Die Soziale Marktwirtschaft, wie die Wirtschafts- und Gesellschaftsform in Deutschland genannt wird, hat ihre geistigen Wurzeln zum einen im klassischen Liberalismus, insbesondere bei Adam Smith, zum anderen im Ordoliberalismus. Die ordoliberale Bewegung, die ihren Namen von der Zeitschrift “Ordo” bekam, in der ihre Anhänger publizierten, bildete sich in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts um den Freiburger Professor für Volkswirtschaftslehre Walter Eucken. Den Anhängern der ordoliberalen Bewegung ging es, nach verschiedenen Erfahrungen mit der Wirtschaftspolitik des Laissez-faire und einer Wirtschaftspolitik der Experimente, die durch Lenkung geprägt war, darum, eine Ordnungsform zu entwickeln, die die Einzelnen vor privater und staatlicher Willkür schützt.
Randak führt die grundlegende Idee der Ordoliberalen aus: „Die Ordoliberalen sind deshalb der Auffassung, dass der Staat die Voraussetzungen für den Wettbewerb schaffen und erhalten muss. Dem Staat fällt in diesem Modell die Aufgabe zu, die wirtschaftliche Ordnung zu gestalten. Der Staat wird als Garant einer Wettbewerbsordnung angesehen“.
Foucault sieht als theoretische Grundlage für die Überzeugung der Ordoliberalen eine radikal anti-naturalistische Vorstellung vom Markt und des Konkurrenz-Prinzips. Im ordoliberalen Denken ist der Markt keine natürliche ökonomische Realität, deren Eigengesetzlichkeiten die Regierungskunst beachten und respektieren muss, sondern der Markt kann nur durch politische Interventionen hergestellt und erhalten werden. Auch das Prinzip der Konkurrenz kann nur durch eine Reihe von Bedingungen gesichert werden, die durch rechtliche Maßnahmen gesichert werden. Die reine Konkurrenz verliert damit den Charakter von etwas immer schon da gewesenem und wird stattdessen zu einer Zielprojektion, auf die die Politik beständig hinarbeiten müsse.
Weiterlesen: Randak: Die Soziale Marktwirtschaft. Eine Einführung.Foucault: Die Geburt der Biopolitik. S. 112-259.Lemke: Eine Kritik der politischen Vernunft: Foucaults Analyse der modernen Gouvernementalität, S. 242-245.











