstermine und erste Durchsicht der Angebote
Formelle PrĂŒfung der Angebote
PrĂŒfung der Angebotssummen und Erstellen des Preisspiegels
Einleitung der PreisprĂŒfung bzw. BegrĂŒndung der Abstandnahme von einer PreisprĂŒfung
Ăbernahme des Ergebnisses der technischen Wertung in die Vergabedokumentation
Erstellung eines Vergabevorschlags oder Festlegung einer Aufhebung
Information der Bieter
Sicherstellung der Transparenzpflicht nach Zuschlagserteilung
Dokumentation des gesamten Verfahrens
DurchfĂŒhrung der Berichtspflicht (VergStatVO => kĂŒnftig)
Umsetzung der Bekanntmachungspflicht bei Nachtragsvereinbarungen zu Leistungen nach
GWB/VGV oder VOB/A Teil 2 Das Finanzierungssystem des zentralen Vergabezentrums besteht aus drei Komponenten:
Sockelbetrag: Mit dem Sockelbetrag je Einwohner werden die Sachkosten der Vergabestelle zu 100% gedeckt. Der Sockelbetrag errechnet sich aus der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde multipliziert mit einem feststehenden Betrag. Er betrÀgt derzeit 0,33 Euro pro Einwohner.
Beratungsleistung: Je Beratungsstunde wird ein Stundensatz in Höhe von 90 Euro berechnet.
Vergabeverfahren und VgV-Verfahren freiberufliche Leistungen: pro Einzelplanungsleistung wird eine Pauschale erhoben. Sie betrÀgt 600 Euro/Vergabeverfahren bzw. 3.000 Euro/VgV- Verfahren.
DarĂŒber hinaus soll fĂŒr die Startphase eine Anschubfinanzierungsumlage in Höhe von 1,00 Euro pro Einwohner fĂ€llig; diese wird binnen drei Jahren an die Gemeinden zurĂŒckerstattet.
Es werden demnach einmalige Kosten in Höhe von 23.511 Euro (Anschubfinanzierungsumlage) sowie jĂ€hrliche Kosten in Höhe von 7.758,63 Euro fĂ€llig. Bei geschĂ€tzt 45 Vergabeverfahren (Durchschnitt der letzten Jahre) mit einem Auftragswert von ĂŒber 25.000 Euro sowie einem VgV-Verfahren pro Jahr werden jĂ€hrliche Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro anfallen.
Das KDZ bietet die Dienstleistungen nunmehr seit Mitte 2020 an.
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hatte bereits im Jahr 2019 den Beschluss zur Inanspruchnahme der Aufgabe "Vergabewesen" durch das KDZ gefasst, diesen jedoch im Mai 2020 auf Empfehlung der Stadtverwaltung wieder aufgehoben, da die Aufgabe durch internes Personal erfĂŒllt werden konnte.
Die zustĂ€ndige Mitarbeiterin wird die Stadt Starnberg zum Januar 2022 verlassen. Die Stelle konnte nicht erfolgreich nachbesetzt werden. Es gingen insgesamt sieben Bewerbungen ein. Kein Bewerber konnte die Voraussetzungen (fachlich und/oder zeitlich) erfĂŒllen, weshalb die Stelle auf absehbare Zeit nicht nachbesetzt werden kann.
Um weiterhin rechtmĂ€Ăige Vergabeverfahren durchfĂŒhren zu können empfiehlt die Stadtverwaltung deshalb, die Aufgabe "Vergabewesen" beim Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland in Anspruch zu nehmen.
Die Debatte:Â
Frau Kammerl (CSU): Sie ist bei drei Verbandssitzungen gewesen. Andere Gemeinden sind mit den Leistungen sehr zufrieden.
Frau Kienzle (B90/GrĂŒne): Wird die Stelle nicht wieder besetzt? Kann man aus dem Vertrag wieder raus?
Herr Beck: Bis zur RĂŒckkehr der bisherigen Mitarbeiterin nicht. Der Vertrag kann auch gekĂŒndigt werden. Das wĂ€re dann aber frĂŒhestens in zwei Jahren.
Herr Dr. Prof. GaĂner (UWG): MĂŒssen alle Vergaben dann von denen dann durchgefĂŒhrt werden?
