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Morgen ist der letzte Tag der Anti-Street Harassment Woche gegen Street Harassment/sexuelle Belästigung.
Morgen ist der letzte Tag der Anti-Street Harassment Woche: Die Straßen, öffentliche Räume (zurück)erobern - Aktionen gegen Street Harassment/sexuelle Belästigung. Wir haben selbst aktiv vor Ort in Dortmund und Schwerte unsere restlichen roten Karten gegen Sexismus an potenziell Betroffene und pinke Karten gegen Homosexuellenfeindlichkeit verteilt, sowie Bierdeckel zur Sensibilisierung in Kneipen, Clubs und brauchen dringend Nachschub. Bestellungen werden bei uns in der Regel kostenlos ausgeführt, weil Aktivismus nicht durch Kosten eingeschränkt werden darf. Über Solidarität/eine Spende freuen wir uns deshalb sehr, damit wieder neu gedruckt und an alle Aktiven verschickt werden kann:
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Ihr möchtet kurzfristig auch noch aktiv werden? Wie wär es mit einem Foto:
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Der fremde Griff an den Hintern ist strafbar, sollte man meinen. Ist er aber nicht, sagt Charlotte Heyer. Und genau das ist ein Skandal.
Pograbschen in Österreich erlaubt - Verfahren wegen sexueller Belästigung eingestellt
Ein Mann fasst einer Frau in Graz am hellichten Tag auf das Gesäß und wird von ihr angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Begründung: Eine geschlechtliche Handlung habe nicht stattgefunden.
Wien. Graz, 25. Oktober 2012. Die 43-jährige Eva Maria H. fährt am helllichten Tag mit dem Fahrrad durch die Innenstadt, als sie von dem 37-jährigen A. Y., der ebenfalls mit dem Fahrrad unterwegs ist, von hinten angefahren und zum Anhalten gezwungen wird. „Oh, Frau mit knackigem Hintern, darf ich mal anfassen?“, fragt er . „Sicher nicht“, entgegnet die Bankangestellte.
Er macht es trotzdem und fängt sich eine Ohrfeige ein. Der Mann flippt aus, schreit, bezeichnet die Grazerin als Schlampe. Er sei noch nie von einer Frau geschlagen worden. Auch H. ist außer sich, will einfach nur weiterfahren. Da holt der 37-Jährige aus, schlägt ihr mit der Faust ins Gesicht und flieht. Glücklicherweise trifft er nur den Helm, sie wird nicht verletzt.
Zahlreiche Passanten beobachten den Vorfall. Sie erstattet sofort Anzeige wegen sexueller Belästigung. Bald darauf kommt es zur Gegenüberstellung und Identifizierung des mutmaßlichen Täters.
Keine geschlechtliche Handlung
Einige Wochen später bekommt H. einen Brief von der Bezirksstaatsanwaltschaft, in dem steht, dass das Verfahren gegen A. Y. „mangels Vorliegens des objektiven Tatbestandes“ eingestellt wurde. Schließlich habe keine geschlechtliche Handlung stattgefunden. Konkret heißt es in dem Schreiben: „Eine geschlechtliche Handlung an einer Person nimmt vor, wer diese (sei es über der Kleidung) intensiv im Bereich des Geschlechtsorgans oder der (weiblichen) Brust (vom Opfer sinnfällig als Eingriff in die sexuelle Integrität empfunden und vom Ausprägungsstadium unabhängig) berührt oder wer sein Geschlechtsteil derart mit dem Körper des Opfers kontaktiert. Der immer wieder kolportierte seitliche Griff an die Gesäßbacke einer Person fällt jedenfalls nicht darunter.“
Hansjörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz versucht zu erklären: „Der Hintern ist kein Geschlechtsorgan, daher liegt der Tatbestand der sexuellen Belästigung hier nicht vor.“ Das Fassen auf den Po sei allenfalls eine Anstandsverletzung, für die die Polizei als Verwaltungsstrafbehörde eine Strafe verhängen könne. Die Polizei wiederum weiß gar nichts von der Einstellung des Verfahrens. „Wir haben damals die Anzeige aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Wenn sie das Verfahren einstellt und uns nicht benachrichtigt, können wir nichts unternehmen“, sagt Herbert Mattersdorfer, Leiter des Strafamts. „Was wir brauchen, ist eine erneute Anzeige des Opfers, um Ermittlungen aufzunehmen. Wir werden Frau H. kontaktieren.“
