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ZĂŒrcher Priester schwören 1523 vor dem BĂŒrgermeister, dass sie keine Pensionen entgegennehmen werden. Kolorierte Federzeichnung in Heinrich Thomanns Abschrift von Heinrich Bullingers Reformationsgeschichte, 1605 (Zentralbibliothek ZĂŒrich, Ms. B 316, Fol. 64v).
Ab dem ausgehenden 15. Jahrhundert wurde der Empfang von Pensionen als korrumpierend fĂŒr Gesellschaft und Politik kritisiert. Unter dem Einfluss von Huldrych Zwingli erliess der ZĂŒrcher Rat 1523 ein Verbot fĂŒr fremde Kriegsdienste und Pensionen, das er kurze Zeit spĂ€ter auch auf die gesamte Geistlichkeit ausdehnte. Daraus ist zu schliessen, dass selbst Kleriker Gelder fremder Kriegsherren angenommen hatten.
Pensionen
Valentin Groebner
In der ursprĂŒnglichen kirchenrechtlichen Bedeutung war eine Pension das einem Kleriker zugesprochene Recht, wĂ€hrend seiner Amtszeit oder auf Lebenszeit die ErtrĂ€ge eines Benefiziums zu beziehen, ohne dafĂŒr zu Gegenleistungen verpflichtet zu sein. Von der Mitte des 15. Jahrhunderts an wurde der Begriff im weltlichen Kontext fĂŒr regelmĂ€ssige, in fester Vertragsform vereinbarte und offizielle, wenn auch oft vertraulich gehandhabte Zahlungen gebraucht, die Laien wie Kleriker vom FĂŒrsten zusĂ€tzlich zu ihrer normalen Entlohnung erhielten. In der Eidgenossenschaft erscheinen die ersten derartigen Jahrgelder im Zusammenhang mit den BĂŒndnissen gegen Karl den KĂŒhnen im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts (Burgunderkriege). Sowohl als öffentliche, an offizielle Kassen bezahlte wie als geheime, an Einzelpersonen entrichtete Pensionen zielten sie darauf ab, politische Entscheidungen zu beeinflussen und den auslĂ€ndischen Kriegsherren den Zugang zu den begehrten eidgenössischen Söldnern (Fremde Dienste) zu sichern. Obwohl von Beginn an umstritten â die ersten Versuche, Pensionen zu verbieten, datieren bereits vom Beginn der 1470er Jahre â, ermöglichten sie den Aufstieg wohlhabender Honoratioren und Kriegsunternehmer (MilitĂ€runternehmer). «Pensionenherren» wie der ZĂŒrcher BĂŒrgermeister Hans Waldmann fungierten als inoffizielle Interessenvertreter ihrer Auftraggeber und Verteiler empfangener Gelder in lokalen Patronagesystemen (Klientelismus). Nach Waldmanns Sturz und Hinrichtung 1489 wurde in der Tagsatzung erneut ein Verbot dieser Zahlungen beraten, konnte aber ebensowenig wie spĂ€tere Versuche (Pensionenbrief von 1503) durchgesetzt werden. Offizielle französische und österreichische Listen nennen zahlreiche hochrangige ReprĂ€sentanten der eidgenössischen Orte als EmpfĂ€nger geheimer Pensionen, darunter mehrere Stadtschreiber und Chronisten, unter anderen Petermann Etterlin und Diebold Schilling. In internen Konflikten zu Beginn des 16. Jahrhunderts, vor allem bei den Unruhen 1513 in Bern (Könizer Aufstand), Solothurn und Luzern (Zwiebelnkrieg), 1515 in ZĂŒrich und beim Sturz des Basler BĂŒrgermeisters 1521 spielten diese Jahrgelder, deren EmpfĂ€ngern Bestechlichkeit und Verrat vorgeworfen wurde, eine zentrale Rolle. Flugschriften und Traktate beklagten ihre Auswirkungen in drastisch sexueller Metaphorik und bezeichneten sie als giftige Gaben und Judaslohn. Huldrych Zwingli nahm in seinen Predigten gegen die ReislĂ€uferei (ReislĂ€ufer) und Pensionen zwischen 1521 und 1525 diese Motive auf und spitzte sie weiter zu: Die Annahme von Pensionen stifte nicht nur zu Untreue und Verrat an, sondern verweichliche und verweibliche die Eidgenossen mit neuen Lastern, Kleiderluxus und MĂŒssiggang. In den reformierten Orten wurden scharf formulierte Verbote erlassen; Zwinglis ehemaliger ParteigĂ€nger Jakob Grebel wurde in ZĂŒrich 1526 wegen angeblicher Annahme von Pensionen hingerichtet.
