Kleine Warnung zum Glasfaserausbau der Telekommunikationsanbieter
Es finden derzeit bundesweit #Ausbauarbeiten eines großen Telekommunikationsanbieters statt, der sein altes Netz ausbauen und durch ein modernes #Glasfasernetz ersetzen möchte. Eine meiner Auftraggeber hat mich gebeten die Verträge durchzuarbeiten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen falls Ungereimtheiten auftreten.
Die werbetechnisch einwandfrei gestalteten Unterlagen bieten keinerlei #Rechtssicherheit in Bezug auf die #Wiederherstellung der Oberflächen unter welche etwaige Leitungen verlegt werden. Ganz im Gegenteil, der Anbieter, welchen ich genauer prüfte, gibt deutlich an, dass er ausschließlich nach in SEINEM SINN #WIRTSCHAFTLICHEN_ASPEKTEN handeln wird, dass die Installation GRUNDSÄTZLICH AUF DEM PUTZ ERFOLGT und mit dem aus des Anbieters Sicht geeignetem #Befestigungsmaterial geschieht. Ebenso wird deutlich darauf verwiesen, dass KEINERLEI ANPASSUNG AN DAS #GEBÄUDEDESIGN erfolgt. Damit muss davon ausgegangen werden, dass gebaut wird, wie der Anbieter es möchte, was am Ende durchaus ein erheblich mangelhaftes Werk sein kann ... oftmals wohl werden wird. Etwaige Anmerkungen für den Schadens- oder Mangelfall gibt es nicht, auch nicht für etwaige Nutzungsausfälle. Wer aus dem Fach ist, weiß wie schwer (und teuer) man zu seinem Recht (vielleicht) kommt, wenn der Auftrag unterschrieben und das Werk fertiggestellt wurde.
Ich habe mir erlaubt den Anbieter anzuschreiben und um eine Begehung vor Ort gebeten um den Ablauf besprechen zu können. Bei meiner Auftraggeberin sind ca. 35 Meter Kabel von der #Grundstücksgrenze bis hin zur Verteilereinrichtung zu verlegen. Neben diesem besteht ein nicht ganz einfaches WDV-System und im Innenbereich ausgefallene Putzsysteme. Das will besprochen werden.
Die Antwort des Anbieters war.... ich zitiere:
"Nachdem der Auftrag vorliegt, startet das #Ausbauprocedere!"
Ergo man soll erst einen Auftrag erteilen ... die Katze im Sack kaufen möchte man schreiben...und dann wird losgelegt.
Sind Sie bitte #vorsichtig, auch wenn der Anbieter mit einem kostenlosen Verlegen wirbt, das aber allerdings auch mit einer Frist belegt ist. Sie sollten nichts zusagen ohne jegliche Ausführung bis ins Detail schriftlich geklärt zu haben!