Herr Beck: Ab 25.000 ⏠wĂŒrden die dann ĂŒbernehmen. Ausnahmen sind aber möglich und zugelassen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschlieĂt, dem ZV KDZ Oberland die DurchfĂŒhrung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von AuftrĂ€gen und Abschluss von VertrĂ€gen) zu ĂŒbertragen, wenn der geschĂ€tzte Auftragswert je Vergabe oder je Gewerk einen Betrag von 25.000.- EUR (netto) erreicht. Die Vergabe von AuftrĂ€gen und der Abschluss von VertrĂ€gen verbleibt bei der Stadt.
angenommen: einstimmig
TOP 20 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. SchĂŒler (UWG): Er fragt heute mal eine âBreitseiteâ. Er fragt, wann es womit beim Geschosswohnungsbau âAm Wiesengrundâ weitergeht? Und wann mit einer Ănderung der Vorfahrtsregelung - möglichst genauer als das Jahr - an der Ecke Possenhofener StraĂe / Seufzerberg zu rechnen ist. Auch wartet er noch auf die Antwort zu der Umwandlung der zwei StellplĂ€tze in der MaximilianstraĂe. Auch war vom Staatlichen Bauamt schon genehmigt worden, dass es auf der HauptstraĂe die Linksabbiegehilfen Richtung DinardstraĂe geben wird. Wie ist da der Stand? Er bittet um eine kurzfristige RĂŒckmeldung.
Herr Janik: Die Antworten gibt es schriftlich.
Frau Fohrmann (CSU): Es gibt einen Vater, der alle Kosten fĂŒr einen Luftfilter im Gymnasium ĂŒbernehmen wĂŒrde. Kann man das nicht als Testprojekt umsetzen?
Herr Janik: FĂŒr ein positives Votum ist ein Antrag zu stellen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der Sichtschutzwand an der Söckinger StraĂe. Sie fragt nach dem Weg hinauf zum SV-Söcking. Der hat einige tiefe Löcher. Sie fragt nach dem ISEK-Söcking und nach dem Feuerwehrbedarfsplan.Â
Herr Janik: Der Feuerwehrbedarfsplan liegt bei der Kreisbranddirektion.Â
Herr Beck: Es gibt noch erforderliche Nachbesserungen, aber der Mitarbeiter war in Griechenland beim Brandschutz.
Frau Kammerl (CSU): Sie bittet die Fraktionen, eine Spende an die StadtrÀtinnen zu geben, um am 25.11. (Tag Gewalt gegen Frauen) etwas verteilen zu können. Es soll auf dem Kirchplatz verteilt werden.
Frau Kienzle (B90/GrĂŒne): Die fragt zum Beschluss der neuen Schilder zum Weg im Leutstettener Moos. Wie ist die zeitliche Perspektive? Sie möchte auch die Antworten auf die Fragen von Herr Dr. SchĂŒler erhalten.
Herr Janik: Es ist nicht das Geld, sondern das fehlende Personal. Es war fĂŒr 2021 vorgesehen. Er macht sich schlau.
Herr Mignoli (BLS): Er bittet die Verwaltung, in Percha an der Kreuzung die Warnbaken zu entfernen, die wohl vergessen wurden.
(M)ein Fazit:Â
Kultur kostet - da fĂŒhrt leider kein Weg daran vorbei.Â
Und das Klima wird mittlerweile fĂŒr fast alles als Gegenargument herangezogen. Das wird fĂŒr mich machmal ein bisschen zu inflationĂ€r angebracht. Das Thema ist wichtig, aber es sollte bitte auch immer in Beziehung zu anderen Aspekten gesetzt werden.
Ein wenig Emotionen gab es heute auch, aber wir sind glĂŒcklicherweise noch weit von frĂŒheren ZustĂ€nden entfernt. Und das bleibt hoffentlich auch noch lange so.
Und die variablen Tagesordnungen sind dann Ă€rgerlich, wenn man sich extra auf einen Tagesordnungspunkt (nicht nur fĂŒr dieses Protokoll) vorbereitet hat und der Punkt dann so sang- und klanglos gestrichen wird.Â
Interessant ist in letzter Zeit zu beobachten, dass sich im Verlauf der zugegebenermaĂen spĂ€ten nicht öffentlichen Sitzung die Reihen der StadtrĂ€tinnen und StadtrĂ€te hĂ€ufig ein wenig lichten. Als wenn die nicht öffentlichen Punkte unwichtiger wĂ€ren, als die der öffentlichen Sitzung. Sicher haben diejenigen dann noch Termine, mĂŒssen am nĂ€chsten Tag frĂŒh aufstehen oder haben am Ende dann einfach keine Lust mehr?
Dabei war die heutige Sitzung mit insgesamt 25 Tagesordnungspunkten nach 5 Stunden um 23:00 Uhr zu Ende. Nicht so richtig frĂŒh, aber ich  kenne aus der Vergangenheit auch schon lĂ€ngere Sitzungszeiten.














