Auftraggeber kann Vertragstermine nicht einseitig ändern!
OLG München, Urteil vom 22.10.2025 – 27 U 4220/24 Bau 1. Ein behinderungsbedingt einseitig vom Auftraggeber fortgeschriebener Bauzeitenplan kann Vertragsfristen nur mit Zustimmung des Auftragnehmers abändern. 2. Architekten sind ohne besondere Vollmacht des Auftraggebers nicht befugt, für diesen rechtsgeschäftliche Änderungen eines Vertrages, wie etwa Änderungen der Vertragsfristen,…