AuslĂ€ndische Jahrgelder blieben aber vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts eine wichtige Finanzquelle, vor allem in den katholischen Kantonen, wo sie zeitweise mehr als die HĂ€lfte der regulĂ€ren öffentlichen Einnahmen ausmachten. In den reformierten Orten wurden keine öffentlichen Pensionen an AmtstrĂ€ger bezahlt, stattdessen dienten profitable Handelsprivilegien und Salzkonzessionen als gezielte Mittel der auslĂ€ndischen Einflusssicherung. Die eidgenössischen Orte konnten im 16. und 17. Jahrhundert dank der auslĂ€ndischen Pensionen finanzielle Reserven aufbauen und teilweise auf direkte Steuern verzichten. In den katholischen Orten wurden sie zum prĂ€genden politischen Strukturelement: Einzelne Familien sicherten sich durch die Monopolisierung von Pensionen-Verteilung und damit verknĂŒpften Solddienstunternehmungen und Salzkonzessionen zum Teil jahrhundertelange lokale Dominanz (Zurlauben in Zug, Reding in Schwyz, Schmid in Uri). Neben französischen waren bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts auch spanische, venezianische, savoyische und mailĂ€ndische Gelder wichtig. Fragen der angemessenen Verteilung von Pensionen und die Konkurrenz zwischen profranzösischen Parteien und ihren Gegnern gehörten in den katholischen Orten vom 16. bis ins 18. Jahrhundert zu den heftig und kontrovers diskutierten innenpolitischen Themen. Nach 1710 sind nur noch französische Pensionen nachweisbar, der französische BĂŒndnisvertrag wurde 1777 zum letzten Mal erneuert.
Die Pensionen verdeutlichen nicht nur den oligarchischen Charakter des Ancien RĂ©gime und die Bedeutung von Klientel- und Patronagebeziehungen, sondern auch die Integration vermeintlich «abgeschlossener» alpiner Regionen in internationale MilitĂ€r- und Finanztransaktionen der frĂŒhen Neuzeit. Der Widerspruch, in dem das System der Pensionen zur historischen Selbststilisierung der modernen Schweiz im 19. und frĂŒhen 20. Jahrhundert stand, hat zusammen mit Motiven der Ă€lteren konfessionellen Polemik die Darstellung der Eidgenossenschaft in der Geschichtsschreibung bis in die zweite HĂ€lfte des 20. Jahrhunderts deutlich beeinflusst und verzerrt.
Pensionen
Jakob Grebel
 Martin Lassner
Geb. um 1460 ZĂŒrich, ges. 30.10.1526 ZĂŒrich, von ZĂŒrich. Sohn des Ulrich, Zunftmeisters der Meisen, und der Anna oder Elisabeth Stucki. âDorothea Fries, Tochter des Johannes Fries. Der Junker Grebel war als EisenhĂ€ndler tĂ€tig. 1494 Vertreter der Meisen im Grossen Rat, 1512-1526 Ratsherr der Konstaffel. 1500-1504 und 1507-1510 Vogt von GrĂŒningen, 1518-1522 Vogt zu Horgen, Thalwil und Kilchberg. 1521-1525 ĂŒber 30-mal Tagsatzungsabgeordneter. Jakob Grebel war unter den fĂŒhrenden ZĂŒrcher Geschlechtern einer der ersten AnhĂ€nger Huldrych Zwinglis und sein Sprachrohr im Rat. Wegen Annahme von Pensionen wurde er auf DrĂ€ngen Zwinglis zum Tode verurteilt.
Grebel, Jakob
Konrad Grebel
Ulrich J. Gerber
Geb. um 1498 ZĂŒrich, ges. 1526 Maienfeld, ref., spĂ€ter TĂ€ufer, von ZĂŒrich. Sohn des Jakob (->). âAgathe von Fynland. Nach einer bewegten Studentenzeit in Wien (1515-18), u.a. bei seinem spĂ€teren Schwager Vadian, Paris (1518-20) und Basel liess sich G. 1522 endgĂŒltig in ZĂŒrich nieder. Schon aus der Zeit in Wien mit Huldrych Zwingli befreundet, schloss er sich als radikaler BefĂŒrworter und Förderer der zwinglian. Reformation an. Der alten Sprachen kundig, hielt G. anhand des griech. Urtextes Privatvorlesungen ĂŒber das MatthĂ€us-Evangelium. Der Bruch mit Zwingli wurde anlĂ€sslich der zweiten ZĂŒrcher Disputation im Okt. 1523 offenkundig. Auf der Suche nach auswĂ€rtigen Gesinnungsgenossen schrieb G. im Namen der Radikalen an Thomas MĂŒntzer und an Martin Luther. Am 21.01.1525 vollzog er die erste Wiedertaufe an Jörg Blaurock in Zollikon, um dann von diesem selber die Taufe zu empfangen. Diese erste Erwachsenentaufe des 16. Jh. bedeutete fĂŒr die MachttrĂ€ger einen Skandal. Mit Leidenschaft und Leidensbereitschaft wirkte G. fortan als "RĂ€delsfĂŒhrer" (Zwingli) der TĂ€ufer in ZĂŒrich, Schaffhausen, Waldshut, St. Gallen und im ZĂŒrcher Oberland. Er lebte von seiner Fam. getrennt und wurde in GrĂŒningen und ZĂŒrich gefangen gesetzt. G. starb an der Pest.
Grebel, Konrad
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