10(+X?) Jahre FFH-Argumentation ...
Da ich immer wieder lesen darf, dass wir ja schon die “halbe Umfahrung” haben, darf ich auch immer wieder das Thema FFH anschneiden.
Seit 2014 habe ich mich mit dieser Fragestellung befasst und folgende Antworten aus dem kommunalpolitischen in Starnberg erhalten:
UWG, Altbürgermeister und Andere:
Eine Brücke mit 350 Spannweite über das Mühlthal beeinträchtigt durch seine notwendige Stütze das FFH-Gebiet Mühltthal erheblich
Eine ebenerdige oder auch aufgeständerte Bundesstraße von 150 Meter Länge über die Würm beeinträchtigt das FFH-Gebiet Leutstettener Moos erheblich
Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt Straßenbauten in FFH-Gebieten, wenn diese erheblich beeinflusst werden. (siehe auch https://dr.thosch.de/b2-tunnel/das-thema-ffh/)
Einzige Ausnahme ist, wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt.
Der B2-Tunnel ist nicht nur aus Sicht des Bundes als Geldgeber eine zumutbare Alternative.
WPS, BI ContraAmtstunnel:
“Das geht, wenn wir nur wollen.”
“Da müssen wir eben klagen.”
“Das geht doch bei der Umfahrung von Peißenberg auch.” (Anm. d. Verf: Da wurde eine Brücke über ein 9m(!) breites geschütztes Bachbett gebaut, siehe auch https://www.politik-starnberg.de/post/138143648275/eine-mutige-und-fragliche-argumentation-mit-der)
Ganz ehrlich, die Argumentationskette der Befürworter einer Nord-Ost-Umfahrung ist (soweit ich weiß auch nicht nur) mir eindeutig zu dünn, um an eine Realisierung einer Nord-Ost-Umfahrung ansatzweise zu glauben.
Und was nützen mir Wünsche und Wahlversprechen von Kommunalpolitikern, die nicht ansatzweise eine Chance auf Realisierung haben.
Und wer jetzt gleich überlegt - “Ha, erwischt! Und was ist mit dem Kompromiss “Tunnel bauen - Umfahrung planen”?”, den bitte ich die folgenden Beiträge zu lesen, die meiner Ansicht recht klar diese Frage beantworten: https://www.politik-starnberg.de/post/162855378492/bi-contraamtstunnel-hat-bundesnaturschutzgesetz oder https://www.politik-starnberg.de/post/169534817119/durch-den-b2-tunnel-ist-die-chance-auf-einen-bau.