H. versteht unterdessen die Welt nicht mehr. „Mein Körper gehört mir. Ich fühle mich sehr wohl sexuell belästigt“, macht sie ihrem Ärger Luft. Der Vorfall habe sie derart traumatisiert, dass sie sich seither in psychologischer Behandlung befinde. „Zudem ist dieser Mann kein unbeschriebenes Blatt. Die Polizei hat mir mitgeteilt, dass ich nicht die Einzige bin, die von ihm belästigt wurde.“
In der Tat liegt der Staatsanwaltschaft Graz eine weitere Anzeige vom November 2011 vor – ebenfalls wegen sexueller Belästigung. Damals warf ihm eine Frau vor, „obszöne Bewegungen“ gemacht und ihr „Ich will ficken, ich will ficken“ zugerufen zu haben. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt, weil er keine geschlechtlichen Handlungen vorgenommen habe. „Zu hören, dass schon einmal ein Verfahren gegen A. Y. eingestellt wurde, macht mich fassungslos“, sagt H.. „Und dass ich jetzt erneut zur Polizei gehen muss, um Anzeige zu erstatten, wusste ich auch nicht.“ Aber sie werde diese Option in Erwägung ziehen. „Zudem habe ich vor, auch zivilrechtlich gegen den Mann vorzugehen“, kündigt sie an. „Schließlich war ich nach der Attacke vier Wochen im Krankenstand.“
Wie sachverhaltsbezogen Anschuldigungen dieser Art vor Gericht behandelt werden, erklärt Leo Levnaic-Iwanski, Richter am Oberlandesgericht Wien, anhand eines anderen Beispiels. Obwohl ein Mann einer Frau auf den nackten Po fasste, wurde er vom Obersten Gerichtshof vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen, weil ihm ein sexuelles Motiv nicht nachgewiesen werden konnte. Levnaic-Iwanski: „Auch wenn Grabschen in jeder Form natürlich abzulehnen ist, zieht nun einmal nicht jede Tat eine strafrechtliche Konsequenz nach sich.“
Frauenberger: „Grenzverletzung“
Eine eindeutige Meinung dazu hat hingegen Sandra Frauenberger (SPÖ), Wiener Stadträtin für Frauenfragen, die Übergriffe wie jenen in Graz als „Grenzverletzung“ bezeichnet. „Die weibliche Sphäre ist zu respektieren, Frauen sollten sich durch diese Entscheidung nicht entmutigen lassen, solche Belästigungen anzuzeigen.“
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) fordert sogar eine gesetzliche Nachjustierung. „Einen ähnlichen Fall gab es schon vor einigen Jahren – auch damals habe ich die Justizministerin (Bandion-Ortner, Anm.) aufgefordert, gesetzlich nachzuschärfen“, sagt Heinisch-Hosek. „Es muss endlich Schluss sein mit der Verharmlosung. Sexuelle Belästigung ist Gewalt an Frauen. Es braucht eine klare Definition, wo sexuelle Belästigung beginnt.“
Quelle: Panorama Österreich
Auch, wenn der Artikel reißerisch verfasst ist, Fakt ist, dass hier wirklich dringender Bedarf an gesetzlicher Nachjustierung besteht, wie Frauenministerin Heinisch-Hosek nicht zum ersten Mal fordert. Anne
Partys feiern
Ich war vor kurzen mit meiner Lebensgefährtin, ihrer Schwester und noch einer Freundin feiern in Dortmund. Es macht wirklich keinen Spass mehr, raus zu gehen, weil Frau wie ein Stück Freiwild behandelt wird. Die Schwester und ich waren die ganze Zeit tanzen und mussten schon fast um uns schlagen. Ich muss sagen, dass ich mehr die Aufpasserin bin. Doch es kamen nach einander mehrere Typen an, ich kann sie nicht anders nennen, die sie andauernd an machten oder angegrabscht hatten. Das ging den ganzen Abend so, bis mich die Wut packte und ich einen von denen so doll geschubst habe, dass er abliess, weil es dadurch der ganze Laden mitbekommen hatte. Nur tanzen war das nicht, eher ein ständiger Kampf ums unbeschwerte Feiern.

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